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Juli 153?..
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Bern. 1533, I. Juli.
Staatsarchiv Bcr»: Rathsbuch Nr. SS», S. gnn.
I. Von einer Botschaft von Freiburg hat der Rath zu Bern vernommen, daß sich ein „zeppel undgestüchel" wegen des getödteten Pfaffen zu Genf erhoben hat, indem die Freundschaft desselben mit bewaffneterHand das Recht suchen will. Alan bedauert dieses sehr, und findet es der Ehre beider Städte und dem an-genommenen Burgrecht nachtheilig. Der Rath von Bern ermahnt daher auf das höchste, stille zu stehen und diebetreffenden zurückzumahnen, zumal die zu Genf sich erboten, das Recht walten zu lassen und die Nebelthäter zubestrafen zc. 2. (Georg) Schon! und Hans Rudolf von Meßbach nach Genf.
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(Kens. 1533, 1. Juli bis 8. August.
.VantoiiSarchi» Genf: RathSreMer.
Gesandte: Bern. Georg Schöni; Hans Rudolf von Meßbach. Freiburg. Petcrmanu von Perromau,Schultheiß; Humbert von Perroman, alt-Schultheiß; Peter Tossis („Bossis"), alt-Sekelmeister; Haus Kiinzis,Burgermeister; Jost Schäsfli, Venuer; Peter Früyo, Gerichtschreiber; Haus Schuewli („Stuelli"); Niklaus Vögeli-
I. (1. Juli.) Der Bischof von Genf kehrt, begleitet vom Schultheiß und alt-Schultheiß von Freiburgund mehrern Freiburgern, in die Stadt Genf zurück und wird daselbst feierlich empfangen.
II. (5. Juli.) 1. Beim Rathe wird angebracht, der Fürst verlange, daß das Recht ergehe; würde diesverweigert, so habe er »<lc aivitata« ungefähr achtzig zu seiner Unterstützung; man möge sich daher vorsehe»,daß in gehöriger Weise procedirt «verde. Der Rath beschloß, ihn zu ersuchen, daß er zur Vermeidung vo»Parteiuugen sich solcher Unterstützung nicht bediene. 2. Der Bischof verlaugt ebenfalls, daß der Proceß gege»die Gefangenen in Gegenwart des bischöflichen Rathes (»in prosantig. Quorum cko <zstm enueilin orckiuario«)formirt werde. Der Rath erwiedert, daß dieses gegen die Freiheiten und Gebräuche der Stadt sei; um aberjeglichen Verdacht zu meiden, sei er zufrieden, wenn je einer der Herren von Freiburg und Bern bei derAufnahme der Verhöre durch die Siudics und Näthe anwesend sei, doch ohne hiebei das Wort zu führe»/sondern nur um anzuhören. 3. Die Gesandten von Bern (»Fvaraturüm jiwtiaie bnrnmmm ot, II.-um Uuckabcka Dinkihueb, '»ratnres, Ilorna. inwm«) treten vor den Rath und eröffnen, sie haben in der Stadt vo»einigen vernommen, daß mehrere beabsichtigen, den Nechtsgaug zu hindern; der Rath möge vorsehen, daß stetwas nicht geschehe. Der Rath antwortet, er wisse von einer solchen Verschwörung nichts; er «verde übrige»^dafür sorgen, daß das befürchtete nicht eintrete. Die gleiche Antwort beschloß man den Gesandten cw»Freiburg zu geben, die hierum ebenfalls besorgt waren.
III. (l>. Juli.) l. Der Sindic Ducrest berichtet den Rath, er habe den Gesandten von FreibuGaugezeigt, die von Freiburg Hütten sich geäußert, sie wollen sich nach Gaillard begeben; dieses würde de>Stadt sehr beschwerlich fallen, die Gesandten möchte«« es zu hindern suche««. Letztere hätten geantwortet, st'«vollen alles anwenden, daß so etwas nicht geschehe. 2. Derselbe Sindic eröffnet, daß der Bischof den Proceß