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Juni 1533.
3) Der Berner Abschied bemerkt, daß die Boten von Bern bei diesem „Urtheil" nicht gesessen undsich dieser Sache nicht annehmen wollten.
Zu «j. Der Unterschied gegenüber der früher» Form crgiebt sich aus der Freibnrger Instruction. ^besagt: Da früher bei den Jahrrechnnngcn der Klöster im Thurgau gemeiner Orte Boten herumgeritten undnun einige meinen, daß zwei genügen würden, so ist man doch der Ansicht, daß geineine Boten umreitensollten; aber es soll der „überval" von dem Landvolk und andern abgestellt werden. Zu diesem BeHufeder Landvogt im Thurgau die Leute auf einen bestimmten Tag nach Frauenfeld bescheiden und da solltihre Sachen verhandelt und hernach mit den Jahrrechnungen begonnen werden.
K. A. Freiburg: Jnstructionsbuch Nr. s, e. 8g.
Zu V. Beim Lucerner Abschied liegt folgende Missivc:
1533, 29. Juni, Baden. Die Boten von Uri, Schwyz und Zug an Lucern. Die Boten von Zürichhaben auf ihr Begehren, die noch übrigen 5t)t) Kronen zu erlassen, um Antwort nachgesucht; da Lucern la»lInstruction die Bedingung stelle, daß Zürich diejenigen nicht bestrafe, die außerhalb seines Gebiets zu derMesse gehen würden, so haben die Boten der V Orte die Sache hin und her besprochen und gesunde»,es nicht fruchtbar wäre, ein solches Ansinnen vor der Nachlassung des Geldes zu thun; aber wenn dießgeschehen sei, so wolle man Zürich deßhalb freundlich bitten, und hoffe dann etwas Gutes auszurichten.die drei Orte für ihren Theil schon eingewilligt und Unterwalden dies auch nicht abschlagen werde, so l>tman Lucern gar freuydlich, daß es sich hierin um eines so geringen Geldes willen nicht söndere; das wer^ohne Zweifel gute Nachbarschaft und Liebe bringen. . . Schriftliche Antwort bei diesem Boten.
St. A.Lucer»: Absch. U. l, k.M.
Zu Der Lucerner Abschied enthält als Beilagen zwei Vorträge der neuen französischen GesandtesHerr von Lamet und Ranyere, der eine (1.) alle Orte, der andere (2.) die sechs (mit Mailand »tbündeten) Orte betreffend.
1) Der König habe sie abgefertigt, weil er vernommen, daß die Eidgenossen Unwillen darüber empfinde^daß ihnen das von seinen Anwälten, Hr. von Boisrigault und Hr. Maigret sel., versprochene Geldauf die bestimmten Ziele bezahlt worden sei, und Zweifel hegen, ob er seine Schulden abtragen wolle.bitte sie der König, keinerlei Verdacht zu fassen, da es sein beständiger Wille sei, sie gänzlich zu befriedigtindem er hoffe, daß sie die Vereinung ihrerseits in allen Punctcn halten werden, und da sie wohl einsehtkönnen, daß er ihnen sonst nicht so große Summen geschickt hätte, wie es bisher geschehen; es seien näi»eungeachtet der schweren Anliegen seit der Rückkehr aus Spanien, als die Auslösung seiner Söhne etc., ^1,000,090 Kronen für sie angewiesen worden, und wäre alles in der Ordnung bezahlt und vertheilt worden, ^wären sie, wie er glaube, ganz guitt und befriedigt; der „Fehl" rühre von den Ausgebern her, unddas Geld nicht immer auf die bezeichneten Ziele erlegt worden, so bitte der König, die großen Laste» ^bedenken, die er zu tragen gehabt. Sodann verzögere sich die Zahlung auch durch die Auswechslung i» ^Münze, die man den Eidgenossen zuführe; wollten sie, wie es früher geschehen, französische Münze, als d>^Pfenninge, Dertsche und halbe Dertsche annehmen, so könnten die Ziele eher eingehalten werden. Wie dtaber sei, so dürfen sie versichert sein, über kurz oder lang bezahlt zu werden; denn der König habe, ^früher getroffenen Abrede gemäß, alle Jahre 400,000 Franken geschickt, und daß einmal 100,000 d»t'gefehlt, sei dadurch verschuldet, daß die Generaleinnehmer „ausgestanden" und dabei dem König über 400,lRFranken entfremdet haben; zudem vernehme er, daß immer ein Drittheil mit Reisekosten, Löhnen und dtgleichen verloren gehe, „und ist warlich ouch ein ursach, daß ir dester minder vcrnügt sind." Derhabe ihnen nun befohlen, sich zu erkundigen, wie viel er noch schulde, um es auch zu bezahlen zc. ^ ^seit der Aufrichtung des Friedens und der Vercinung schon eine geraume Zeit verflossen, und es bei Fürstwie bei den Eidgenossen bräuchlich sei, die Bündnisse, Burg- und Landrcchtc zu erneuern und zu bestätigtso begehre auch er eine Bestätigung jener Tractate aufzurichten, wonach man desto sicherer sein dürfte, ^sie beiderseits gehalten werden. Was ihn zu diesem Antrag einer Konfirmation bewege, sei die Nachrw)'daß den Eidgenossen vorgespiegelt werde, als ob er mit Fürsten und Herren in Werbung und Unterhandle