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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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August 1533.

bischöflichen Hofes zu Constnnz Vicor und Official in geistlichen Sachen, der auch seiner Dienste wegen fürS. Heiligkeit und deren Legaten eine Doinherrenpfründc an dem Hochslist zu Konstanz erhalten habe, damiter von etlichen, die ihn dieser Pfründe halb mit Processen belästigen, nicht weiter beunruhigt werde, ?c. ec.

Stiftsarchiv Lucern.

Es liegt ein wohl stilisirter, ins Reine geschriebener Vorschlag zu diesem Schreiben, vermuthlich aus der Federdes Bittstellers, eines Dieners oder der nach Baden verordneten Gesandtschaft, auf einem Blatt von kleinem Formatevor; die Unterschrift ist von G. Znrgilgen beigefügt.

7«.

Sutern. 1533, «!. August (Mittwoch vor Laurenz).

jiaiitonsarchiv Fecibura : Abschiede Bd. VS> k. >1.

Tag der V Orte und Freiburg. (und Wallis?).

Gesandte: Fr ei bürg Walter Heid. (Andere unbekannt.)

»». Den Boten wird berichtet, daß in Glarus die im verflossenen Jahr von den V Orten zwischen denAlt- und Neugläubigeu abgeredeten Artikel weder von Priestern noch Laien gehalten werden. Mail glaubt,die V Orte sollen eine Votschaft hinschicken, mit ihnen zu reden, daß dein Vertrag nachgekommen würde.Heimbringen und auf nächsten Tag darum antworten. I». Jeder Bote kennt die erfolgten Warnungen.Tie soll jeder seinen Obern heimbringen, auf daß man genaue Aufsicht habe, alles vorfallende einander mit-theile und sich gerlistet halte. < . Betreffend das Hauptgeschäft, das Bündnis; mit dem Papst und demKaiser, eröffnen die Voten folgende Instructionen: Uri bleibt bei der frühern Eröffnung, will anhöreil undheimbringen. Schivpz will 1. beim alteil, wahren, christlichen und ungezweifelten Glauben bleiben, hiefürLeib und Leben und Alles einsetzen und bittet Papst und Kaiser, als die zivei Häupter der Christenheit, zuAeuffnung lind Erhaltung des alteil christlichen Glaubens das mögliche zu thun, es sei durch ein Eoncil oderivie immer. 2. Die von Schmilz wollen gute Freunde lind Nachbaren von Papst lind Kaiser sei», ivie diesees auch sein werden, nach Vermögen Friede und Nuhe halten, damit jeder Biedermann bei Halls und Heim,Weib und Kindern bleiben möge. 3. Man merke wohl, daß -es um das Herzogthum Mailand zu thunsei, wohin man schon oft gezogen, viel Leibs und Guts verkrieget, und das wolle man fürder gänzlich müßig-gehen. 4. Sie seien um eigen Land und Leute und um die Eidgenossenschaft besorgt, würde man sie dies;-falls angreifen und schädigen, so werden sie sich wehren, wie ihre tapfern alten Vorfahren; sonst aber wollensie Frieden und Nuhe haben und verbieten zum höchsten, zu ausländischen Fürsten und Herren zu zieheil.5. Schwpz wolle daher auch keine Vercinung mit fremden Fürsten und Herren eingehen. Obwalden willkeine Hülfsvercinuug eingehen, Mailand müßig gehen, aber was des alten Glanbens wegen gemacht wird,sich nicht söndern. Nidwa (den will keine Vereinung eingehen und bei der von Schweiz gesetzten Antwortverbleiben. Zug hat anzuhören und heimzubringen. Fr ei bürg: 1. Die von Papst und Kaiser in demfür Allfrechthaltllng des christlichen Wesens lind Glaubens vorgeschlagenen Contraet versprochene Hülfe möchteman sich gefallen lassen, anzunehmen. 2. Ebenso, das; die VI Orte, im Fall der Papst oder Kaiser desGlaubens wegen in Italien angegriffen würden, das Zulaufen von Soldknechten an sie gestatten, doch nur desGlaubens wegen und nicht wegen andererAlefantz", auch solle jeweilen die Erlaubniß durch einhellige»Beschluß der VI Orte erthcilt werden. 3. Der Artikel, daß an andere kein Zuzug gethan oder gestattet werde,und derjenige, in welchem das Land Italien genannt wird, soll abgelehnt werden, vorbehalten den Znzng