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Zum 1533.
3) 17. Juli. Bern an Freiburg. Man erinnere sich, wie die Boten beider Städte letzter Tage zuOrbe gegen die, welche sich daselbst empört und „gerottet", gehandelt und sie aus gegebene Tröstung ausdem Gefängnisse entlasse» haben. Da nun nöthig sei, dieselbe» ihrem Verdienen nach zu bestrafen, so werdehiefür auf den 21. Juli (nächsten Montag) Tag nach Bern angesetzt, auf den Freiburg seine bevollmächtigtenGesandten abordnen wolle. K. A. Freiburg: Berner Missive».
Müssen die Worte: „letzter Tag" in Note 3 wörtlich genommen werden und würde daher diese Missivenicht von unserm Tage handeln, so würde sie sich auf eine uns sonst nicht bekannt gewordene Conferenz beziehen.
Die Namen der Freiburger Gesandten aus dortigem Nathsbuch Nr. 51, ä. ä. 13. Juni.
«5.
Bern. 1533, 15. Juni.
Staatsarchiv Bern: NathSbuch Nr. LS8, S. ISS.
Vor Rüthen und Bürgern zu Bern: Der Bund von Peterlingen wird erneuert, wie von Alters her,mit dem heute vor acht Tagen (8. Juni) zu Peterlingen beschworenen Vorbehalt des Evangeliums.
««.
Bilden. 1533, 25. Juni (Mittwoch nach St. Johanns Baptisten Tag). Jahrrochnung.
Staatsarchiv Luccr»! Allg. Abschiede N. I,S2. Staatsarchiv Ziirich: Abschiede Bd. IL, t'. 40. Staatsarchiv Bern: Aligem. eidg. Abschiede IW.
5talltoi»öarcj)iv Basel: Abschiede 1533—30. .sia>»tvl»öarct)iv Areibursi: Badische Abschiede Bd. 13, t'. 122.
Kantvllsarchiv Tolvtliur»» : Abschiede Band 10.
Gesandte: Zürich. Hans Haab; Caspar Nasal. Bern. Peter Stürler, Venner; Junker Franz Nügeli.Lncer n. Hans Golder, alt-Schultheiß. U r i. Jacob Troger, Ammann. S ch w >) z. Gilg Nychmuth, Ammann-Unterwalden. Hans Arnstein, Ammann. Zug. Hans Merenberg, von Baar. Glarns. DionpsiusBusch, Ammann. Basel, „und haben min Herren dhein boten da gehebt." Freibnrg. Junker LorenzBrandenburger. Solothurn. Hans Doben, des Raths. Schaffhausen. Hans Ziegler, Burgermeister.Appenzell. Heinrich Naumann. E. A. A. k. 47 u.
tt. Der Vater in der großen Earthanse schreibt, es seien auf der letzten Ncchnnngsalmahme zu Illingenbedeutende Kosten entstanden, die dem Kloster zu beschwerlich wären, wenn sich dies wiederholen sollte. Weilnun auf jenem Tag verabschiedet worden, fernerhin nur zwei Boten in die Klöster zur Nechnnngsabnahmezu senden, so soll dieser Abschied hervorgesucht und über alle damals heimgebrachten Artikel auf nächstem TagAntwort gegeben, und wer dies Jahr zur Rechnung verordnet sei, angezeigt werden. I». Auf einem Tagezu Einsiedeln hatte der Landvogt im Thurgau einen Anzug eingebracht betreffend die Beerbnng lediger Personen-Jetzt legen oie Edelleute und Gerichtsherren einen besiegelten Brief vor, der ganz deutlich sagt, daß ledigePersonen, die eheliche Kinder hinterlassen, gefreit seien, so daß ihre ehelichen Kinder sie beerben können, undbitten, sie dabei bleiben zu lassen. Hierauf hat man den Brief bestätigen, „abvidimiren" und in das Buchzu Frauenfeld eintragen lassen; auch soll das jeder Bote heimbringen, damit man sich darnach halte, Dü'von Dießenhofcn bringen vor, ihre Stadt habe die Gerechtigkeit, die Frevel zu bestrafen, welche im Hof und