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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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September 1533.

Belohnung des Commissars abrichten solle. Wird von den Boten von Bern in den Abschied genommen.A-. Da einige Zehnten und Stücke im Wistenlach noch nnbekennt stehen, soll der Venner, Landvogt von Murten,als Commissar diese Sache untersuchen nnd in eine gebührende Erkanntniß zu den andern, die er gemacht/bringen und der Amtmann zu Mnrteu soll dazu Acht habcu. I». Die Bote» von Bern haben guten Bericht, daßman demselben Commissar geschrieben, er solle einen Auszug der gemachte,? Bekanntnisse dem Schultheiß vo»Murteu zu Händen des Kirchherrn übergeben, damit dieser das ihm Gehörige einbringen könne, i. Wen»die Sekelmeister beider Städte nach Murten kommen, sollen sie mit dem Commissar reden, daß er den aus'stehenden alten Schloßzins einbringe und diesen und des Spitals Ziusrechtfertige." It. Haus Sch»»^wird begnadigt. I. Denen von Murten wird abgeschlagen, die Wappen beider Städte oder ihr eigenesStadtzeichen auf ein Haus zumFelbaum in Wyll," das sie erneuern, anzubringen. »»» Dieselben ersuche»/daß der früher daselbst zu errichten erkannte Marchstein aufgestellt werde. Es wird dieseszu beschechen abge-raten" und soll der Landvogt in der Waadt um Bericht angegangen werden. 11. Dem Hans Joun vonEchallens wird in Betracht des durch Hagel erlittenen Schadens ein Theil des Zehntens erlassen. «». D?»»'selben wird ein abgehendes Häuschen imInnen" (?) geschenkt, i». Gro Pierres Ehefrau wird die dem Mai»»'auferlegte Geldbuße nachgesehen. Das Vermögen eines in Echallens entwichenen Mörders wird desse»Kindern und Frau überlassen. Z Herrn Cornus (Cermis?) halb soll der Landvogt mit dessen Widerpartreden, daß sie ihn in Betreff der Capelle ruhig lasse, wo nicht, sollen die drei oder vier, die laut Verein-barung darum zu sprechen haben, beförderlich den Spruch thun. Denysat, der eines Todtschlaß-wegen verurtheilt worden, wird bis an zwanzig Pfund zu Händen beider Städte begnadigt. I. Im Streitzwischen Jörg Grinet und Holard von Orbe wegen einer Capelle und daherigen Ertrags soll der Landvogtverschaffen, daß Grinet ruhig belassen und ihm die letztjährige Nutzung wieder erstattet werde. Kann >»»»die Parteien nicht gütlich vertragen, so soll das Recht walten. 11. Williemo Marryn, dein Maurer, sind drc>Stäb Tuch zu einem Nock geschenkt, v. Marmet (oder Mamier) Millier, dem Zimmermann, werden ff"seinen Bau 10 Pfuud kleiner Währung gegeben, »v. Etienne Chambar werden 6 Pfnnd kleiner Währnnßgeschenkt, x. Verna Boz, der verlangt, daß ein Platz vor seinem Haus, der der Herrschaft zinsbar und »»teinem Speicher besetzt gewesen, geräumt werde, wird abgewiesen und erkennt, der Platz solle verzinset werde»-zp. Pierre Bonvalet wird der schuldige Nest des Zehntens von Pantrepa (Penthereaz?) nachgelassen. Cla»d>Joubon wird der Zehntrest, den sein Vater von Clagnens schuldig, wegen Alter und Armuth erlasse»-

Claude Joubon dem älter» werden wegen Aufbau einesKhempns" zwei Kopf Korn Lausannergeschenkt. I»I». Dem Schreiber Johann de Mensy (alias Miensy), der von den Bekanntnissen der Herrsch»^Echallens einen Theil abgeschrieben, giebt man 20 Kronen; er soll aber die übrigen auch noch abschreit»'« l-. Der Herr von Boye bittet, daß man ihm einenungeschickten Gesellen", Franz Clavel (alias Ca»^abnehme. Da dieser früher oft gefehlt und dermalen mit Gefängnis; gebüßt worden, aber nichts dar»»'geben will, auch mit falschen dicken Pfenningen umgegangen sein soll, soll er mit dem Seil darum besi'»^und ihn? zum mindestenein dapfer zeichen" gegeben werden, sich vor dem Thurm zu hüten. Bekeinü 0nichts, so soll er mit dem Eid aus der Herrschaft verwiesen werde». «I«I. Von Orbe liegt eine Bitteman möchte etlichen, die mit Tannästen und sonst gefehlt, Gnade ergehen lassen. Die Boten von Bern z>»!ff»'ivie sie von ihren Obern mit der Bestrafung vorzufahren beauftragt seien. Die von Freiburg bitte»/malen davon abzustehen, weil es in keiner bösen Meinung geschehen und auch früher Schmach- und Sch»»^worte gering oder nicht bestraft worden seien ?c. Könne das nicht geschehen, so möge man doch ihnen die dießf» '