Juni 1533. 101
und alsdann zu antworten, was man weiter mit ihm handeln wolle, wenn er es nicht thäte. iZ. Nachdem'"her sclMi großen Kosten besprochen worden, welche die Klöster im Thurgan bei der Rechnungsablage
lugen müsse», wird jetzt verfügt, es soll inskünftig jährlich ein Bote von einer Stadt und einer von eineman dahin verordnet werden; für gegnwärtiges Jahr werden Zürich und Uri bezeichnet, und danna wechs^,^ von Ort zu Ort; die Boten dürfen von keinem Kloster mehr als 2 Kronen und für ihren Knecht2 Krone nehmen; es soll sie anch niemand begleiten als der Landvogt und der Landschreiber zu Franenfeld.^ Der Gleiter (Geleitsherr, Zoller) von Mellingen bringt vor, daß Vogt Flekenstein von Lucern einige Ballen^ l) zu Mellingen vorbeiführen und keinen Zoll davon entrichten wolle, indem er vorgebe, er sei Bürger vonund als solcher nicht pflichtig, während er einen zu Lauis wohnenden Gcmeinder habe, der bei diesemuchgeschüft anch betheiligt und deßhalb geleitspflichtig sei. Heimzubringen. «. 1. Der Schaffner zu Wettingenegt über die Einnahmen und Ausgaben des Klosters Rechnung ab, die genehmigt wird; er soll aber künftigund „von Posten zu Posten" stellen. 2. Der im letzten Jahr dahin gekommene junge Couvent(ual?)
u> die Verwandtschaft bitten, einen Herrn und Abt zu setzen, damit alle (Novizen) demselben Profeß^un könnten nach des Ordens Regeln. Heimzubringeil und auf dem nächsten Tag darüber zu antworten."Der Tochtermann Schultheiß Honegger's von Bremgarten meldet abermals, es seien ihm zu Brugg einigeund^' ^ durchführen lassen wollen, mit Beschlag belegt worden, obwohl er Zoll und Geleit bezahlt,^ Bern zu vermögen, ihm diese Bilder gütlich verabfolgen zu lassen. Der Bote von Bern erwiedert,
'e Fuhrleute habeil vorgegeben, sie führen Goldschmiedtigel ?c., habeil also nicht die Wahrheit gesagt,"ach >vird Bern nochmals dringend und ernstlich ersucht, den armen Gesellen fahren zu lassen, da es nunm, wie es ergangen. «. Lucern soll den Jacob Friedli (?) von Schongau dazu anhalten, von dein Vogteu Freien Aemtern seine Lehen in Empfang zu nehmen, v. 1. Zürich schickt auf die geschehene Aufforderung^die Kronen, die es den V Orten als Kriegskosten schuldig geblieben ist, 1000 Kronen nach Baden und' ^ dingend, ihm die übrigen 500 Kronen zu erlasseil, indem es gleich nach Abschluß des Friedens ihnenem und Brot zugeführt, was auch uoch nicht bezahlt sei. Die V Orte eriviedern, „sofern das erste Zielet , werdeil sie sich in den übrigen bescheiden finden lassen. Heimzubringen und auf nächstem Tag zu"'"Worten, wie mau sich hierin verhalten wolle. 2. Desgleichen soll auf nächstem Tag jeder Bote Vollmacht^'kii zu entscheiden, wie man Bern und Basel halten wolle, wenn sie ein gleiches Gesuch stellen würden,>uan den Bundesgenossen von Wallis lind Rotweil noch geben wolle, xv. Die französischenestmdten halten einen Vortrag, von welchem sie jedem Boten eine Abschrift mittheilen, und begehren, daß'"cm in ihrxu Kosteil einen Tag bestimme, nin ihnen über dieses Anbringen Kenntniß zu geben. Es wird"jül ein Tag nach Baden angesetzt auf Sonntag nach St. Jacobstag (27. Juli), wo zuerst die ab diesem^ "gc heimgebrachten Geschäfte behandelt werde» sollen; am letzteil Tage des Monats werde man dann denKnivälten des Königs Bescheid geben, x Wilhelm Arsent voll Freiburg und andere Ansprecher beschwerendaß die Franzosen sie so lange nicht befriedige», und bitten dringend, daß man ihnen zum Recht verhelfeil'"öchte. Demnach ist ein Rechtstag angesetzt auf St. Bartholomäustag (24. August) nach Solothurn. 5 . Einevvonnng von Baden trägt vor, man könne von ihnen um Geldschulden nicht weiter appelliren, wofür sie jedemVoten eine Schrift mittheilen, während das Urbar zu Baden ausweist, daß wer in der Eidgenossen Städten undBonden durch ein Urtheil verkürzt zu sein glaube, an die Rathsboten der Eidgenosseu appelliren könne, woje sich versammeln, und deren Spruch endgültig zu vollziehen sei. Da man jetzt über diesen Handelk'"e Instructionen hat, so wird er in den Abschied genommen. Gabriel Marcelin von Monza, welcher