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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Mm 1533.

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seien; so dauert ihr Verkehr mit diesen schändlichen Huren fort. ID. Der Herr zog einen Mann, NamensOrlicz, an sich, der ein osfcnknndiger Mörder war, aber sich, ans unbekannten Ursachen, dem Recht zu ent-ziehen gewußt hatte. Dieser belangte die von Lausanne (»norm«) wegen unbegründeter Sache»; es wurdeihm aber, als einem offenen Mörder, kein Recht gewährt; aber er wohnte dennoch mehrere ^vage im Hausedes Herrn (»sa liminair«) und genoß dessen Gunst. 11. Der Herr erlaubte sich heftige Drohungen, wieZ. B. die Rede: ich bringe es dahin, daß ihr und euere Kinder und Kindskindcr ans de» Kniecn weint, undanderes. 12. Er bedrohte auch den von den Herren von Bern gesandten Prüdicanten, der im MandamentAigle, in der Parochie von Ormond, predigte, indem er sich ungefähr dahin gegen ihn äußerte: er werdeihn tödten und verrichte hiemit ein gutes Werk, indem dieser ein Ketzer sei und gegen Gottes Gesetz handle.13. Der Herr behauptet, das Holzrecht in den „Rappes" von Lausanne zu haben. Daruber findet sich nun -das Gcgentheil, indem seine Diener für benanntes Holz von der Stadt Erlaubnis; begehrten, die ihnen ausbesonderer Gunst ertheilt wurde, wie es die jedesmal ausgestellten Briefe beweisen. 14. Er bemächtigte sicheiner Sennhütte (»Mallst«) in den „Rappes" zu großem Schaden derer von Lausanne, die daran das Ober-cigcnthum (»äirstts«) besitzen, und es geschah dieses ohne die Schuldigkeit zu thun oder das genommenezurükzngeben. H 15. Von einem Bürger, Henri Gubet, der hingerichtet wurde, nahm der Herr alle Habeohne die Gläubiger desselben zu befriedigen. 1t>. Wider Gott und die Vernunft bemächtigte er sich auch desHeirathsgutes und des Wittwenantheils von der Wittwe des genannten Gubet. 17. Ebenso zog er zuwiderden Freiheiten des Landes den gesetzlichen Antheil der Kinder des Henri Gubet und den von dessen BruderPeter an sich. 18. Ein Procureur Fiscal erhielt von ihm, damit er einen offenkundigen Ehebruch gewährenlasse, eine jährliche Pension von zwei Thalern. 19. Der Herr wurde wiederholt angegangen, die Fenster(m der Stadtmauer?) zu schließen und die Mauer auszubessern; dasselbe wurde dem Capitel ebenfalls ange-zeigt. aber es wurde keine Folge gegeben, da sie den errichteten Statuten widersprechen; es ist dieses derStadt höchst »achtheilig. 20. Der Herr unterließ das nöthige bei der Mühle des Gubet zu erstellen, wcß-halb die Stadtmauer bedeutend beschädigt wurde. 31. Ein Neffe des Herrn sagte im Palud^) mit Bezugauf de» Prädicanten Michiez im Mandament Aigle („Alicz"), es sei niemand in der Stadt, der diesenbeschützen könnte, daß er ihn nicht tödte.

III. Klagen der Edlen und Bürger in Lausanne gegen die Geistlichen.

1. Einige Geistliche haben selbst oder durch ihre Genossen an einem Tage zwei Bürger gctödtct. Ungeachtetdie Verwandten und Freunde klagten, erhielten sie kein Recht und sahen sich gcnöthigt, sich mit Geld abfindenzu lassen. 2. Einige Priester haben einem Bürger vor der Kirche während des Gottesdienstes («psuilsirkl ot'tlss»?) heftige Faustschläge versetzt, worüber auch kein Nccht gewaltet hat, obwohl die Sache osstntnndigllcnug war. 3. Viele Priester leben im offenen Concubinat und Ehebruch, halten vcrheirathetc Weiber undwtziehe» den Männer» derselben auch Bcstandtheilc ihres beweglichen Vermögens. 4. Obwohl sie unter Audio-hung der kirchlichen Ccnsur vom Concubinat und Ehebruch abstehen sollten, widersprechen sie dieser Vorschrift,indem sie behaupten, der Bischof habe keine Gewalt, weder sie zu verwarnen (»aclinonontsr«), noch zu ercomniunicircn. Widersetzen sie sich nicht, so tragen sie lange Zeit oder für immer das Urtheil der Ercommnni-eation söhne daß eine andere Maßregel eintritt?), weil man abwarten ivill, ob sie guten Willen gegen Goitund die Mensche» erzeigen. 5. Sie haben sich wiederholt vor der Kirche beschimpft und geschlagen, ohnedoß Bestrafung erfolgte. 0. Einige sind seit langem crcommunicirt und übcrhin gewissen Bürgern von Lau-sonne zu einer Vergütung verpflichtet worden; nichts desto weniger fahren sie fort, Blesse zu lesen. 7. Blauhat Geistliche zu Nacht angetroffen, die verkleidet waren, blanke Degen, Fcderhütc und dcrgl. trugen. 8. Ostkommen sie am hellen Tage in die Stadt und gehe» ans Bürger los. sie zu schlagen; an Markttagen nehmen

') „«an« rouärs Iv ilvlmoxvr vt lo mottrs dorn ile sos inaxun."B Stadtquartier in Lausanne.

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