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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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October 1533.

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SS

Wem. 1533, 14. October.

StaatSvvchiv Bern: Rathsbnch Nr. SW, S. isa.

^ Die Voten von Wallis begnügen sich uicht mit derCopie" der Urkunde. Der Nnth zu Bern beschließt^ßnnhen, daß der Schreiber noch eine Urkunde errichten und durch die Zugesetzten besiegeln lassen soll.

RttS.

Knmdslm. 1533, 14. October.

Staatsarchiv Bern: Frcibmacr Abschicdc 0, toi. is.

Tag der beiden Städte Bern und Frcibnrg.

Gesandte: Bern. Hans Wolfgang (von) Weingarten; Georg Schönt. Frcibnrg. Peter Tossis, alt-^^elineister; Franz Müllibach, Venner.

. th» Der Prädicant von St. Anbin le Lac eröffnet, daß ein gewisser Zehnten ihn: gehöre, indem derselbe4'üher von dem Pfarrer des Ortes und zwar wegen der Pfarrei und nicht wegen der Capelle zu Provence»ogen worden sei, wogegen ihm nun Hindernisse entgegen gesetzt werden. Dem entgegen behaupten die vonUwe»« diesen Zehnten als Eigenthum der Capelle lind der Herrschaft. Der Prädicant erwiedert darauf,(<n d Beweisen sich ergebe, daß der fragliche Zehnten der Pfarrei gehöre; die Capelle besitze zwei

Zehnten, den zu Montagnp und den von la Ville; der Herrschaft habe dieser Zehnten auch niesolU ^ Tarauf erklären die Gesandten von Bern, daß ihre betreffende Hälfte dem Prädicanten zukommen4 die von Freiburg aber wollen die Sache vor ihre Obern bringen. I». Die edle Hngnete, Wittwe des^'storbenen edlen Mars de Pierre von Giez, und andere Edelleute beklagen sich wegen des Zehntens vonurges; man habe nämlich zu ihrem große» Nachtheile und ohne sie vorzuberufen gemarchct; sie glauben^ ^ gestellten Forderungen nicht bezahlen zu müssen und bitten die Gesandten um Gewährungguten Rechts. Diese, weil ohne Vollmacht, bringen die Sache heim. Der Prior von la Lance stellt/u ^sandten vor, es hätten die Obrigkeiten dem Anton Paterat erlaubt, in Concise eine Muhle zu bauen;^ bringe ihm aber großen Nachtheil wegen der Inanspruchnahme des ihm dienenden Wassers; er bitteihn gemäß den Titeln bei dem früher!: Verhältnisse zu belassen. Darauf erwiedert Johann Colonder Wasserlauf gehöre ihm und schon seine Borfahren seien laut den Titeln im Besitze einesbehälters gewesen, der aber wegen ihrer Dürftigkeit leer belassen worden sei; er und seine Vorgänger^en st^Z meßnahen ihm das Recht erhalten geblieben sei, und ihm sei erlaubt worden,

Mühle z» errichten. Die Gesandten erkennen, Johann Colon dürfe gemäß den Titeln einen Wasser-stell^^ Achten; ob er aber all der gleichen Stelle eine Mühle bauen dürfe, wollen sie ihren Obern anheim-1 Ein Anstand zwischen dein Commenthur von la Chaux und denen von Uvonand wird auf nächste'.^^""Ng gemiesen, t. Drei armen Frauen werden ans ihre Bitte jeder 2 Kopf Korn, Grandsoner Maß,^ukt. I. i. Betreffend den Backofen zu Peney (Espenep") wurde der Castellan von Champvent aufgefordert,