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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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Juni 1533.

»>. 1. Der Sekelmeister entrichtet die Landsteuer mit 7000 Lauiser Pfund und 26 Spagürli (das Pfd.zu 10 Kreuzer, die Krone zu 105 Kreuzer). 3. Die Gemeinde Sonvico entrichtet 640 Pfd. gleicher Währung.3. Die Gemeinde Ponte entrichtet 393 Pfd. und 3 Spagürli. 4. Die Gemeinde Moreo entrichtet 330 Pfd.5. Die Zoller liefern ad 800 Kronen. 6. Weinzoll und Bank zu Mendris haben ertragen 95 Kronen, weniger15 Kreuzer. 7. Das Malefiz hat ertragen 238 Kronen, was der Fiscal verrechnet hat. Die Ausgabenabgerechnet verbleiben 38^/s .Kronen. I». Die Landvögte sollen keine Todtschläger liberiren, sondern denSachverhalt getreu aufzeichnen und den Boten der darauffolgenden Jahrrechnung vorlegen. Die Kloster-frauen von Lauis hat man bei dem Urtheil von 1531 verbleiben lassen. «I. Die Bote» sollen an ihre Obernbringen, wie man das Geldbieten für die Urtheile abstellen könne. «. Die Boten wissen, was man in Be-treff des Geleits der Welser verhandelt hat.

l. Verhandlung betreffend die Kosten für Erbauung und Unterhalt der Stege, Wege und Brücken imMninthal; siehe Note.

Im Solothurnev Abschied fehlen u, Die Quelle ist nicht officiell.

Der Name des Gesandten von Bern aus dortiger Instruction für die Jahrrechnung von Lauis; derdes Freiburger Gesandten im dortigen Jnstrnctionsbuch Nr. 2, 1. 88; der des Solothurner im dortigenNathsbuch Nr. 23, S. 175.

Zu t. Die Kosten für die erste Erstellung von Stegen, Wegen und Brücken in der ganzen LandschaftMainthal, hinteres und vorderes Gericht, soll die Landschaft tragen und zahlen helfen; dann ist jede Ge-meinde pflichtig, den Unterhalt der Brücke», Stege und Wege auf ihrem Gebiet iu eigenen Kosten zu be-streiten. Werden dieselben durch Floßholz beschädigt, so mag die betreffende Gemeinde die Kaufleute zurVergütung anhalten.

St.A.Zürich: Jnstructb. 15.445.4,1 . L3. Beilage zur Instruction für den Ii. Febr. 15.44, bezeichnet als Beschluß der Boten

aus der Iahrrechnnng zu Lauis im Juli 15.33.

lFngel'öerg). 1533, circa Juni.

Staatsarchiv Lticcr» ! Actenb. Nr. ?.», Engelberq.

i, Vogt Nadheller von Schwyz, sammt Heinrich Stulz, Schaffner, und Herrn Kaspar von Winkel, Keller,«legen vor den Voten der Kastenvogtsorte Rechnung ab.) Einnahmen 3474 Pfund, 7 Sehl. 3 Hl. Aus-gaben: 3585 Pfd. 3 Schl. 5 Hl. Alan bleibt dem Vogt schuldig 115 Pfd. 4 Schl. 3 Hl. und dem Schaffner100 Pfd. 4 Schl. 4 Hl., wobei ihre Löhnung verrechnet ist. Es wurden verbaut 730 Pfund. Das Gottes-haus hat zu fordern bei 1334 Pfd. 5 Schl. mehr 394 Pfd.;item bsorgt verlorne schuld." Das Gotteshausbesitzt 40 Kühe, 1 Stier, 6 Meisochsen, 4 Stierochsen, 14 Zeitstieren, 3 Zeitrinder, 20 jährige Kälber, 34diesjährige Kälber, 2 Faselroß, 3 jährige Hengste, 3 jährige Füllen, 1 Märe, 1grossen schellen zun rossen",bei 200 Käse und 60 Geiß oder mehr. An Korn hat das Gotteshans zu Sins im Aargau 80 Malter,ist 80 Lueerner Mütt. Am Zürchersee besitzt es Wein 76 Eimer lind hier im Gotteshaus bei 16 Saum.

I». Die Kastenvögte setzen fest und verordnen: wer künftighin, er sei geistlich oder weltlich, fremd oderheimisch, über das dritte Mal Friede versagt, der soll jedesmal dem Gotteshaus 10 Psund zu Buße verfallen