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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Mai 1533.

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Zurück, das einem Chorherr» gehörte und muhten sich so zuwider der Autorität des Fürsten Handlungen einesMagistralen an. 22. Oft werden Chorherren und andern Geistlichen, welche Pferde besitzen, dieselbe» unterDrohungen abverlangt; giebt mau sie ihnen, so stellen sie dieselben schlecht oder auch gar nicht zurück, ohnedas; dcßwegeu Strafe oder Schadenersatz erfolgt; giebt man sie ihnen nicht, so öffne» sie den Stall mit Ge-walt, schlagen auch wohl den betreffende» und nehmen das Pferd doch. 23. Am St. Peter- und Paulsfcst1529 giengen viele in den Jorat, zerstörten daselbst bei St. Katharina die Zäune der Wiesen einiger Per-sonen und trieben nachher das Pich dahin. 24. Dann gieng ein Thcil nach Aiontprcveprcs (»blonsprouvoro?«)zum Hause dcS Priorats, in dem sich niemand befand, zerschlug daselbst die erste Thür und so jene derVorrathskammcr, aß und trank daselbst von den vorhandenen Lebensmitteln soviel er vermochte und nochmehr »nd nahm mehrcres mit sich nach Lausanne. 25. Bei ihrer Heimkunft forderten die betreffenden nachihrer Gewohnheit bei einem Chorherr» zu Nacht zu speisen. Als der angesprochene sich entschuldigte, fürso viele nicht versehen zu sein, giengen sie in eine Schenke und verzehrten da für 10 oder 12 Florin. DieseZcche bezahlte der betreffende Chorherr. 26. Dann machten sie wie gewohnt ihren Gang durch die Citc,trafen vor dem Hause eines Kaplans einen oder zwei Wagen mit Holz; die nahmen sie ihm. 27. Alshierauf einer von dieser Gesellschaft über de» Kirchhof gieng, machte ihm ein Priester Vorwürfe, daß sie demornieu Kaplan das Holz genommen. Darauf brauchte jener so schändliche und verwegene Worte und benahmsich so, daß es wenig fehlte, daß ein schwerer Streit entstanden, vielleicht jemand getödtct worden wäre.28- In der Cite ist ein Spital, genannt der Spital Notrc Dame von Lausanne. Der wird durch einenSchaffner (»proourour ob isokour«) verwaltet, den das Capitel wählt und dem Herrn von Lausanne prä-scntirt. I» Mißachtung dessen entfernten die Bürger nach Eingehung des BurgrechtS den in angegebenerWeise bestellten Verwalter gewaltsam und setzten, die Rechte des Capitcls sich anmaßend, einen andern ein.23. Jacoyt, ein Chorherr von Lausanne, war canonisch (»onnonimiuoniönk«) aus den Spital St. Johannzu Lausanne eingesetzt, -wofür die Präsentation dem Hanse Montjou (St. Bernhard) zusteht. Obwohl nunder Herr und dessen Amtslcute dießfalls denen von der „Abbapc" Briefe und Befehle schickten, konnte dennochder genannte Chorherr gegenüber andern, die seine Stelle eingenommen hatte», nicht zum Besitze gelangen.30. Oft verhinderte» sie den Officio! von Lausanne am Vollzug rechtlich »nd rechtsförinlich gesprochener Urtheileund verboten den Parteien, solchen Folge zu geben. 31. Entgegen der Vorschrift des Plait general errichtensie Statuten ohne die Zustimmung des Herrn und Fürsten, des Capitcls und der drei Stände. 32. DemKapitel wird von ihnen gewaltsam das Haus des verstorbenen Jogues von Monlfancon, der es für eine Gutthat und zur Begehung seiner Jahrzeit dem Capitel überließ, vorenthalten. 33. Güter des Abiccl de Bel-»wnt, weil im Streite gegen seinen Neffen begriffen, lagen hinter Recht. Nachdem der letztere seine Klageden Venncrn und der „Äbbaye" abgetreten, nahmen diese ungeachtet des Verbots der Amtleute, zum Nnch-theil des Abicel und entgegen der Autorität der Herrschaft, ohne den gerichtlichen Entscheid abzuwarten, jeneGüter in Besitz. 34. Als letzthin eine Sigristenstelle (»nmruAlsrio») zu besetzen war, setzten sie den, ^ce-sorier, bei dem die Collatur dieser Stelle steht, zu, einen nach ihrem Gefallen zu bestimmen. Als er aberdieses verweigerte, indem er bereits einen andern rechtschaffenen bezeichnet hatte, kamen an einem FesttageJohann von St. Cicrge, den sie Bürgermeister nennen, die Venner, ein Theil des Rothes und andere der„Abbayc" und setzten vor dem Hochaltar (»Zrnnck nulkior«) bei Abhaltung des Hochamtes in Gegenwartihres Herrn und Fürsten, des ganzen Capitcls und Klerus und alles Volkes mit Gewalt einen in den Besitzder betreffenden Stelle, der weder Recht noch Titel dazu hatte, entgegen der Autorität des Herrn und denVorrechten des Capitcls und des Trcsoriers. Nachher erschien der eingesetzte vm dem Capitel, gab den Besitzouf und bat Gott und die beleidigte» Parteien um Verzeihung. 35. Am 3. Sept. 152!» zogen die Bürgervon Lausanne mit Fahnen und Artillerie nach Crissier und verübten daselbst bedeutende Schädigungen, wor-über die armen Leute dem Rothe ein Verzeichnis; eingaben, aber keine Vergütung erhielten. 3t!. An einemSonntage wurdet» armer, lahmer und kränklicher Priester schändlich und erbärmlich von einigen auf einemSchlitten (»1r."o«) durch die Stadt gepeitscht und dann dem Henker angeboten und. als dieser sich vernünf-tiger benahm als die anderen, vor dem Henkcrhansc liegen gelassen. Ucbcr diese vcrabschcuungswürdige und