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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juni 1533.

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H'eterl'ingen. 1533, 8- Juni.

Gesandte: Bern. Franz Nägeli; Wilhelm Hcrtenstein.

,i>>r die Existenz des Tages und dessen Tractanden notiren ivir folgende Acten:

1) Die genannten Gesandten erhalten unterm 6. Juni folgende Instruction: Sie sollen am nächsten Sonntagd>c ganze Gemeinde derer zu Peterlinge» daran erinnern, was ihnen zwei oder drei Jahre nach einanderie auf diesen Tag in Betreff derer, die das Wort Gottes zu höre» verlangen, zugemuthet worden, und daßhierauf sowohl ihre Gesandten in Bern, als auch die Gemeinde in Peterlinge» zugesagt, daß sie das WortGottes predigen lassen und die, welche es hören, in keiner Weise verfolgen wollen. Aber ungeachtet schrift-dcher und mündlicher Mahnung Seitens derer von Bern sei dieser Zusage nicht nachgekommen worden. Man

edaure dieses zum höchsten und crmahne sie nochmals dringend, ihr Versprechen besser zu erfüllen, dievon Bern nicht für so „kleinfttg" zu achten, die Prädicanten nicht zu verjagen und die, welche sie beher-bergen, nicht zu strafen und denen, die des göttlichen Wortes begehren, dieses nicht zu versperren. Dabei>e> nicht die Meinung, daß jemand hierzu gezwungen werde: wer die Messe und Communion haben wolle,bcn lassen die Evangelische» auch ruhig und mögen beide Theile „ir Ding" gesondert haben. Die Gesandtensollen dießfalls Antwort verlangen und eröffnen, daß wen» man die frühere Zusage nicht bestätigen und besserals bisher halten wolle, die Gesandten denen von Peterlinge» den Eid nicht gebe» und sonst wieder ver-alten werden. Wenn sie aber entsprechen, sollen sie ihnen den Eid geben und ihnen anzeigen, sie sollenchee Botschaft auf Sonntag den 15. Juni in Bern haben, wodann man ihnen wieder schwören werde nachnltem Brauch. St.A.Bern: JnstructionSbuch v.r. 2öS.

2) 1533, 11. Juni. Vor dein Rathe zu Bern berichte» die in Peterlinge» gewesenen Gesandten, daß die- tehrheit daselbst beiden Städten geschworen, mit dem Beifügen, das Evangelium predigen zu lassen, wie sie^ früher versprochen. Die kleinen Räthe und etwa zwanzig andere seien dagegen abgetreten und insbesonderelabe der Schultheiß nicht schwören wollen, wogegen der Venner den Eid gegeben. Sie werden eine Botschafthrrsenden. St. A. Bern: Rathsbuch Nr. sss, S. 17«.

3) 1533, 11. Juni. Bern an Freiburg. Die Gesandten von Bern, die letzter Tage in Peterlinge»gewesen, haben den Brief vorgewiesen, den der Amtsmann zu Grandson in Betreff des Zehntens von Cheireder der Pfarrei Pvonand gehört, „inen" zugeschickt. Man wiederhole ans dieses das frühere Begehren,baß die von Frciburg diesen Zehnten wie von Alters her der Pfarrei Pvonand verabfolgen lassen, oder ihre»Gesandten, die dieser Tage nach Orbe reiten, zu sachbezüglicher Verhandlung Auftrag geben wollen.

K. A.Freibnrg: Berne, Missive».

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Wein, 1533, 9. Juni.

Staatsarchi» Bcr»! Jnstrnctivnsbttch v, toi. SS7. Kantoiisarchiv Solotlinr» ! Abschiebe Bd. in.

Tllg zwischen den Städten Bern und Solo thurn.

Gesandte: Solothurn. Urs Hngi, Venner; Hans Rudolf Vogelsang.

Alis den Vortrag einer Botschaft von Solothurn in Beisein zweier Abgeordneten von Kriegstetten ant-Worten die von Bern, daß die Angelegenheit, Kricgstetten betreffend, allerdings schon wiederholt auf die Bahn^bracht worden, daß sie aber bei den dießfalls mündlich lind schriftlich gegebenen Antworten verbleiben, in