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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juni 1533.

Zu i. Hieher wird folgendes Concept gehören:

1533, (März?). Lucern an den König von Frankreich. Erzählung, was Stephan de Sala von Luganoals Bürge für 1000 Kronen, für den Hanptmann Tempesta in dem Feldzug. in welchem Lantrec und derGraf von St. Paul des Königs Statthalter gewesen, mit Gefangenschaft und langwierigem Aufenthalt amHos erlitten, ohne zur Ersetzung der Summe zu gelangen, und Bitte um Befehle an die Gesandten Dangerantund Älaigret, ihn zu defriedigen tc. Stiftsarchiv Lncern. (Lat. Concept.)

Zn 1) Die Freiburger Instruction enthaltet als einzigen Artikel: Der Tag sei auf deu Vortragder päpstlichen und kaiserlichen Gesandten angesetzt worden. Wegen des Zurzacher Markts und andererGeschäfte habe man über die Angelegenheit noch nicht vollständig berathen und beschließen können; indessensei man gänzlich entschlossen, beim alten, wahren, christlichen Glauben zu bleiben und zu dessen Gedeihen alleszn thun, was möglich sei. Wenn dann die Boten der V Orte „zu ingang oder ablepnung der fach" einenBeschluß fassen würden, soll der Gesandte denselben in den Abschied begehren.

K. A. Freiburg: Jnstructb. Nr. S, toi. 87.

2) 1533, 23. Juli (Mittwoch vor Jacobi). Lucern an Freiburg. Auf dem letzten Tage zuLucern sei abgeredet worden, sobald die hier befindlichen Gesanden des Papstes und des Kaisers in Betreffdes zu errichtenden Bündnisses von ihren Fürsten Antwort erhalten, wolle man einen Tag ansetzen. Danun jene Vollmacht und „Declaration" gekommen, so habe man auf ihr Ansuchen den 4. August bestimmt,Nachts zu Lucern an der Herberg zu sein, wie man dieses auch den vier Orten angezeigt habe.

K. A. Freiburg: Lucerner Missiveu.

Zu «. 1533, 7. Juni (Samstag vor Corporis Christi), Lucern. Die Boten der VI Orte schreibenan den Herzog von Savoyen: „Durchlüchtiger ec. zc. Als jetz verrukten jares üwer f. Dt. sandtbott by unsgewesen, hat derselb in irem »amen uns zugesagt, umb unser unbezahlt usständig Pensionen uns indert dennächst künftigen zweien manoten darnach folgend zu bezalen und die zuzeschiken, das aber bishar nit beschechen,sonders werden wir von einein tag an den andern mit lären Worten getröst und ufgezogen, deren dann wirnit iner geleben wölken noch uns init denen ersattigen können. Deßhalb langt an üwer f. Dt. unser ernstgeflissen bitt und begere, uns fürderlich um die Pensionen, so si uns schuldig, zu vernügen und abzurichte».Dann wo das durch üwer f. Dt. nit erstattot, wurden wir verursachet, uns wyter harüber zu beraten undvillicht üwer f. Dt. ir besiglot pundtsbrief zuzeseuden, darzu die uusern ouch ußhin ze fordern und ze höuschenund dannocht damit nit bezalt noch vernügt heißen, deß wir dann gar vil lieber vertragen sin und üwerf. Dt. früntlichen und dienstigen willen bewysen, darzu die gemacht pündtnuß, wie das biderben lüten zustat,halten wöllten, und daß wir uns dester fürer darnach schiken mögen, begeren wir harüber üwer f. Dt. ver-schriben fürderlich antwnrt." SUftsarchw Lucern (Concept).

SN.

Ireiöurg. 1533. 4. Juni.

KantonSarchi» Frciburg: Rathsbuch Nr. SV.

Verhandlung zwischen den Städten Bern und Freiburg.

Gesandte: Bern. (Sebastian) von Meßbach, alt-Schultheiß

Der Bote von Bern erscheint in Begleitung des Landvogts von Echallens vor dem Nathe zu Freiburgund berichtet, wie die von Orbe mit Tannästen und auch gegen den Prädieanten ungeschickt gehandelt haben,und beantragt, es möge zur Bestrafung der Schuldigen eine Botschaft abgeordnet werden. Der Rath beschließt:wenn die von Bern jemanden schicken, so wollen sie dasselbe thun.

Der Name des Gesandten von Bern aus der dortigen Instruction vom 2. Juni.

St. A. Bern: JnstructionSbuch v, toi. SSS,