84 November 1533.
19) (Ohne Tagesangabe, dem Inhalt gemäß vom 3. November). 9 Uhr Nachmittags. Die Boten vonBern in Solothurn an ihre Obern. Die nach Wangen Abgezogenen haben den ihnen nachgesandten Botenerklärt, daß sie noch gestern Abend, als spät die Boten von ihnen gegange», des Willens gewesen, diesenzn folgen und das Bollwerk zu schleiße»! daß aber in der Nacht Geschütz aufgeführt »nd ihre Wache mitSteinen aus Schlingen beworfen worden sei. Das habe sie bewogen, um schlimmere Folgen zu verhüten, aufdas Gebiet derer von Bern („hinder üch") zu ziehen; sie bitten die Schiedbotcn, die Vermittlung fortzusetzen-Auf dieses habe» sich die Boten von Zürich, Bern, Lncern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Basel, Freiburgund Biel berathen, was nun zu thun sei. „Etwas Fürtrags" der Boten, so noch am gleichen Abend vorSchultheiß und Rath gebracht worden, sei damit beantwortet worden, daß man hiefür keine Vollmacht besitze-Auf dieses haben die Boten beschlossen, sich morgen früh zu berathen, was sie vor Rüth und Burger anbringe»wollen. Die „Anfänger des Spiels" werden schwerlich ohne schwere Strafe davon kommen und es werde„herb" zugehen, des göttlichen Wortes halb eine Verwilligung zu erhalten. Von guten Freunden vernehme»sie, daß wenn sich die von Bern in diesem Handel nicht so unpartheiisch benommen hätten, man den Kriegauf dem Hals hätte. Berichte über Äußerungen von Schultheiß Hug von Lucern. Da der Boten von derStadt Bern eine große Zahl seien, so bitten sie, einige davon heimzulassen. Um dieses sucht in einem Benblatt insbesondere Bernhard Tillmann nach. St. A. Bern: Solothurncr Handlung betreffend die Reformation, S. Ml.
20) 4. November, 12 Uhr. Die Boten von Bern zu Solothurn an ihre Obern. Die Schiedboten seienhellte 6 Uhr zusammengekommen und räthig geworden, vor Schultheiß, Rüthen und Burgern von Solothurn,bei denen auch die Amtleute ihrer „böswilligen" Bauern sitzen, die Entschuldigung wegen des Abzugs ausder Vorstadt vorzutragen; dann sie zu bitten, da man ihnen gestern erlaubt, zur Sache zu reden, Gewehrund Harnisch abzulegen, die Gegenpartei werde dann dieses auch thun müssen; dann möchten sie eröffne»,was sie mit den Abgewichenen vorzunehmen Willens seien, und endlich sie nochmals zu ersuchen, den Äußer»bequemerer Unterhandlung wegen einen Ausschuß und einen Platz auf ihrem (Solothurncr) Gebiet Z»bewilligen und sie Leibs und Guts zu sichern. Als das geschehen und die übrigen Boten abgetreten, habe»die von Bern Rüth und Burger um der alten Freundschaft beider Städte willen ersucht, das Beste Z»thun. Dann seien die von Bern allein vorberufen und ihnen angezeigt worden, wie die Abgewichenen Z»Wietlisbach Leute, die zu und von ihnen kommen, gefangen nehmen, mit dem Begehren, solches abzustelle»-Dem sei sofort durch zwei abgefertigte Boten, die überhin allfällige Zuzüger von Bern abmahnen sollten, Folgegegeben worden. Soviel sei vor dem Morgenbrod verhandelt worden.
St. A. Bern Solothurncr Handlung betreffend die Reformation, S. l«b-
21) 4. November (Dienstag nach Allerseelen.) Vor dem kleinen und großen Rath von Solothur»schlagen die Schiedbotcn vor, es sollen die Waffen zu beiden Seiten abgelegt, den „Abgewichenen" »»lSolothurnergebiet ein bequemer Platz und sicheres Geleit vergönnt werden, damit die Boten leichter »»!ihnen und dem Rath verkehren können. Die beiden Näthc erkennen l 1. Mit etlichen wollen sie gar nichtunterhandeln, noch unterhandeln lassen, nämlich mit Hans Hugi, alt-Venner, Urs Stark, Hans HeinriälWinkeli, Urs Dürr, Hans und Rudolf Noggenbach, Heinrich von Arx und Hans Hublcr. 2. Die übrige»sollen Gewehr und Harnisch ablegen, die Obrigkeit tun Gnade bitten und an deren Gnade sich ergebe»!dann soll ihnen der verlangte Platz und den Schiedboten gütliche Unterhandlung gestattet sein und dieObrigkeit werde sich gnädig finden lassen. 3. Die Landleute betreffend, die zum Aufruhr vielleicht »)»'verführt worden (die Obrigkeit wisse nämlich, was in solchen Stürmen sich zutragen könne und daß ciinftzviel lieber bei Haus und Heiin geblieben wären), solle» heimkehren auf Gnade der Obrigkeit, die mit ih»e»bisher gnädig gehandelt zu haben glaube und auch ferner so handeln werde. 4. Nehmen die „Abgewichene"'diesen Vorschlag nicht an, so mahnen die Räthe die von Bern, daß sie die Widerpartei laut Bund »»»Burgrecht ab ihrem Gebiet verweisen und sie strafen und gehorsam machen helfen, was man von ih»e»erwarte, andern Falls man auf Leib und Gut der „übrigen" (mit Ausnahme der acht) Aufrührer greife»und mit ihnen handeln werde, wie man Glimpf und Fug zu haben vermeine; daneben werde man Weibe>