Juli 1533.
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und Meinung, sunders allein, damit ir üch selbs und üwere unterthanen fridlich und rüwig anheimsch be-hieltend und kein waffcn gägcn Jtaliam fürtend, oder einichem durchzug durch üwere land imd Herrschaften,dasselb anzegriffen gcstattoten, wölichs was und ist ein gantz billiche fach, wann was recht und Vernunftmöchte liden; daß ir üwer fründ und Helfer, so in üweren widerwertigen dingen üch ze hilf kommen, angrifenuild schedigen söllten, das ist warlich aller fromkeit und menschlicher natur widerig, und sol von üwer wysheitund fromkeit wit hiudan gesatzt werden ; wir versächen uns ouch zu üch der glichen gar keins." (Es folgt nun eineEntschuldigung der Abreise, die auf den Rath der Aerzte dringend nothwendig sei; sodann eine Danksagung ?c.).
Da den VII christlichen Orten auf dem letzten Tag zu Baden vorgespiegelt worden, die Unterhandlungüber dieses Bündniß mit Papst und Kaiser sei der Vereinung mit dem König von Frankreich zuwider, auchder Eidgenossenschaft schädlich und die Werbung habe den Zweck, dieselbe zu entzweien und zu verderben,so könne der Gesandte zu einer solchen ungerechten Anklage nicht schweigen; das beschirmlichc Bündniß mitden beiden Herren thue weder dem König noch sonst jemand Abbruch, wie den Orten schon im vorigen Jahrangezeigt worden, noch viel weniger diene dasselbe zu ihres Vaterlandes Schaden; im Gegentheil biete es d)ebeste Sicherheit für ihre Sache, für die Erhaltung des Ansehens und der Macht, in der sie gegenwärtigstehen; daß es auch nicht auf Stiftung von Zwietracht abgesehen sei, ergebe sich genugsam aus dem Anfangdieses Vortrags; zudem wissen die Orte, daß er sie allezeit zur Einigkeit und Freundschaft crmahnt, und ereben deßhalb nicht bloß mit einzelnen Orten das Bündniß habe annehmen wollen Schließlich ver-sichert er sie der „heiligsten Meinung" des Kaisers, die Ruhe der Christenheit zu erhalten, um desto stärkerden Anläufen der ungläubigen Völker widerstehen zu können, sowie seines eifrigen Willens das Bündniß auf-zurichten ?c. St. A. Lucern: All». Absch, N. I. t'. SS—so.
Dieser Vortrag erscheint im gleichen Band auf toi. 252—54 nochmals (Concept) mit dem Datum Donstag vorJacobi 1534 (?).
Zu Lf. 1533, 1. September. Bern an seine Boten zu Baden. 1. Ab dem letzten Tage haben dieGesandten von Bern einen Brief von beiden Ammännern von Ilnterwalden gebracht, des Inhalts, daß mandem Vogt Sebastian Kretz die ihm von Tschachtlan Sträler entwehrte Habe und seilt Pferd wieder zurück-stelle. Sollte hierauf Antwort gefordert werden, so sei zu bemerken, daß gleich nach dem ersten „bremgar-üschen" Krieg Kretz denen von Bern der Art zugeredet, daß man berechtigt gewesen wäre, ihn zu Recht zuverhaften („niederzuwerfen"), wenn man ihn betroffen Hütte. Da Kretz dieses nicht abgewartet, so habe mandem benannten Amtsmann befohlen, des Kretzen Pferd und Habe zu arrestiren. Wollte Kretz dieses Verbotentschlagen, so hätte er das vor vier Jahren thun sollen; jetzt könne er sich nicht mehr auf den neuen Land-frieden berufen; am allerwenigsten sei der genannte Amtsmann ihm Red und Antwort schuldig, der nurAethan, was ihm befohlen worden. 2. (Instruction wegen Baptist Bean).
St. A. Bern: Deutsch Missivcnbuch r. S. !>»».
Das Badener Manual sagt: nach Bern schreiben wegen Sebastian Kretz, das; ihm das von Niklaus Sträler ent-wehrte Roß laut Landfrieden wieder gegeben werde.
Zu Am Schluß des Frciburger Abschieds bemerkt der dortige Stadtschrciber: „Nota. Dero von^4. Gallen anbringen der nüwcn insatzung halb, so der kunig nach sincm inrytcn zu Lyon beschechen denselbenvon Lyon gethan hat, also, daß si uf aller war, so hinin konit, gewicht des pfunds oder ccnlncrs i i d. schlachenmöchten, und was darum k. m. zugeschrieben ist, der Meinung, daß somlichs der vcrcinung und dem fridenungemäß ist, mit der anmutung, desselben ablcgung zethun."
Zu 1,1». I53;i, 3(1. Juli (Mittwoch nach St. Jacobs Tag). Die Boten der V Orte guittircn Bern5ür die noch übrigen 150(1 Kronen Kricgskostcn, die es laut des „letzten Spruchs und Vertrages" schuldiggewesen, Zc. St. A. Beru: Pap. Urt.; Siegel abgesalle».
Zu ii. 1533, 28. Juli, Baden. Die Gesandten von Lucern, llri, Schwpz, Unterwaldc», Zug, Frei-burg und Wallis verwenden sich bei dem Papste für Christoph Mätzlcr, beider Rechte Doctor und des