Mai 1536.
ihm und andern gemein ist."') 3. Nach dem Plait general ist es verboten, jemanden in dessen Hause Z»verhaften, außer in den im Spruche zu Freiburg genannten Fällen, und es soll dieses ohne Gerichtsbeaint»geschehen. Dessen ungeachtet und entgegen der Autorität der Herrschaft haben Venner («lzaullarsts»), Rüth»und andere Nachts, ohne Klage und Urtheil in gewissen Häusern Leute ergriffen und auf das Stadthausgeführt. 4. Durch Drohungen und anderes bewirkten Bürger und Einwohner von Lausanne, daß ei»bischöflicher'Beamter, genannt Mestral, das Amt niederlegte, wodann jene in ihrer Anmaßung einen ander»einsetzten, wofür sie weder früher, noch jetzt ein Recht haben, indem dieses zur Autorität des Herrn gehört5. Dieselben nahmen sich heraus, wider die Autorität des Herrn und ergangene Sprüche nicht nur eine»,sondern zwei und oft drei Herolde zu ernennen, als ob sie Herren wären. 6. Ohne ein Recht dafür Z»haben, erlassen sie oft Gebote und Verbote. 7. Oft veranlassen sie im Namen des „Abbe" und seiner AmHänger unter Trommelschlag Ausrufungen durch die Gassen der Stadt, wie solches Fürsten und Herren Z»thun pflegen. 8. Dieser Abbe und seine Anhänger nehmen mitunter Klagen über sich, die sie sich von eine»Partei abtreten lassen, welche ihre Gegnerschaft nicht ins Recht zu fasse» weiß. 9. Oft kommt Bacho», derdie Stelle des Ausrufers in der Stadt versieht, und zeigt im Auftrage des Abbe den Chorherren, einei»nach dem andern, an, daß der Abbe und drei oder vier seiner Genossen (Räthe) bei ihm zu Mittag oderzu Nacht speisen wollen. 1t). Anfangs Januar des Jahres 1530 kamen einige von Lausanne, vollständigbewaffnet und beritten, vor die Häuser der Chorherren und befahlen diesen, daß sie ihnen auf den Dre»Königen Tag zu Essen und zu Trinken bereiten sollen. 11. Im Jahre vorher, am Tage nach Drei-Könige»»giengen einige Leute von Lausanne mit grünen Mützen in das Haus des Herrn „de Capclla". Als dieservon der Kirche heimkam, war sein Mittagessen und anderes von diesen Leuten verzehrt. 12. Im Jahre1532 im Monat. . i trugen einige durch die Cite Priestermützen an Stäben, welche dann, nach Vera»'staltung eines lächerlichen Aufzuges zerschlageu wurden. 13. Oft kommen sie zu Nacht lärmend durch d>eCite vor die Thüren der Chorherren und anderer Priester und schleppen Fässer, Steine, Wagen und anderesdurch die Gassen. 14. Obwohl das Haus eines jeden, namentlich bei Nacht seine sichere Zufluchtsstätte s»>»soll, öffnen sie dennoch nächtlicher Weile gewaltsam die Häuser der Chorherren und gehen hinein, zu css»"und zu trinken und zu thun, was. ihnen beliebt. 15. Einmal warfen sie zu Nacht Steine gegen Thttrc n»^Fenster eines Chorherrn, so daß alle der Straße zugewendeten Scheiben und Rahmen splitterten. 16. Wieder!»»öffneten sie einmal zu Nacht das Haus dieses Chorherr», hoben die Thür aus und trugen sie zu de»Abtritten der Cite und ließen das Haus offen. 17. An St. Andrcastage kam eine große Zahl dieser Bürg»»in das Haus des genannten Chorherrn. Als mehrere andere dieser Bande nachfolgten, bemächtigten sich die, zwelche im Hause waren, aller Schlüssel, bewachten die Thüren, hielten den Chorherrn drei Tage lang g»°fangen und schmausten von seinen Vorräthen. Aus Furcht fand sich der betreffende Chorherr vertragsw»'!» ^mit ihnen ab und wurde solcher Art die Autorität des Herrn geschwächt. 18. Am 28. Juli 1527 n»^ -gehaltener Raths- und Gemeindeversammlung (»ocnmnunv«) kam eine Zahl heimlich ans verschiedenen Weg»" -und nahm 14 Artillcriestückc, die der Kirche gehörten und beim Capitclsgcbäudc aufgestellt waren. 19. Spat»' skamen sie zur Kapelle St. Maure. Da befand sich ein Kasten von Nußbaum- und Eichenholz, mit Rah»»»'!wohl beschlagen, uüd darin viele Rcchtstitel für das Capitcl, die Kirche und die Kapelle. Sic nahm»" lden Kasten (»arolls«) sammt Inhalt und trugen ihn ans das Stadthaus. 20. Die Bürger hinterhielten >»>' -Gewalt den von Vevci) (»Vivoz»«) kommenden Wein des Capitcls, um dieses und andere Geistliche zu zwing»"'!das rükständige Ohmgeld (»lauAMzl«) ihrer Vorfahren zu bezahlen, obwohl sie nicht Erben derselben, »»^des Herrn Michael von St. Cierge sind. Dennoch ließen sie nicht ab, bis das Capitel ihnen gczwung»»»'Weise hiefür Schuldscheine im bedeutenden Betrage zustellte. In gleicher Weise wurde gegen den Klcr»" iverfahren. 21. Ein anderes Mal hielten sie wegen eines Rechtsstreites, bei dem sie sich betheiligten, Ko»" z
ch Wörtlich: „Inc tieraa Pill na parinist ila Inlssvr an t-llrv eonppar pur aas ouvriars <1n Inn« aux raspas,gnil na tust onoguas vadu Pia tallit «oignsur at ses prväaaassaurs na kussvnt an vs ä,v t'airv enuppvr paar InffnzMlla sc», Iwstol; »ultra av Pia la llorat vst «. lux at vst partiaipant aux eominuns."