September 1533. 147
Zu x. In den Abschieden für Bern, Basel, Solothurn und Schaffhausen lautet dieser Artikel nur fürje das einzelne der betreffenden Orte; beim Berucr Abschied erscheint er in dieser Gestalt als ein erstesGlied zu «<5.
Zu A-Z-. Der Artikel ist theiliveisc vermodert. Der Sinn des letzten Satzes, mit Ausnahme derParenthese, ist aus dem auf dem Umschlage dcS Abschiedes stehenden rcgestcnartigen Verzeichnis; der einzelnenArtikel enthoben.
Mll'mdis. 1533, vor 4. September.
Verhandlung zwischen Berit und der Frau von Valendis.
Gesandte: Bern. Michael Augsburger-, Konrad Tübi.
Wir sind statt eines Abschiedes auf folgende Missive verwiesen:
1533, 4. Sept. Bern au Biel. Die Rathsbotschaft, welche bei der Frau von ValcndiS gewesen, seizurückgekehrt und habe die erhaltene Antwort berichtet. Übcrhin habe die benannte Frau ihren Bescheid""ch schriftlich Übermacht, wovon man denen zu Biel, um sie zu beruhigen, uuvcrwcilt eine Abschrift zugehenlasse. Wie die Gesandten berichten, sei auch der Prüdicant zu Donibressou wohl zufrieden. Alan bitte daherdie zu Biel, sich mit dieser Antwort zu begnügen und gegen die Frau von BalcudiS nichts Unfreundlichesvorzunehmen Deutsch M>sswe»l>. -e, S. v»g.
Die Namen der Gesandten aus dem Abschied vom 1. Sept. 1533 und der unten folgenden Instructionvom 11. Deccmber.
An die obige Sendung schließt sich eine zweite spätere von Bern an den Grafen von Ehalland an, vonder wir nur die Instruction für die Gesandten von Bern besitzen. Es mag dieselbe zu einiger Ergänzungdes Mtgetheilten hier folgen:
Den 11. Dec. 1533 werde» Michael Augsburger und Georg Schöni dahin beauftragt: 1) Schon frühersei Augsburger mit Konrad Tübi zu ValcndiS gewesen und haben diese mit der Frau in Betreff des Handels,de» Gallon, alter Kirchherr zu Donibressou, wider Pierre Marmont, Prädieanten daselbst hat, verhandelt-Die Gesandten sollen nun in gleicher Weise mit dem Grafen von Challand verkehren und ihm anzeigen, das;»>an früher die Sache auf seine Zurückkuuft verschoben habe. Nun, nachdem diese erfolgt, beklagen sich dievon Biel, das; nach Verlangen des Gallon auf Geheis; des Grafen dem Prädicauten geboten worden, dasPfarrhaus in vierzehn Tagen zu verlassen. Alan verlange nun, das; die von Biel bei ihrer Eotlatur derPfarre Donibressou und ebenso der Prädieant daselbst von jedermann unbclästigt bleiben. Beglaubc jcinaud,Legen die von Biel Ansprache erheben zu können, so soll diese richterlich und nicht mit Gewalt erörtert werden;die voii Bern seien gesinnt, denen von Biel zum Recht zu verhelfen und Gewalt nicht zu gestatten. Der Graf!oll auch erinnert werden, das; er bei seiner Anwesenheit in Bern versprochen, wie bei den reinigen zu Valcndism Betreff des Glaubens das Mehr ergehe, dabei ivolle er sie bleiben lassen, ü) Der Vogt dcS Propstes"vn St. Immer hat auf die Güter und Zinse der Propstei in der Herrschaft Valcndis ein Verbot gelegt.Die Gesandten sollen sich nun bei dem Grafen verwenden, das; dieses Verbot aufgehoben und denen vonViel daselbst kein Eintraa aethan werde, damit weitere Unruhe vermieden bleibe.
St. A. Ben,: JustructionSbuch U, r. 027.