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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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August 1533. 135

Zu Erhaltung des christlichen Glaubens. 4. Betreffend den Artikel, daß das Zuziehen von Soldkncchten anPapst und Kaiser (für andere als die im Bündnis; vorgesehenen Fälle) am freien Willen der VI Orte steheniolle, bleibe mau bei schon gegebener Erklärung. 5. Den Betrag, den Papst und Kaiser jährlich jedem derOrte geben sollen, null der Bote von Freiburg derLiberalität" und dem guten Willen anheimgeben,^och kann er sich mit andern Orten hierüber verständigen. V. Anläßlich der Zölle zu Mailand kann derGesandte von Freiburg ebenfalls mit den übrigen Orten unterhandeln. 7. Antreffend den Anzug, daß derPapst nach Aufrichtung der Capitel aus den Knechten der VI Orte eine Garde annehmen sollelassendh- bschehen und dabp blichen." 8. Ebenso wenn andere Orte zum alten Glauben zurückkehren und (dieserVeredlung) beitreten wollen, lasse mau es geschehen. 9. Gleichfalls wolle mau den Artikel in seinem Inhaltverbleiben lassen, der davon handelt, daß Papst und Kaiser den VI Orten Hülfe erweisen sollen, wenn sieW'ser Berkommuiß wegen bekriegt werden sollten. 10. Über die Dauer der Verkommniß hat der Bote Gewalt,>»it den andern Voten zu bcrathen und zu beschließen. 1l. Der Vorbehalt der VI Orte betreffend die Bünde,Landfrieden und andere früher gemachte Vereiuuugen sollen in guteLüteruug" gebracht werden und verbleiben.

Endlich fall man, wenn es den andern Orten gefällig, Papst und Kaiser bitten, daß sie als Häupter derChristenheit des Glaubens wegen ein Concilium veranstalten. Lncern will anhören und dann erst einenRatschluß fassen. Hierauf wurden dieHerren" verhört, welche die ihnen gut scheinenden Artikel vorgelegt,worüber ihnen bemerkt wurde, daß die Obrigkeiten diese schwerlich annehmen werden; man fragte sie an, obbr Vollmacht besitzen, die von den Boten der Orte gestellten Artikel (unser nechst gestellte Artikel") einzugehen.

Gesandten von Papst und Kaiser eröffneten dann am folgenden Tage ihre Meinung und Vollmacht,vud da man sich nicht vergleichen konnte, wurde den Herren angezeigt, daß sie ihre Meinung jedem Botenbhriftlich mittheilen sollen, um solche den Obrigkeiten zu fernerer Beschlußfassung zu hinterbringen. ist best-ehen ein weiterer Tag auf Monntag nach Bartholomäi (25. August» nach Lncern, Nachts an der Herberg z»Ü'u, angesetzt. «I. Ans wiederholt erfolgte Warnung wurde beschlossen, daß jedes Ort mit höchstem Gebot undverbot jedermann bei Verlust Leibs und Guts das Ziehen und Reisen zu fremden Fürsten und Herren untersage.

I- Vor den Gesandten der V Orte nebst Freibnrg und Wallis erschienen die Gesandten des KönigsFrankreich von Lamet, Nanpere und von Boisriganlt und eröffneten, der König habe vernommen, wieW ^bern der genannten Orte mit dem Papst und dein Kaiser über den Abschluß eines Bündnisses in Untcr-i^uclnng stehen; dieses sei dem Frieden und der Vereinnng nicht gemäß; die letztern seien ebenfalls dazu^AKthan, den Orten Schutz zu gewähren. II. Ans dieses wurde den genannten Gesandten geantwortet:- Was bisher in dieser Angelegenheit gethan worden, sei nicht in der Meinung geschehen, an dem König ivort-'V>chig zu werden oder weil man ihm mißtraue. Vielmehr sei man in letzten Jahren des alten Glanbens'"Mii in einen tödtlichen Krieg gekommen; in demselben seien sie von Papst und Kaiser mit Leuten und^ut unterstützt worden; deßwegen seien sie denselben verbunden. Und da die Orte noch täglich in großen^WWn Krieg behelligt zu werden, so habe sich in Folge der Werbung Seitens des Papstes und

^isers ergeben, daß man von einem Verkommniß zur Erhaltung und Beschütznng des alten, wahren christ-Glanbens rede. Indessen sei noch nichts zugesagt und müsse Alles des ferner» an die Obrigkeiten gebrachtwerdea- da man aber stets in Gefahr stehe, überfallen zu werden und daher Hülfe und Rath bei allenwuiern und Freunden suchen müsse, so mögen die Gesandten sich erklären, in wie weit man sich auf die Hülse^" Königs verlassen könnte, wenn man des Glanbens wegen angefochten und seiner wegen von Recht undlMen, den Blinden und dem gemachten Frieden gedrängt würde. Da der König den Name» des aller-