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Juli 1533
Bern und zwei von Freiburg dazu abgeordnet werden; man möge bedenken, daß die Sindics (»na»«) Beamtedes Bischofs seien nnd er ihnen befehlen und von ihnen evociren könne. Der Rath antwortet, hier seiennicht die Beamten des Fürsten, sondern die Sindics der Stadt, die durch diese und nicht durch jenen gewähltwerden; des Bischofs Beamte müssen den Sindics schwören, aber diese schwören niemanden. Gemäß demersten Capitel der Freiheiten stehe dem Bischof die Evocation der Urtheile des Vidomes und der Appellations-richter, als seiner Amtsleute, zu; wenn es hier heiße, der Bischof möge von dem Vidome oder einem andernseiner Beamten evociren, so können hierunter nicht die Sindics verstanden werden, da solcher vier seien,von denen man nicht in der Einzahl sprechen könne. Der Bischof habe ohnehin schon die Rechte derStadt verletzt, indem er Gefangene fünf bis sechs Tage zurückbehalten, anstatt sie innert 24 Stunden zuübergeben; der Rath bitte die von Freiburg, welche einst in einein ähnlichen Falle zu Gunsten von PhilippBerthelier sich verwendet, die von Genf hierin gemäß dein Burgrecht unterstützen zu wollen. Dabei protestireder Rath, daß nicht er, sondern, der Bischof an der Rechtsverzögerung schuld sei, indem man sich erbiete,daß zwei von Seite des Bischofs, zwei von Bern und zwei von Freiburg der Rechtsverhaudlung beiwohnenmögen, um sich zu überzeugen, daß diese aufrichtig vor sich gehe; das anerbiete man nicht aus Pflicht, sonder»dem Fürsten zu Gefallen. Nach Ertheilung dieser Antwort zogen sich die Gesandten von Freiburg, der Balkisund der Vogt zurück und es traten die Gesandten von Bern ein und eröffneten, sie haben betrachtet, daßes übel gethan sei, über dem Streit mit dem Bischof das Recht zu verzögern, lind erachten zum Besteil desFriedens für angemessen, daß für die Formirung des Processes einige aus dein Rathe von Genf, einige vonder Partei des Bischofs und einige aus denen von Bern und Freiburg bezeichnet würden. Der Rath ant-wortet wie früher, wenn die Gefangenen ihm überlassen werden, sei er einverstanden, daß zwei von Seitedes Bischofs, zwei voll Bern und zwei von Freiburg dem Processe beiwohnen; andern Falls versammle mauden Generalrath und vollziehe, was derselbe beschließe. Gleichen Tags versammelte sich der Rath auf Ver-langen der Gesandten von Bern in der Halle des Molard, weil jene bei den Sindics daraus gedrungen, daßman nochmal mit den Freiburgern rede und die Versammlung des Generalrathes verschiebe. Es hieß ferner,daß die Gefangeilen sehr strenge gehalten werden (»arotv vtiam Mlicmui» ckatinori«). Man beschloß, es sollendie Sindics diesfalls mit dem Bischof reden. Ebenfalls wurde ihnen aufgetragen, denen von Freibnrg z»melden, iilan sei bereit, mit dein Proceß in der Art nnd Weise vorzufahren, mit der sie sich heute einver-stauden erklärt haben. Die Sindics berichten, der Bischof und die Freiburger haben erklärt, wenn die vonGenf nicht anders vorgehen wollen, als wie sie gesagt haben, so werden jene auch ans ihren Erklärungenverharren, sich entfernen lind dann auf andere Mittel denken. Mail beschließt, auf Morgen den Rath derSechszig zu berufen. (10. Juli.) Auf das Verlangen der Gesandteil von Freibnrg wurde der Rath derSechszig und derjenige der Zweihundert versammelt. Jene machten Eröffnungen in Betreff der Gefangellen.Mail antwortete ihnen, wenn der Bischof die Gefangenen übergebe, wie er sollte, und gestatte, daß man nMihnen gemäß den Freiheiten procedire, so wolle man mit Rücksicht auf die Gesandten und unbeschadet derFreiheiten zugeben, daß für dieses Mal der Procureur fiscal bei diesem Fall Kläger (»instuut«) sei, bei welchemder Rath den Richter bilde, und daß zwei Berner, zwei Freiburger und zwei von Seite des Bischofs, jedochohne Stimmrecht, der Formation des Processes beiwohnen. Die Gesandten von Freiburg erklärteil sich ein-verstanden und verfügten sich zum Bischof, ihm die Sache vorzustellen. Auch dieser nahm dieses Auskunfts-mittel an, versprach, die Gefangenen zu übergeben, jedoch, daß dieses seiner Hoheit unbeschadet sei lind daßdie Frage über die Evocation zu seiner Zeit durch die von Bern und Freiburg entschieden werden solle.