Juli 1533.
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Verhandlung betreffend den Zoll zu Lyon; siehe Note.
UI». Verhandlung zwischen den V Orten und Bern betreffend die Kriegskosten; siehe Note,ii. Verwendung der V Orte, Frciburg und Wallis für Christoph Mätzler bei», Papst; siehe 'Note.
I», Zürcher Abschied fehlen I>, I, P—8, 12—v. Im Bcrner fehlen I», i, 1, q—8,12, ». ImBasler «—I, n, p und alles Übrige. Im Freiburger v, t, x, I», k, I, n, p—8, v; das Manuseriptscheint unvollendet geblieben zu sei»! zwischen dem übrigen Text und den mit anderer Schrift eingetragenen1 und n stehen drei Seiten leer. Im Solothurncr fehlen Q, x—I, », p—8, v. Im Schaffhauser fehlen« I, i» und alles klebrige; der Abschied ist thcilweise vermodert, v aus dem Solothurncr; »»aus dem Zürcher; Kit» und «v aus den« Berner.
Bemerkung. Unter den wcnigcn Trümmer», welche aus dem Brande des eidgenössischen BadencrArchivs vom Jahre 1555 für unsere Periode gerettet worden und jetzt im Kantonsarchiv in Aarau aufbewahrtwerden, befindet sich ei» Band, der den Titel: „Manualia der Tagsatzungen clo Buno 1533 cccl 1567" führt.Derselbe enthaltet für das Jahr 1533 vier, für 1534 neu», für 1535 zwei Abschiede; weiter geht fürunsere Aufgabe diese Quelle nicht. Hier erscheinen indessen die betreffenden Abschiede lange nicht in der Form,i» welcher sie in den übrigen, von uns benutzten Sammlungen uns entgegentreten. Diese „Manualia" sindeigentliche Handnotizen der Badencr Kanzlei, vom Landschreiber daselbst offenbar während den Verhand-lungen allermeist flüchtig hingeworfen, um später mit Benützung derselben die eigentlichen Abschiede und dieverschiedenen Specialurkunden und Briefe zu fertigen. Weitläufige Verhandlungen werden oft durch wenige Worte»"gedeutet, so daß es Fülle gibt, bei dcne» die sachliche Identität solcher Notizen mit Stelle» der ausgear-beiteten Abschiede, die man hichcrziehen zu sollen glaubt, nicht ohne Vorbehalt behauptet werden darf. Auch""zweifelhafte Parallclstellcn weichen mitunter mit Bezug auf einzelnes inhaltlich von einander ab.wohl meist darum, weil die Mnnunlnotiz Ergebnis; eines früher» Stadiums der Berathung ist. Anderseitshaben wir hier mit Bezug auf die Zahl der verzeichneten Verhandlungsgegenstände die vollständigste Quelle.Obwohl wir allerdings auch hier, sozusagen durchgängig, aus nicht ersichtlichen Gründen, anderwärtig ermit-telte Verhandlungen der betreffenden Tage vermissen, erscheint in diesen Manualien doch die größte Zahlnicht in olle Abschiede und oft in gar keine derselben übergegangenen Artikel vereinigt, und man erhält»US dieser Quelle wenigstens ein sehr nnnähcrendes Bild von der Brenge der Tractande» der Tage, die nachdnmaligcr bekannter Bedeutung der Abschiede in dieselben nicht Aufnahme fanden. Weniger klar ist das^'scheinen zahlreicher Gegenstände, die das Manual ausdrücklich für die Aufnahme in die Abschiede überhaupt°der in die sgx einzelne Orte berechneten bezeichnet, während dieselben in den betreffenden Abschieden nichtW treffen sind. Die größte Zahl der hier erscheinenden Notizen ist mit vertikale» Striche» durchzogen, alooffenbares Zeichen, daß sie ihren Dienst als Pronienioria für die betreffenden Ausfertigungen gethan haben;boch ist dieses lange nicht ausnahmslos der Fall. Wegen der formellen Eigenthümlichkeit düstr e nndes kurzen Zeitraums, über den sie sich verbreitet, glaubten wir. im Gegensätze zur sonstigen Form für dieBenützung andenvnrtiger Ergänzungen, die Ausbeute dieses Materials bei jedem betreffendem ^ e a obesondere Note zusammenstellen zu sollen. Wir citircn unsere Quelle einfach: Badener Maual
Dasselbe enthält für den vorliegenden Abschied folgende weitere Artikel: I . Hcinnch Wcißenbach vonRurich ein Fürdcrnuß an den Herzog von Mailand. 3. Hansen Valkysen ein Fürdcrnuß a» die von Baselihn der Leistung zu entlassen. 3. Dem Vogt im Thurgau wird geschrieben, daß er denen von -Mwyl „»dHunwyl einen Haft auf die Güter des Bischofs von Consta»; erlaube. 4. Der Bogt Z» ^mis soll demSameister Werdmüller beholfen sein, daß er bezahlt .verde. 5. Dem Vogt von Frauenfeld soll geschriebenwerde», daß er das Geld, welches den Frauen von Münklingen gehört, »ach Baden sende. 6. ^n GlarnerAbschied, daß man dem Philipp Brunner nichts gebe und für die ohne Wissen der Obern nach Gottlicbcnverordneten Zusätzer »ichto vergüte. Zürich und Bern wollen bezahlen. 7. An Graf Rudolf von Sulzwegen derer 'von Kadelburg schreiben. 3. In Glarner Abschied, wie die Bauern zu Hermetschwpl mit demPrädicantc» gehandelt und daß der Vogt hinabgehe und in dieser und andern Sachen gemäß dem Land-