Auglist 1533.
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7S.
Wern. 1533, zwischen dem 8. und 27. August.
Verhandlungen zwischen Bern und Genf.
Gesandte: Genf. I. Lullin; Claude Savoye.
l^er Abschied muß dllrch folgende Prololollausziige ergänzt werden:
1) 1533, 8. August. Die benannten Gesandten werden vom Rnthc zu Genf nach Bern abgeordnetund jedem zum Tage als Entschädigung 3 Sons bestimmt. n, A. «ms: RatiM-Mcr.
2) 1533, 1?! August. Der Rath der Zweihundert zu Genf beschließt, in Betreff des gefangene»Aimd Levet an die Genfer Gesandten zu Bern zu schreiben, man möge denen zu Frcibnrg vorstellen, daßden, Burgrecht zuwider gehandelt werde. u»ck»>».
3) 1533, 27. August. Die benannten Gesandten kommen wieder nach Genf zurück. una»»,.Die Berhandlung hängt offenbar mit dem Dag zu Freiburg vom 18. und IN. August zusammen.
80.
Wern. 1533, lt. August.
Staatsarchiv Bern: NatbSbuch Nr. L30, S. 50.
in s/ dein Rathe zu Bern prüseulirt eilt Gesandter des Bischofs und der Landschaft Wallis den Brief,u»d^ ' lichtes Jahr verabschiedet worden, „anzogen die räbeu des gericht gerechdigkeit iit geistlichen
Verlapriorats llud pfarr Bez." 2. Der Niath findet, daß der Brief dem Abschied nicht gemäß sei, und'^l daher, daß er diesem entsprechend aufgerichtet und mit dem Siegel der Landleute versehen ,verde,'"le auch dabei gewesen. In Betreff des Gerichts ist der Rath erbötig, wenn einer seiner Hintersüßen
weil
Hie>^^ ^ Gut im Wallis hat, dasselbe verabfolgen zu lassen, gegeil Beobachtung des Gegcnrechts.vo» u' ^ allenfalls Brief und Siegel errichtet werden. Frevel, die in den Reben auf dem Gebiet dererde„m"" l'egangen werden, sollen dasellfft erledigt werden. Die Angelegenheit wegen des Zinses wird an^Ulwo^ ^ ^clen gewiesen. In Betreff der Gerechtigkeit des Bischofs bleibt es bei der frühern schriftlichen> '"au bittet, mit dem Bischof zu reden, daß er dießfalls die von Bern ruhig lasse.
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Mrnnnen. 1533, t t. August (Montag nach Laurenz).
Landeöarciiiv Schwyz: Abschiede. ,
llchen^v Tag der III Orte wurde angesetzt wegen des Frevels und „überbracht" derer von Nnffle^l da^ ^rbedo. Nachdem man den Handel schriftlich und durch anher gesandte Boten veruominen,llri s n ^ur eigentlichen Erknndiglliig der Sache eine Botschaft hineinsenden wolle. Die von
" "'dießfalls den Bündnern berichten, ihre Botschaft auf Bartolomäi (24. August) zu Bellenz zu haben.
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