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September 1533.
87.
Maden. 1533, 3. September (Mittwoch nach Verenentag).
StnatSal'cüiv t!»ccr» : AUg. Absch. K, z. k. 02. Staatsarchiv Zürich: Wschicdc Bd. 12, f. oa. Tsch»dischc Sa»ii»l»»g: Bd. 7, Nr. XIX.
Staatsarchiv Bern: Ailg.cidg.Absch.ini, S. St7. Kauto»Sarchiv Basel: Abschiede 1SSS—1630. KautoilSarchiv Areibilra:
Badische Abschiede Bd. IS, idl. 142. KantoilSarchiv Solothur»: Abschiede Bd. 1». KantonSarchiv Schaffhansen: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Hans Haab; Kaspar Nasal. Bern. Peter Stürler, Benner; Franz Nagelt, desNaths. Lueern. Hans Golver, alt-Schultheiß. Uri. Jacob Träger, Anunann. Schwyz. Kaspar Stalder, desRaths. Unterwalden. Heinrich von Matt, Ammann nid dem Wald. Zug. Konrad Nußbaumer. Glarus.Dionysius Bussy, Ammann. Basel. Ludwig Zürcher, des Naths. Freiburg. Ulrich Nix. Solothurn.Niklaus von Wenge, Schultheiß; Hans Doben, des Ztaths. Schaffhausen. Hans Waldkirch, Burger-meister. Appenzell. Heinrich Baumann, Ammann. — E. A. A. l. 48a.
t». 1. Auf letztem Tag war angezogen worden, daß Graf Rudolf von Sulz an der Brücke uuter deinScholberg gegen Guttenberg einen Zoll beziehe und der Zoller der Eidgenossen an derselben Brücke, die inihren hohen und uiederu Gerichten liegt, ebenfalls den Zoll einnehme, worüber sich viele beschweren, und mitRecht. Deßhalb hat man den Landvogt zu Baden, Gilg Tschudi, dahin abgefertigt, um sich mit Graf Rudolfzu besprechen. Dieser ineint nun, der Rhein bilde bis unter Basel hinab die rechte Landmarch zwischen „Schwyz"und Oesterreich; darum habe er auch Fug und Recht, den Zoll zu fordern; er wolle übrigens die Rechteauf Wunn und Weide daselbst nicht schmälern und Briefe betreffend die dortigen Märchen, die sich etwa findeilmögen, gern sehen lassen; das erwarte er auch von den Eidgenossen; wenn aber keine gütliche Verständigungzu erreichen wäre, so möge man beiderseits die ältesten Leute verhören, von jeder Partei zwei ehrbare Männersammt einem Obmann setzen und diesen den Span zum Entscheid übergeben. 2. Da die Sarganser anzeigen,daß (der Spruch?) in dein Streit, der zwischen den fünf Orten und Schwyz und Glarus der Lachen undMärchen halb gewaltet, verloren gegangen, und Kaspar von Mülinen dainals Obmann gewesen, so wirdBern ersucht, ihm und dem Stadtschreiber Befehl zu geben, die bezüglichen Briefe aufzusuchen; dies sollenauch die andern Orte thun, nnd auf nächsten Tag jedes Bericht bringen, um dann zu berathschlagen, wieman sich weiter gegen den Grafen verhalten ivolle. I». In Betreff des Anleihens an die von Flums, zumWiederaufbau des Schmelzofens, sind alle Orte einig; weil aber der Vogt noch nicht gemeldet, ob sie einenweitern Einsatz als den Ofen selbst geben können, so wird ihm befohlen, auf den nächsten Tag hierüber z» -schreiben; indessen will man die Abrede heimbringen, ihnen auch ohne andere Sicherheiten zu entsprechen,indem dies der Eidgenossenschaft zu großem Nutzen dient; es soll aber der Ofen an eine Stelle gesetzt werde»,wo der Rhein ihm keinen Schaden zufügen kann. « . Lueern will man bei seiner Zollfreiheit zu Mellingenbleiben lassen in dem Verstände, daß seine in der Stadt mohnenden Bürger zoll- und geleitsfrei seien; weraber in der Stadt nicht seßhaft ist, soll Geleit und Zoll daselbst entrichten. Vogt Flekenstein soll künftigangeben, was er in seinem eigenen Namen, und was auf Rechnung seiner Geschäftsbetheiligten durchführe,damit dieselben ihren Antheil verzollen. Wem: übrigens der Zoller vermuthet, daß etwas nicht zollfrei sei,so soll er jedem an Eidesstatt das Gelübde abnehmen, daß das durchgehende Gut ihm gehöre; denn wersich eines Betrugs schuldig inachte, hätte die gebührende Strafe zu erwarten. «I. Stephan de Sala vonLauis berichtet abermals, wie er als Bürge für einen Tempesta, Diener des Königs von Frankreich, zahleil