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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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Juli 15)33.

7T.

Ireilmrg. 1533, 2. Juli (Visitationis Marin).

Kantousarchiv ^reibura: Rathsbuch Nr. s,l.

Gesandte: Bern. Sebastian von Meßbach, alt-Schultheiß; Niklaus van Graffenried, alt-Venner.Tag der Städte Bern und Freiburg (und Solothurn?)

Die Boten von Bern ersuchen und erntahnen die von Freiburg, in Geinäßheit des Burgrechts zu ver-schaffen, daß die Werli keine Unruhe beginnen, sondern das Recht gebrauchen, woran sie Leib und Gut setze»wollen. (Es wird dießfälliger Bericht beschlossen) an die Boten von Freibnrg (miner Herren") in Genf!an die Freundschaft; an Arsent und Tossis und eine Mahnung an die,welche der Freundschaft nicht ver-wandt sind".

Wir ergänzen den kurzgefaßten Rathsbeschluß durch Beizug der unterm 1. Juli den Boten von Ber»ertheilten Instruction:

Die nach Freiburg gehenden Boten sollen dem dortigen Rothe eröffnen, wie die von Bern berichteworden, daß die Verwandtschaft des getödteten Peter Werli und einige Andere sich vorgenommen, in 6lei>ldas Recht mit gewnffneter Hand zu suchen, und etliche bereits mit Gewehr und Harnisch dahin abgega»)»'»seien. Alan bedaure dieses zum höchsten und verwundere sich darüber um so mehr, als vor kurzem durchdie Boten beider Städte in Genf dermaßen gehandelt worden sei, daß man nichts anders erwartet habe,daß das Recht seinen Fortgang nehme. Man nehme an, daß das in Rede stehende ohne Willen derer vo»Freiburg geschehe. Da nun aber solche Gewalt der Ehre und dem Burgrecht der Städte gänzlich zuwider st»so bitte man die von Freibnrg zum dringendsten, und ermahne sie vermöge des Burgrechts, die Ihrigendem benannten Vorhaben abzuhalte», zumal man alles anwenden werde, um jedermann zum Recht zu »erHelsen und diejenigen, die sich dessen nicht bediene» wollten, dazu anzuhalten, wie solches jüngst gegenHerzog von Savoycn geschehen. Sollten die Bote» vor dem Rathe nichts gedeihliches erzielen, so solle» l'^ihren Auftrag vor dem große» Rath eröffnen und den erhaltenen Bescheid eilfertig den nach Genf abgew'bneten Boten zukommen lassen. St. A.Bern: Jnftructionsbuch v, r. 204.

Dahin gehört wohl auch der Rathsbeschluß vom 2. Juli (Mittwoch Visitationis Mariä) von Solothur»'An m. Herren von Bern ein antwort von des ufrurs wegen zu Jenff, daß m. h. ir botschaft tz""

Fryburg schicke» werde»". K. A. Solothurn: Rathsbuch Nr.

Die Namen der Gesandten von Bern aus obiger Instruction.

72.

LlttMNlS. 1533, 3. Juli (Donstag:c.)

Staatsarchiv Zürich: Tschudische Abschiedcsammlnnst Bd. 7, Nr. XVII. Staatsarchiv Bern: Allst, eidst. Abschiede IZN, INI,,litaiitoiisarchiv .rreibnist : Abschiede Bd. ton. .üantonsarchiv Solothur»: Abschiede Bd. IN.

Freiburg. Ulrich Nix. (Andere unbekannt, ohne Zweifel wie bei Lauis).

»». Die Boten wissen zu berichten, daß abermals angezogen worden, was mit dem von Luggarusgebrachten Geschütze anzufangen sei, ob man es theilcn oder in brauchbarem Stand und gutem Schirm erl»" 'wolle; namentlich der damit auflaufenden Kosten wegen soll dies heimgebracht und zu Tagen darb ^