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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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September 1533. Z49

und in dm dein Prädicanten gehörenden Zehnten zu Vauxmarcus eingreife; endlich habe er die Filiale Provenceum 40 Morin weggeliehen; er bitte, den Vogt anzuhalten, der Pfarrei St. Anbin das Ihrige verabfolgen zuMn. Man will diesen Handel vornehmen, wenn der Marchuntergang gegen Vaurmarcns stattfindet, weßhalbumn auf Michaeli (29. September) Abends in Grandson sein will. «?. Dem Müller von Hvonand läßtMan für dies; Aial einen halben Mütt Korn am Zins nach. l. Dem Johaiur Carre ivird ein Florin anstiller Schuld geschenkt. K. Dem Etienne Perret erläßt inail für dieß Mal einen Kopf Korn an dem Ofenzins.^ Der Vogt der Pfarre Zvonand berichtet, daß dieser Pfarrei der Zehnten zu Cheire nicht, ivie früher jeweileuiNchchm, verabfolgt werde. Darauf bemerkeil die Boten von Freiburg, daß die Herren von Bern die von Cheire"'cht haben wollen mehren lassen, sie also von dem sonst gewohnten Kirchgang getrennt hätten; deßwegeu behaltenMm diese auch mit Recht den Zehnten für sich. Dem entgegen erwiedern die von Bern, der genannte Zehntenn' der Pfarrei Uvonand incorporirt und nicht der Messe wegen dahiugekommen; letztere sei viel später gegen eineMschädigung von hundert Groß eingeführt worden, welche der Pfarrer fahren lassen wolle, der Zehnten aber"M'rde rechtlich behauptet. Die von Freiburg glaubteil nun, daß das Recht da gesucht werden soll, wo derAhnten belegen sei. Hierauf wurde ihnen entgegnet, iveil sie sich als Partei stellen, gezieme sich nicht, daßu dichter seien, das Recht solle gemäß dem Burgrecht ergehen; indesseil bitte man die von Freibnrg, billig-^sgeiiläß den Zehnten der benannten Cur verabfolgen zu lassen und darüber auf der Jahrrechnuug zusreiburg freundliche Antwort zu geben, i. Die Boteil von Freiburg bringen an, daß die von Dvonand,Welche anderswohin zur Messe gehen, nicht gestraft werdeil sollen, wie dieses die von Bern gemäß hingeschickterNest verlangt haben. Die von Bern entgegne», man habe in Hvonand die Messe abgemehret, das Evan-ibiluin und die Reformation angenommen; überHill sei um solche Angelegenheiten in der Herrschaft Grandson°m Vertrag errichtet wordeil, dem sie nicht entgegengehandelt zu haben glauben; sie bitteil daher freundlich,^ bießfalls nicht ferner zu belästigen. Ii.» 1. Der Vogt der Frau von Ancret zu Champvent beklagt sich, daßMugen von Champvent (Chamuent") und Penei) (Piney") erlaubt worden sei, anderswo, als in dem^Meinen (gezwungenen") Backofen zu backen, wodurch die benannte Frau am Zins Schaden leide, und'^'t, solches abzustellen. Es wird geantwortet, die Erkanntnisse seien vor kurzem erneuert worden und manbblube nicht, daß der Commissär Lucas hierin gefehlt habe. Wenn sich aber dennoch der Vogt nicht gedulden^ treten, die auf St. Michaelstag (29. September) nach Grandson konlinen.

wiederholt sei auf dem Berg inBoulct" (Baustile?) gemarchet worden, wodurch benannte Frau an ihremHilten ^s Orts verkürzt worden sei, indem Meister Bon beglaube, daß dieser Zehnten beiden Städten gehöre, ob-m°hl derselbe immer der Herrschaft Mottaz zuständig gewesen; es möge sein, daß die Städte daselbst mehr LandZützen als früher; aber die Zehntiiiarchen seien von den Landmarchen unabhängig. Es wird entgegnet, esdaselbst nur Zehuten ausgenlarchet worden; dabei seien andere Inhaber von Zehilten ebenfalls zugegen^ü'eseii; wenn dieses von Seite der genannten Frau nicht der Fall war, so sei es ihr doch kund gethan^orde»; daher lasse man es bei der Marchung verbleiben. 3. Endlich beschwert sich dieser Vogt, daß der. ^ vwr Grandson die Wappen beider Städte neben dein Schirmzeichen (Saulvegarde") an die Kirche"^farr") ^ Peney aufgehängt habe, da doch der bemelten Frau der Schirm zustehe. Er ivird angewiesen,^ dießfälligen Gewahrsamen den früher erwähnten Gesandten vorzulegen. 4. Das soll auch wegen des Mooses^tcheheii; dann werde man die Sache erledigen, oder an die Obern bringen. I. Derselbe Vogt, der auch Vogt^ Averdou ist, übergiebt Briefe, die er einer Übelthäterin, die er richteil lassen, abgenommen hat, und fordert die'MMgen Kosten. Man giebt ihm 20 Florin und die Briefe händigt mau dem Statthalter ein, damit solcher sie