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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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September 1533.

dein Vogt übergebe und dieser das Vermögen (der Hingerichteten) einziehe und beiden Städten darum Rechnunggebe. i». Der Vogl von Grandson weiß, was ihm geschrieben worden betreffend Johann Minier wegender Usages, und das; demselben ein Kopf Korn am Zins nachgelassen worden. «. Dem Eticnne Gramerwerden zwei Kopf nachgelassen, damit er das Kamin mache. «». Niklans Chonz soll dem Pfarrervon Bonvillars die Coupe de Moissons (»mmppa «In »m.^on«) bezahlen, wie andere Seinesgleichen.>». Da die Rechnung des Vogts von Grandson sehr fehlerhaft ist und viele Übergriffe, besonderswegenWein" (Trinkgeld), Zehnten und Zoll erzeigt, so hat man diese auf eine Zeit verschoben,in der der Vogt selber erscheinen und sich verantworten kann. Die Boten, welche dannzumal hinreiten, sollenalles, besonders wegen der Zehnten, genau untersuche». Von den Fehlern haben die Boten zun; Theil einVerzeichniß erhalten, «ß. Ans gleichen Tag wird der Gegenstand betreffend die neue Mühle zu Concise ver-schoben. II. (Gras b urg.) i'. Dem blinden Othmar ein Gulden zu Almosen. i. In Schwarzenberg undGuggisberg entrichten die Empfänger des Korn- und Haberzehntens denselben nur in Haber, während dieLeute doch allerlei pflanzen und das angezeigte Verfahren nur den übernehmen;, aber nicht den LandleutcnVortheil bringt und der Zehnten hier wie anderwärts verliehen werden soll. Die Bote;; voi; Freiburgnehmen das in den Abschied. <» DenBergteilen" auf Grenchen hat man 80 Pfund Freiburger Währungan einen Alpkessel zu einer Steuer geordnet. «. Der Vogt von Grasburg weiß, was er in Betreff des Kaufs, denMischler von Hafen und Hans Zewalenbestanden", verfüge«; soll. v. In betreff des Spans wegen derGüter des Spitals zu Guggisberg bitten die von Bern wiederholt, daß die von Freiburg diejenigen, welche anfbenannte«; Güter«; sitzen (anhalte«;?), sich anläßlich Kirchgang, Reis, Landkosten, Gerichtszwang u. s. w. z»füge«; wie andere Landlente und Kirchgenossen vo«; Guggisberg und «vie solches auch früher geschehe«;, da um»ja den; Spital seine«; Zins belasse und nur verlange, daß die Hoflente daselbst das früher Gewohnte undSchuldige erstatten; andernfalls möchten die vo«; Freiburg betreffend de«; Obmann die letzthin a«; der Sensegetroffene Abrede annehmen und solches den zu ihnen auf die Jahrrechnung kommenden Bote«; anzeigen. »» DerVogt vo«; Grasburg zeigt au, daß der Bieter in; Harris einen zun; Schloß gehörende«; Wald schädlich schiväudte.Ma» will auf Donnerstag de«; Schwand besichtige«; und mit Hülfe alter Leute de«; Wald ausmarchen; h»tder Meier etivas eingeschlagen, so soll es wieder erstattet werden, x.. Die vo«; beiden Städte«; errichtete, i>»alte«; Urbar enthaltene Satzung, daß die Zinsgüter bei Buße nicht getheilt werde«;, sonder«; gemäß derBeschreibung in; neuen Urbar verbleibe«; solle«;, soll i«; der ganzen Gemeinde, unteu und oben, bekannt gemachtund straks gehalten werde«;. ) « Das Breche«; der Tröstung mit Worten oder Werke«; soll strenger als bisherbestraft werde«;. Mai; soll drei Urbare macheu, zu jeder Stadt Händen eiiies, eines bleibt im Schelkzu Grasburg. i»t». Der Eid des Vogts soll i«; dessen Urbar gestellt werde«;, damit der Vogt wisse, welcheBuße«; ihn; gehöre«;. I»I». Den; Vogt wird auch die Hälfte jener Buße«; überlassen, die wegen Übertretungder Reformation, es sei i«; Betreff der geschlitzte«; (zerhauenen") Kleider, des Zutrinkens und auderu; verwirkt«verde;;. Die andere Hälfte verrechnet er beide«; Städte«;. Die Bote«; vo«; Freiburg wisse», was dieGesandte«; der Landleute, der Venner und der Statthalter, i«; Betreff des Anzugs wegen des Schicdivaldesgeredet und verlaugt haben, daß man sie bei Brief und Siegel und ihre»; Recht belasse, andern Falls siegebührenden Orte«; zu Recht stehe«; wollen. «Iii. Die Bote«; vo«; Freiburg beschweren sich, daß der Prädicantvo«; Neueuegg cnuet der Sense de«; Niedzehnten bezogen. Die von Ber«; bitte«; sie, ihn; denselben zu gewähre»>wem; nicht, wolle«; sie ihre»; Verlangen willfahren, doch möchten sie de«; dießjährige«; Zehnte«; den; Prädicante»belasse«;. «?«?. Rechnung des Vogs vo«; Grasburg, Peter Tübi.