Juni 1533. 103
""u Königsfelden, daß der Untervogt zu Birmensdorf ganz ungebührlich handle, ist dein Landvogi befohlen""m andern dahin zu setzen. Hiemit sollen beide Parteien einander des Glaubens halb nicht schmähen,und reizen; denn wer es thüte, soll von dein Landvogt nach Verdienen bestraft werden. Die
^ oten der V Orte bitten Zürich freundlich und dringend, dein Rudolf Wciugarter, Lcutpriester in Zug, der^uvents zu Cappel gewesen und nie darauf verzichtet habe, wie die andern Coventherren mit eineronipetenz auszusteuern, was sie freundlich erwiedern wollen; die Antwort soll es beförderlich nach Zug^uübeii. II. Dem Schaffner zu Wettinge» hat man erlaubt, dein Hr. Jacob Scherer seine jährliche Com-zu verabfolgen, weil der Prädicant zu Thalweil »och am Leben ist; nach dessen Tode soll, wenn er^ V'rer) die Pfründe bekommt, der Schaffner ihm nichts mehr schuldig sein, den Fall vorbehalten, wo er^ugui Aller, Erblindung oder Krankheit die Prädicatnr nicht mehr versehen könnte. KK-. Die Boten wissen,als begehrt hat, daß der Vogt Stall um die Kosten, die er im Rheinthal gehabt, und seinen Lohn
u s Verwalter der Vogtei, gemäß einem dort ergangenen Abschied befriedigt werde. Da man hierüber keinegehabt, so bringt man dies heim, um auf den nächsten Tag endliche Antwort zu geben. I»I». EinigeLenzbnrg haben Jahrzeiten aus den Freien Aemtern an sich gezogen, mit dem Versprechen, wenn in derge diese Jahrzeilen wieder gepflogen werden, Zins und Hauptgut wieder zurückzuerstatten. Da diesem^0prechen „nn nicht stattgethan wird, so sollen die Boten von Bern bei ihren Obern verschaffen, daß demin Lenzburg geeignete Befehle erthcilt werden. Ii. Die zu Bern sollen den Conunenthur von Mülinen,Zu Hitzkirch gewesen, vermögen, daß er die dem dortigen Hause gehörenden Lehenbriefe, die er bei sichhinabschicke, damit weder den Eidgenossen, noch dem Hause Hitzkirch etwas »erscheine, I^Ii. In Betreff^ von Ammann Npchmut von Schwyz zu Einsiedel» gethanen Anzugs wegen Vergleitung der Pilger zu^ Emgelweihe haben alle Orte bei dem alten Geleitsbriefe zu bleiben erklärt, so daß die Obrigkeiteil dafürwollen, daß die Pilger frei und sicher wandeln mögen. Einzig die von Bern sind ohne Instruction,sollen dießfalls auf dem nächsten Tag Antwort geben. II. Der Gesandte von Solothurn eröffnet, der^ Zu Vilniergen gehöre seinen Herren, die denselben gemäß Brief und Siegel erkauft haben; sie bitten nun,w"d" ill'statten, behufs Bezug dieses Zolles eine» Zoller dahin zu setzen. Da man ohne Vollmacht ist,'u die Sache in den Abschied genommen, um aus dem nächsten Tage Antwort zu geben.
Verhandlung zwischen den Gesandten von Bern, Basel und Schaffhauscn und denen oer V OrteU'oi die Kriegskosten, und zwischen Bern und den V Orten betreffend Bremgarten; siehe Note.
i»i». Während des letzten Krieges hat die Gemeinde Tägerweilen große Kosten gehabt und daher auf dieöligen Güter, und zwar auch auf diejenigen, welche denen von Constanz gehören, eine Steuer gelegt. Dessen^ugrrten sich die von Constanz mit Bezug auf die Güter derjenigen ihrer Bürger, die nicht zu TägerweilenLohnen und daselbst Wunn und Wcid genießen. Hierüber entschied das Landgericht zu Frauenfeld unterm^'' August (Montag nach St. Bartholomä) 1532, daß die von Constanz und ihre Bürger von ihren imBericht zn Tägerweilen gelegenen Gütern der dortigen Gemeinde Steuer und Bräuche zu entrichten schuldigdien. Gegen dieses Urtheil appelliren nun die von Constanz vor die Boten der X Orte, welche aber erkennen,daß das Landgericht wohl gesprochen und die Anwälte derer von Constanz übel appellirt haben.
St. A. Bern: Thurgauer Abschiede )l. S. t>i8. Copie einer besonder» Ausfertigung dieses Artikels, 0. cl. 30. Juni (Montag nach Peter und Paul).
«»«». Vor den Gesandten der IV Schirinorte klagen einige aus der Gemeinde und dem Kirchspiel zu^vßan wider Jacob Am Ort, Hauptmann des Abts von St. Gallen, daß sie in dieser Gemeinde einige Höfeund Güter besitzen, von denen sie beglauben, daß dieselben zehntensrei seien; es sei auch von denselben nie