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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juli 1533. 119

wurden hierüber Urkunden errichtet. (11. Juli.) Vor dem Nathe erscheinen vier von den Gesandtenvon Freiburg und fordern die vom Bischof verlangten Urkunden. Dieselben werden verlesen und ihnen über-geben. Da ferner die Gesandten von Freiburg den Sindic Cocqnet als des Mordes verdächtig betrachten, sowurde au dessen Statt, um den Verhören beizuwohnen, Anton Chiceau gewählt.

V- (13. Juli.) Im Rath wird von Bewaffneten gesprochen, die man bei Collonge unter Monthonrgesehen habe. Man macht hievon Anzeige denen von Bern und Freiburg.

VI. (14. Juli.) Auf das Verlangen der Gesandten von Freiburg versammelt sich der Rath der Zweihundert. Jene tragen vor: 1. Der Bischof beklage sich, das; die Bürger seine Gerichtsbarkeit verletzen, weßhalb^ Genugthuung verlange. 2. Wie die Gesandten vernommen, haben am letzten Samstage einige Lutherische,zum Ärgerniß aller Christel; und rechtschaffenen Leute, ein Mnttergottesbild, welches bei der Bourg de FourgWn das Thor des Schlosses sich befand, heruntergeschlagen und unter Schmähungen der Heiligen verbrannt.

bitten, solche Dinge nicht unbestraft zu lassen. 3. Au; gleiche«; Tage seien über vierzig mit Büchsen^waffnete Bürger gegen die Arvebrücke gezogen und haben in den Häusern nach den freiburgischen Ver-wandten des gestorbene,; Werli gesucht, ohne Zweifel, um ihnen Leides zu thun; sie verlangen, daß diesfalls

Recht walte. 4. Ein Bürger von Genf habe die Herrci; von Freiburg Verräther und BösewichteWlcholten, was sie nicht hingehen lassei; können. Der Rath antwortet: Zu 1) man «verde dem Bischof eineAntwort geben, mit der er befriedigt sei«; werde. Zu 2) man habe vo«; den; Vorfalle nichts gehört, «vollenber die Sache nutersuchen und wenn sie sich so verhalte, wie angegeben «verde, die Thäter nicht uubestraft'AM. Zu 3) es sei gesagt worden, das; einige vermummte Edelleute den I. Curtet, eine«; Bürger von^swf, in seinem Felde angetroffen und so geschlagen haben, daß sie ihn für todt liegen ließen; des;,vegeu seien^>»e Verwandten und Nachbarn dahin gegangen, um ihn i«; die Stadt zu bringe.«;, nicht aber um die Frei-vger aufzusuchen und zu beleidige«;. Zu 4) man kenne niemanden, der die von Freiburg geschmäht habe,wa«; würde solches auch nicht dulde«;, da man die Ehre jener ebenso aufrecht halten «volle, als die eigene;^ Gesandten mögen anzeigen, «ver ihnen dießfalls bekannt sei, dainit man die Sache untersuchen könne.

VII. (15. Juli.) An; Dienstag wurde nicht gewöhnlicher Rath gehalten, weil auf das Drängen deruren von Freiburg mit den; Verhör der Gefangenen fortgefahren worden.

VIII. (3. Aug.) An; Sonntag eröffneten die Verwandten von P. Vandel, Ami Pcrrin und ander», die^ Werli-Mordes wegen gefangen waren, mit ihren Beiständen I. und P. Butini, das; der Procureur fiscal" chre Processe Sachen aufgenommen, die insbesondere gegen das 19., 11. und 91. Capitel der Freiheiten^Wn, weßhalb sie Nichtigkeit der betreffenden Artikel behaupten. Mai; beschloß, hierüber Morgen in Gegenwart

^ Gesandte«; von Bern und Freiburg abzustimmen.

G- August.) 1. Ein Brief der Herren vo«; Bern fordert das Geld, welches nun; ihnen schulde.. will ihnen antworten, sie möchten noch einige Geduld tragen, «na«; «verde darüber mit den; Bischof und^ ^rren des Capitels rede«;. 2. Die Gesandte«; von Freiburg eröffnen, daß der Procureur fiscal ihnen?^Mgt, »«au verwirre de«; Proceß, der gegen jene geführt «verde, die des Mordes a«; P. Werli verdächtigße daher, den; Recht seinen Gang zu lasse«;. Es wird ihnen geantwortet, «na«; habe keine^rwirruug hervorgerufeil, sondern weil der Procureur fiscal einen Proceß entgegen de«; Freiheiten undwiwhuheiw,, begonnen, habe «im«; ihn anfgefordert, dieselbe«; zu beobachten; an dein Ruthe stehe es nicht, daß^ Recht nicht ergehe. 3. Die Gcsaudtcn von Bern ;u;6 Freiburg verlangen die Ansicht des Nathes überw Zulässtgkeit der nachträglich vom Procureur fiscal angebrachten Punkte zu vernehmen. Nachdem ihnen