Mai 1533.
verfluchte That haben die Gesandten von Freiburg Erkundigungen eingezogen. 37. Bei der Rückkehr ansdein ungarische» Kriege giengcn einige von Lausanne nach gewissen Spaniern (»upros osi-kniim IIxpuiAual/,«)bis nach St. Snlpice (»Luiuok Lourpz-«) und plünderten in der Kirche Gold, Silber, Gewänder und ande-res ohne Ersatz zu leisten und ohne Furcht vor Gott. 38. Der Herr (Bischof) übergab dein Nathe einigeArtikel wegen guter Ordnung in Betreff des katholischen Glaubens. Es ist ihm hierüber niemals geantwortetworden. Anderseits legen jetzt die Bürger dein Bischöfe Artikel über andere Dinge vor und fordern sofor-tigen Bescheid. 39. Am letzten Passionssonntag Nachts brachen einige Bürger gewaltsam in das Haus einesKaplans von Notrej Dame und verübten daselbst verschiedene Bosheiten. Damit nicht zufrieden, zerstörtensie auch die Thür des Hauses vom Meister Ayme Cousturier und entwendeten den armen, zur Zeit abwesen-den Priestern vieles. 40. In der gleichen Nacht wurden fast alle Bilder in der Pfarrkirche St. Laurenzweggenommen, einigen derselben der Kopf zerspalten, andere durch Schläge und sonst mißhandelt. In diesen-Zustande fand man sie am Morgen im Stadtbrunnen (»so dournsuulx cko In villo«). 41. Die Bürgerhaben die Thore der Cite, die zur Sicherheit der Kirche und der Geistlichen angebracht waren, ausgehoben,um Tags und Nachts ungehinderter ein- und auszugchen und zu thun, was ihre Werke zeigen. Es ist dasentgegen der Autorität des Herrn, dein diese Thore gehören. 42. Als unlängst ein Priester von einembenachbarten Chorherrnhause kommend heim wollte, schlafen zu gehen, wurde er geprügelt und der Robeberaubt. 43. Im Einverständnisse des Ruthes war Johann Blanchard wegen Mißhandlungen ins Gefängnißgelegt worden. Da ließ der Abbe durch die Stadt die Trommel schlagen, versammelte seine Genossen; diekamen vor das bischöfliche Schloß (»svoollo«), lärmten und drohten so, daß der Gefangene gleichsam in Folgevon Gewalt freigegeben werden mußte. 44. Sie maßen sich auch die Justiz („Jurisdiction") des Herrn anund benehmen sich als Magistrate; denn am letzten St. Georgentag pfändeten der Venner Fontano undDominik Sarrod den Johann de Thailens, Schuhmacher (»ooräusunisr«), um ein Stück, das noch Hölterihnen liegt. 45. Chorherren und Priester hatten Geduld (»puoisuoe«) bis jene anfingen an den Sonntagensie mit Schlägen durch die Stadt zu jagen. Auch die Bauern und Handwerker, wenn sie Priester in denGasseil oder auf dem Lande sehen, suchen diese durch Geschrei zu verhöhnen.
Der Herr und Fürst will nun, daß über jene Punkte Recht ergehe, die ihn betreffen; ebenso Capitclund Klerus mit ihm in Betreff derjenigen, die sie berühren; die übrigen Artikel will man auf Zeit undGelegenheit verschieben.
Bemerkung: Art. 45 ist thcilweisc von späterer Schrift lind nicht ganz klarer Ncdaction.
II. Klagen der Edlen und Bürger voll Lausanne wider den Herrn (Bischof).
1. Wider Gott und die Vernunft verbietet er den Pfarrern, Vicaren und Beichtvätern jene zu absolviren,die in der Fasten Butter und Käse gegessen haben. 2. Er crthcilte Nachlaß und Aufhebung von Schuldenohne Einwilligung der Ansprechen 3. Er errichtete einen Galgen wider Willen der Grundeigenthümer derbetreffenden Stelle und ebenso wider Willen der Stadt, die dadurch gegenüber Freiheiten und Rechten beein-trächtigt wurde. 4. Einen gleichen errichtete er zu St. Saphorin (»8k. 8z-mplinrin«) bei Chexbres (»OIilzzGron«)und führte Processe (»n, kuz-k ka^rs prooos«) entgegen den Freiheiten und Rechten (der Stadt), entgegendem Inhalt des Plait gcncral und wider die kaiserlichen Briefe. 5. Er hat dem Beschlüsse der drei Stände,daß glltc Münze geprägt werden solle, zuwidergehandelt, l). Der Herr hat durch einen heftigen Steinwurfden mit dem Allsrufen in der Stadt betrauten Amtsmann gehindert, feiner Pflicht zu genügen. 7. Dienerdes Herrn kamen nächtlicher Weile in die Stadt und tödteten einen Bürger. Ungeachtet geschehenen Ver-langens ließ der Herr über die Thäter kein Recht ergehen. 8. Ebenfalls durch Diener des Herrn wurdeein Mann in der Badstube (»ckockuus los oskuvos«) gctödtet, worüber ebenfalls kein Recht gehalten worden ivielmehr entzogen andere Diener den Thäter den Edlen und Bürgern von Lausanne, die ihn berechtigeil wollte».9. Durch den Bischof, das Capitcl und die Klerisei war beschlossen worden, daß kein Geistlicher Huren (»ri'duuäv'/«) in seinem Hause halten dürfe; um nun ungestört die Gesellschaft ihrer Concubincn zu genieße»,haben sie diesen Häuser gekauft und sagen, daß man sie nicht verweisen dürfe, weil sie Bürgerinen der Stadt