140 August 1533.
anweisen, ihn frei zu lassen und in Genf Recht zu nehmen. Dabei soll denen von Genf geschrieben werde»,daß sie nach Brauch und Herkommen beförderliches Recht ergehen lassen und der genannten Freundschaft dieaufgenommene Vergicht von Pierre L'Hostc und die ergangenen und allfällig noch erfolgenden Urtheilc zustelle»wollen; nicht minder sollen sie ersucht werden, die Werlische Verwandtschaft mit ihrem Stadtrecht bekannt Z»machen. >»> A. Freiburg: Rathsbuch Nr. öl.
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Lucern. 1633, 27. August (Mittwoch nach Bartholomäi).
Staatsarchiv Luccr»: Allg. Asch. I!. t, k. öS. Ka»to«Sarchi» Frciburg: Abschiede Bd. Sß. s. «r.
Tag der V Orte und Freiburg.
Gesandte: Freiburg. Walter Heid. (Rudere unbekannt).
». Heimzubringen das Gesuch des Abtes zu Rheinalt und der Frauen zu St. Katharinathal bei DießemHofen, sie der jährlichen Rechnung, welche man den Klöstern abnimmt, zu erlassen. Man möchte ihnen ger^willfahren, weil sie bisher gehorsam gewesen lind die andern dadurch bewogen werden könnten, sichder Stiftung gemäß zu verhalteil, wenn ihnen diese Freiheit in Aussicht stünde; jedoch besorgt man Allstände,weil Bern, Freiburg und Solothurn an jenen beiden Klöstern keine Gerechtigkeit haben. Heimzubringen-I». Schwpz stellt das Ansuchen, daß auf die bevorstehende Engelweihe zu Einsiedeln jedes Ort ehrbare Priester,welche es entbehren könne, dahin kommen lasse. «. Da Bern an Lucern wegen eines Bettlers geschrieben,der am 14. August ein Haus bei Burgdorf angezündet hat, mit dem Begehreil, auf denselben Acht zu habenund auch die andern Orte zu berichten, so wird dies in den Abschied genommen, damit wer ihn finde, ihn'den verdienten Lohn gebe. (Folgt ein Signalement). «I. Die Instructionen über die auf letztem Tag gemachtAbrede, sich zu berathen, ob man nach Glarus eine Botschaft senden oder dahin schreiben wolle, weil bei»rThcile ihren Versprechungen nicht Genüge leisten, sind noch ungleich. Da nun etliche sehr empfehlen, Bot^zu schickeil, so will man dies nochmals heimbringen und auf dem Tag zu Baden sich entschließen; soft'"man schreibt, soll es an jede Partei besonders geschehen. « . Alls die Anzeige Freiburgs lind andere iM'nungen, daß Zürich, Bern, Basel w. sich ernstlich rüsten, um unversehens die Katholischen zn überfallen,verabredet, es solle jedes Ort seine Boten auf nächsten Tag zu Lucern mit Voll,nacht abfertigen, lim eine»Anschlag zu thun. Unterdessen soll jedes sich wohl umsehen und sogleich einen Tag ausschreiben, wenn ctw^vorfalleil sollte. — Nachträglich ivird über die Berner berichtet, daß sie denen ob dem Bonwald besohletdie Lucerner anzugreifen, und denen nid dem Bonwald, Bremgarten und Mellingen zu überfallen, tFrage, ob man die Baslermünze abrufen oder bleiben lassen wolle, ivird wegen Meinungsverschiedenheit ^den folgenden Tag i» Lucern verschoben; unterdessen soll Lucern die Prüfung der Münzen vollenden, p?.das Hauptgeschäft, die Aufrichtung eines Bündnisses mit dem Papst und dem Kaiser, erklärt sich vorerst kl»'des wolle die gestellten Artikel annehme», wenn die zwei Artikel über das Herzogthum Mailand, betreffetdie Zollbefreiung und den feilen Kauf, deutlicher gefaßt und zum Schluß, da es sich doch am meiste»Mailand handle, beigefiigt würde, daß man die Vereinung wieder abkünden dürfte, wenn der Herzogzwei Stücke nicht hielte. Ferner soll in dem Artikel, der von der Bewilligung von Knechten handelt, ^Punkt „oder sollst" wegfallen, da man sich bloß des Glaubens halb einlassen wolle; auch andere Verbesserungnimmt Uri an; wenn aber die andern vier Orte nicht einig sind, so sollen die Boteil die Sache wieder h^