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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juli 1ÜÜ3.

hätte, so will man ihn bei dem bestehenden Vertrage bleiben lassen, also daß die Prädicanten weder tanfennoch Eheneinführen" nnd tränen, noch das Nachtmahl mittheilcn sollen; weil indcß der Abt sich erboten,niemand zum Glauben zu zwingen, so mögen die genannten Unterthanen wohl außerhalb seinen Pfarreienund Gebieten ihre Kinder tanfen und die Ehen zusammen geben lassen und des Herrn Nachtmahl genießen!doch wird ihnen hiebei das Recht auch vorbehalten, x. Die Boten von Zürich sollen eingedenk sein, wasAmmann Rychmuth mit ihnen geredet wegen Burgermeister Schmid's sel. Sohn, die .Kosten betreffend, zp»gleichen, was sie mit dem Untervogt und dem Schreiber zu Baden der Prädicanten in der Grafschaft wegengesprochen, nnd wassie" sich darauf erboten. Die Voten wissen auch, was die Gesandten der StiftConstanz an sie gebracht in Betreff des Zehntens zu Nndolsingen, den der Prädicant von Trüllikon ange-fallen, wobei sie meinen, daß derselbe noch ein oder zwei Jahre mit der um drei Eimer Wein gebesserte»Pfründe sich begnügen sollte. Junter Franz Nägeli, Bote von Bern, begehrt ein Fenster nnd das

Ehrenzeichen von Zürich darin. I»l». Junker Anton von Erlach, in Bcgleit von Schultheiß Golder, beklagtsich gegenüber den Voten von Bern, daß sie ihm weder Geleit noch Sicherheit zu ihrer Stadt und Landschaftverwilligen, obwohl er gegen jedermann zu Recht stehen nnd als Bidermann sich zeigen wolle, und bemerkt,wenn die Boten von Bern ihm hierüber nicht antworten, so werde er den Handel vor die Eidgenossen bringen-Jene entgegnen, er möge sich wenden, an wen er wolle, sie Hütten seiner wegen keine Instruction; es wo"'aber zu wünschen, daß seine Sachen gegen ihre Herren der Art stünden, daß er solche Schritte nicht nötlMHütte. Darauf redete Schultheiß Golder mit den Gesandten von Bern, sie möchten diese Angelegenheit ab-schiedsweise an ihre Obern bringen und bis Mitte August denen von Lncern Antwort ertheilen. A»Betreff der in Brugg in Beschlag genommenen Bilder, die einem von Bremgarten gehören, geben die vonBern befriedigende Antwort. Weil aber der betreffende ein armer Gesell und seine Angabe in keiner schlimmenAbsicht erfolgt ist, so bittet man sie nochmal freundlich, die benannten Bilder an den Landvogt von Bade»gelangen zu lassen.

«Iii. Vor den Gesandten der IV Schirmorte eröffnet ein Anwalt der Gemeinde Goßau, der Abt vonSt. Gallen beziehe von allen ihren Gütern den Zehnten, ungeachtet einige derselben laut Briefen und Siegel»zehntfrei erkauft worden seiein Dagegen antwortet der Gesandte des Abts, diese Briefe seien nicht »»^Brauch nnd Ordnung des Gotteshauses errichtet worden; inAbfallnng", vor dem st. gallischen Krieg, hob"'sie einander zu kaufen gegeben was sie wollten; würden diese Briefe Kraft haben, so würden sie dieselbe»und andere in dem Nechtshandel zu Napperswyl eingelegt haben; er hoffe, daß sein Herr bei dein Z»Napperswpl ergangenen Spruche verbleiben könne. Die Gesandten der IV Schirmorte erkennen, die vo»Goßan sollen den Zehnten von ihren Gütern wie bisher entrichten; glauben sie, van einigen derselben kein"'Zehnten zu schulden, so sollen beide Parteien, wenn es ihnen gelegen, mit allen ihren Gewahrsamen »'^wessen sie sich zu behelfen beglanben, wieder vor den Nathsboten der Obern zu Tagen erscheinen; die wcrd"'dann entscheiden, wie es sich gebührt. Welcher Theil aber dann den andern in unziemliche Kosten bringt, b"soll diese dem Gegner vergüten. Denen von Goßau ist auch bewilligt, von alten nnd kranken Leuten Kn»b"schaft nach Form Rechtens schriftlich einzunehmen; doch sollen sie dem Abt dazu verkünden.

Stistsarchlv St. Gallen i Iiistariva. Fase. !5. Aus der gedruckte» Docmnentensammlung. Es siegelt der Landvogt zu Baden, Gllg Tsch»d>-

Vortrag des kaiserlichen Gesandten an die VII Orte; siehe Note.

lt. Verhandlung zwischen den Gesandten von Bern und Unterwalden betreffend Sebastian Kreb>siehe Note.