October 1533.
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über die Gewalt des Decans zu geben. Wenn die Ordinarien nichts daraus »lachen, soll es dabei bleiben;bat aber der Decan seine Gewalt überschritten, soll dann weiter geschehen, was das Recht sei. Den: Decanwird derinalen nur angezeigt, man wolle den Handel weiter erfahren, v. Wilhelm Judicis von Pont istbeklagt, daß er Mitwisser eines Anschlags, einen zu erstechen, gewesen sei. Er verantwortet sich und bittet,Hm die lg Kronen, um die er deßnahln in Bollenz bestraft worden, nachzulassen. Die Voten lassen ihmbw Hälfte nach. Beinebens wurde aber von Kundschaften angezeigt, daß dieser Wilhelm i» etwas beson-derer Practik und Gesellschaft sei; so solle er gesagt haben, er wollte, daß dem Decan der Kopf abgehauenwürde; geschähe das, so ivollte er auch ein „Sekli mit Gelt usgen." Auch Batzalin hat am Seil bekennt, esleien vier, unter diesen der Wilhelm, die einen „Seckel" gemacht, den Decan mit oder ohne Recht zu unter-brücken. Als hierauf Wilhelm gefangen genominen und peinlich am Seil verhört worden, hat er bekennt,>ene Worte geredet zu habeil; doch war er keiner Practik geständig; einzig, als der Decan mit dem VogtImberg zu „handeln" gehabt, habe ihm einer zwei Kronen gegeben, daß er nach „Tütschland" fahre, zn sehen,wie es dem Decan ergehe. Die Boteil verfälleil hierauf den Wilhelm in 25 Kronen, stellen ihn der Ehrebis solche ihm von den Herren der III Orte wieder gegebeil werde; endlich soll des Spiels wegen mitHw geredet werden, t Der alte Statthalter Ambrosius Conceprius, gefangeil und peinlich befragt, hatMchts Neues angegeben; und da die Boten sich mit der Sache, um die er liberirt worden, nicht beladenwollten, so wurde er auf Urfehde entlassen und soll ihm die Gefangeilschaft :c. an seiner Ehre ,licht schadeil.
Wilhelm de Nigolo, wegeil Verdachts besonderer Practik gefangeil, da man nichts Glaubwürdiges auf ihmPfunden, wird mit der Urfehde entlassen und soll die Gefangenschaft seiner Ehre unschädlich sein. I». VaptistaClericis, gegen den einige Kundschaften geredet, er habe gesagt, wenn er in seinen Sekel greife, ivollte erhineil Feinden den Bart zittern machen, und weil er Hill und wieder gelaufen und „getrölt", wird von denwm um 6 Kronen bestraft und er soll die 6, um die er früher bestraft wordeil, auch ausrichten und mitUrfehde entlassen werden, i. Josef Jacob de Angeo (Angela?), genannt Fopn, gemäß eines Abschiedes^ MÜ, Hut ulle Punkte verantwortet und begehrt, daß man ihm bei der Strafe und Liberation, die durchAinberg erfolgt sei, bleiben lasse oder ihm „dasselbige" Geld wieder gebe, dann wolle er das Recht vorBoten erwarten. Alls dieses haben die Boten die Liberation bleiben lassen und diese weder gut nochgemacht. Weil aber angegebeil wird, er habe seine Jungfrau unterrichtet, ein Kind, „das er iren gemacht","at dem Eid einem andern zn geben, soll der ^Statthalter nochmals die „Frowen" verhören, Nild bekennt sieÜ^ogeil zu haben, soll sie nach Verdienen bestraft werden; behauptet sie die Wahrheit jener Angabe, so soll'^'ter »ach Gebühr gehandelt werdeil. Fopn ist „bis da" des Amts der Dreigeschwornen still gestellt, k.. Mit" wi wurde geredet, daß sie fürder ruhig sein sollen, ansonst man vielleicht Altes und Neues zusammen-I. Da lallt Kundschaften der Priester Herr Johannes von Malvaglia sich erboten, bis in die^ Kronen zu geben, damit der Handel wider den Decan „behoptct" werdeil möchte, soll dieser Pfaff^wauvbeschriebcn werden lind ist hierüber ans Samstag vor Martini (8. November) ein Tag zu Brunnenügeseht> mit zweifacher Botschaft zu erscheinen, und sollen die von Schwpz den Nachrichter eben dahinschreiben, um mit dem Pfaffen nach Gebühr handeln zu können. >»». Die Kosten dieses Handels sollenaus deil angezeigten Strafen enthoben werden.
Zu It». Hieher wohl gehört die im Abschied vom 21. April zu l aligemerkte Beilage, sowie überhaupt^ erwähnte und der Abschied vom 17. October mit dem gegeiiwürtigen zn vergleichen sind.