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October 1533.
t«4.
Alfdorf. 1633, 23. October.
LaiidcSarchiv Schwvz: Abschiede.
Die III Orte halten einen Tag in Betreff einiger Vollenzer. t» Batzalin (Pazzalino) hat über denDecan geredet, es habe ihm dieser 50 Pfund schenken wollen, wenn er gegen den alten Statthalter falsch«'Kundschaft gebe. Da der Decan seine Unschuld, Batzalin aber die Wahrheit seiner Worte behauptet, so werdenbeide gefänglich angenommen und dann wieder verhört. Sie beharren auf ihren Aussagen. Hierauf wirdBatzalin ans Folterseil geschlagen und ein Mal aufgezogen. Da er auf der frühern Aussage beharrt, wirder zum zweiten Male aufgezogen und da er noch nichts Anderes bekennt, droht man, ihn zum dritten Maleauszuziehen. Auf dieses gestund er, er habe dem Decan Unrecht gethan; dieses sei aus Feindschaft geschehen,weil ihn der Decan, wie er vernommen, zu Bollenz in den Thurm gebracht habe. Urtheil: 1. Batzalin st'»zu Altdorf auf offenem Markt einen Widerruf thun; 2. seiner Ehre verlurstig sein; 3. den III Orten anihre Kosten 12 Kronen geben; 4. das Urtheil soll in den drei Hauptkirchen zu Bollenz verlesen werden.?». Dein Decan wird vorgehalten, er habe einem „Meitli", welches gestorben, und der Frau des Wilhelmde Rigolo, Namens Agnes, in der Beicht „die Unehre" angcmuthet. Der Decan bestreitet die Klage, Agnesaber behauptet deren Wahrheit. Da werden beide an das Seil geschlagen, zwei Mal aufgezogen, verhört,zum dritten Male angeknüpft und ihnen gedroht, sie aufzuziehen, wobei sie aber „hautlich" auf ihrer Meinungbeharren. Hierauf hat die Boten „Wäger" bedünkt, das Schuldige um des Unschuldigen willen ledig Z»lassen, als das Unschuldige ferner zu martern, und haben hierauf erkennt, beide auf Urfehde zu entlassen, dc>Handel soll hin, todt und ab sein, nicht weiter „äräfert" werden und niemanden an der Ehre schaden-«. Der Decan ist beklagt, er habe den alten Prior vor dem Vogt Aufdermaur verläumdet, er sei ein „Strudel,wenn man ihn verbrenne, wolle er 24 oder 25 Kronen geben. Der Decan beglaubt, daß er dieses »'chtgethan habe, sonst hätte der Vogt Aufdermaur den Handel nicht dreizehn Jahre anstehen lassen. Indessen,soviel er sich erinnere, habe der Prior damals gesagt: wenn er auf den Altar müsse, Messe zu haben, st'ihm, als gehe er in des Teufels Haus; und um des Menschen Seele sei es wie um einen Traum.
Vogt habe hierum von einem Pfaffen, dein der Decan dießfalls den Eid gegeben, Kundschaft aufgenommen undgesagt: „es ist eben recht, es will über i'tch pfaffen gan." Da möchte er, der Decan, gesagt haben, wen»er ein „Strüdel" sei, so wolle er 24 oder 25 Kronen geben, wenn man über ihn das Recht ergehen lasst-Nachdem die erwähnte Kundschaft und die von Vogt Aufdermaur verhört worden, erkennen die Boten: 5Mitder Handel so lang angestanden, doch der Decan nicht läugnet, Geld geboten zu haben, was ihn: nicht zug^standen ist, er ferner zu „dickermalen" geheißen worden, sich der weltlichen Sachen zu müsstgen, aber für u»dfür darin „getrölt," soll er den III Orten 24 Kronen geben, die er ja auch vor dem Vogt angeboten, jedochunbeschadet seiner Ehre. Daneben soll er neuerdings scharf geinahnt werden, die weltlichen Sachen bleiben Z»lassen. «R. Der Decan ist serner beklagt, daß er eine Ehe geschieden, wobei er den betreffenden EhemaiMder Mutter der geschiedenen Frau „gäbeu Hab." Der Decan verantwortet sich weitläufig, er habe nichtgeschieden, sondern mit dem Rath etlicher des Capitels und nach dem Untersuch der Sache erkennt, daß ^keine Ehe sei, und verlangt, die dießfällige Bekenntnis; verhören zu lassen. Die Boten erkennen, man st»»diesen Handel den Ordinarien zu Mailand berichten und sie ersuchen, nebst einer Abschrift des Urtheils Bericht