October 1533.
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»nt der Einzahlung des Hauptgutes, der Zinsen und Kosten von jetzt an nach Monatsfrist anfange, ansonstendst beiden Städte gemäß dein Schadlosbriefe ihre Unterpfänder angreifen werden. Die dießfälligc Antwort,welche begehrt werden soll, werden die von Bern denen von Solothurn mittheilen, um dann weiter Nöthigesiu der Sache zu handeln.
Die von Solothurn haben keine Kenntniß, daß in Erlisbach die Messe wieder aufgerichtet werdeil soll.
St. A, Bern: Rathsbuch Rr. SS», S. WS.
Ireionr». U.ZZ, I«. Octodm.
tt'aiitoiisarchiv Ar-ibiir» : RathSbuch Nr. ea.
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entsprochen, „üt der Bedingung, daß die von Frelbmg, wenn sefahren, einen Tag ansetzeil können.
t«Z.
Attdors. 1533, 17. October (Freitag nach Galli).
LandcSarchiv Schwiiz: Abschiede.
Uni Boten der III Orte verabschieden: ». Der Commissar zu Velleilz soll dem Kaspar von Aa von^erwalden wegen seiner Arbeit zu Bellenz drei Kronen geben. I». Nach altem Brauch mag der Bogt zuUnd ^ Statthalter ernennen, kann aber denselben nicht wieder entsetzen, sondern wenn er wider Ehre^ Billigkeit handelt, soll es der Vogt den III Orten anzeigen, dij? hierum Gewalt haben. «. Auf nächsteil^ soll wegen der „Schiffung" zu Brunnen und Flüelen eine Abredung geschehen. «I Da man den HandelBMcnz vorgenommen, fand mau, daß etliche Sachen wieder angezogen werden, über die schonverabschiedet oder Urkunden errichtet worden. Alan hat deßnahen ans nächsten Montag (2V. Oetober)dj^ säuern Tag nach Altdorf angesetzt. Inzwischen soll man an die Obern bringen, ob man Sachen, umsuiher verabschiedet oder Urkunden errichtet worden, oder die nach glaubwürdigen Kundschaften (sonst)-'gemacht wurden, hiebet verbleiben lassen, oder über Alles von Neuem handeln wolle.
Ucber ei» bei diesem Abschied befindliches Beiblatt vergleiche den Abschied vom 21. April, Bemerkung5; so ,yie überhaupt der erwähnte Abschied und der vom 23. October mit dem gegenwärtigen zu ver-gleiche» sind.
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