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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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September 1533. 153

Papstes und Kaisers schriftlich zugestellt, die darauf ebenfalls eine schriftliche Autwort ertheileu. Heimzubringen.' Rix dieses und andere hängende Geschäfte wird ein Tag nach Lueern angesetzt auf Donstag St. LeodegarenOctober). Die französischen Gesandten eröffnen des Königs Antwort auf die ihnen ans dem Tag5» Baden und am 12. August gemachten Vorschläge: Es sei seine höchste Begierde, alles zu bezahlen, was^ bhuldig sei; das könne man schon daraus ersehen, daß er seit acht Monaten 300,000 Franken heraus-llkschickt. Jedoch befremde ihn, daß die Eidgenossen ohne Ursache unterhandeln, um in die italienische Nereinuug,^ chm gänzlich zum Nachtheil gereiche und den Friedens- und Vereinigungstractaten ausdrücklich zuwiderZuzutreten. Auf die zwei Anfragen, was für Hülfe der König im Fall eines Krieges zu BeschirmungGlaubens ihnen geben wollte und wann er das ihnen Schuldige bezahlen wolle, sei den Gesandten befohlen,^ vorerst zu erinnern, wie ernstes Mißfallen er über die Zwietracht empfunden und wie große Kosten erbehabt, um den Frieden herstellen zu helfen; wenn sie aber je angegriffen würden, um sie vom christlichenchubcu zu drängen, und dieAusbietung" nicht von ihrer Seite geschehe, so werde er ihnenzu verstehenbeben", er wahrer nllerchristlichster König sei. Den zweiten Punkt betreffend, werde bald so viel Geld^kommen, daß die Hauptleute und Knechte gänzlich bezahlt und alsdann auch die Pensionen und anderesoffen abgetragen würden. Au Zürich habe Maigret laut der expreffeu Durchsicht der Bücher nichts anderes^chllt ^ ^ Pensionen für die Jahre 1527 und 1528, und zwar 18 und 7 Monate, bevor der .Krieg^'gegangen; wer also ferner sage, daß der König die Zürcher unterstützt habe, thue ihm Gewalt und Unrechtrede wider Gott, Ehre und Billigkeit; deßhalb bitten die Gesandten zum höchsten, diese Personen für ein-^ allemal schweigen zn heißen und bei Wiederholung solcher Reden zu strafen, da sonst der König es selbstMüßte zc. Hierauf hat mau ihnen einige Artikel zu Erläuterung vorgelegt, nämlich in Betreff der' Ge, eines Beitrages an die Kriegskosten, der Zahlungen w. Die Gesandten erwiedcrn: 1. Sie haben keineEitere Bollmacht, über dieses Begehren sich auszulassen und müssen den König nochmals berichten; damit er aber"Ae, woran er sei, stellen sie die bestimmte Frage, ob mau den Frieden und die Vereinung Punkt für Punkt'V galten gedenke, oder ob mau deren ungeachtet das Bündniß mit Italien eingehen wolle. 2. Die Forderung" Kriegskosteu, welche mau gestützt auf die Vereinung mache, sei darin nicht begründet, da dieselbe nicht" Kriegen unter den Eidgenossen selbst rede, und der König mit beiden Parteien gleich verbunden sei; wenn er aber^/twas gäbe, so würden die andern Eidgenossen mit gleichem Recht ebensoviel haben wollen. Doch wollen die. den König berichten. 3. Den Zeitpunkt der Bezahlung der Kriegsleute und der Pensionen können sie nicht^ ^>Mm, da sie zuerst mit dem König darüber zu sprechen haben; dann werden sie ohne Verzug die festgesetzten^vii»e anzeigen. 4. Die Werbung betreffend sei es genug zu bemerken, daß sie gegenwärtig keinen Auftrag haben,zu begehren oder anzunehmen. Heimbringen. »». Die Boten kennen die Bitte, welche Jacob, ein Wälscher,^ sicher den V Orten im letzten Krieg geleisteter Dienste willen angebracht hat, und sollen auf nächstem Tag^Mort geben. «». Lueern soll den Rumor und Unfug, den etliche der Seinigen in Zurzach verübt, ahnden,^ ^uzi Schuhmacher für seine grobe Redezu Worten stellen" und darnach handeln, wie sich gebührt.

^ Berweuduug der VI Orte bei dem Herzog von Mailand für Hieronymus Morest» von Lanis, mit^Geller Ansetzung eines Nechtstages; sie Note.

> Verhandlung betreffend Verbot des Reislaufens; siehe Note.

Im Freiburger Abschied fehlen » xi, 1», <».

Der Name des Freiburger Gesandten aus dein Freiburger Justructionsbuch Nr. 2, I. 95.

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