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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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Mm.1533,

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"uch bi mincn Herren diser statt Friburg beliben und die Antwort ze geben beredt worden ist". I». DieBoten des Herzogs begehrten auch, daß dieser in seineGerechtsame" der Stadt Lausanne eingesetzt werde.Beschlossen,daß man ime sincs rechtens, so er derselb ir fürst daselbs zu losen haben möchte, nit vorsinwolle ; auch null man im Hineinreiten mit denen von Lausanne reden, daß wenn der Fürst einige Rechted3 ihnen habe,si ime desselben gestatten," Die Boten von Bern wissen, wie die letzte Zahlung der-3,000 Kronen erfolgt ist und die Quittung zu machen beschlossen wurde. «I. Auf das Ansuchen der Botenvon Bern sind die von Freiburg von dem Begehren eines NechtStags gegen die von Lausanne abgestandenund man will nun der betreffenden Angelegenheit wegen von Sonntag über acht Tag (25. Mai) einen Tagu> Lausanne besuchen.

Verhandlung in Betreff der von Angehörigen Freiburgs nach Münchenwyler zu entrichtenden Zinse;siehe Note.

l. Vor Nöthen und Burgern zu Frciburg wird der Herr von Font vorgestellt und nach verlesener Ver-zicht und seinemAnreden" dahin verurtheilt: Er soll als Ritter des ritterlichen Ordens entkleidet, dannvom Schultheiß, als Statthalter des heiligen Römischen Reichs, dem Nachrichter übergeben werden; der sollchm die Hände rückwärts binden, ihn an die gewöhnliche Richtstatt des Galgenbergs führen, an den Galgenanbinden, so daß der Schopf den Galgen berühren mag, und von dannen nicht scheiden, bis die Seele denLeib verlassen hat. Sein Vermögen soll hiemit der Obrigkeit versallen sein. Auf dieses legen einige ansder Landschaft Wallis, ferner von Luccrn, Zug und andern Orten ihre dringende Fürbitte ein. Ebenso ver-wendet sich die Botschaft von Bern für den Vernrtheiltcn, so wie auch einige Bürger, die zu Novara ge-wcgen sind. Endlich erfolgen Fürbitten vom Abt zu Altenryf, von der Priesterschaft, van derjungenGigend" des Schulmeisters der lateinischen Schule, von Gesellschaften, von seinen ehemaligen Unterthanen vonFant, von den Gemeinde» von Stäffis und der (dortigen?) Priesterschaft, von den Frauen in der Magern»und vielen einzelnen Personen. Dem Bonifaz de Molliere wird dann in Gnaden das Leben geschenkt gegenawige Verbannung, die er in der Urfehde zu beschwören hat. K,A.Frcib»m:Rathsi»ichNr,s». <Bom u-, M »y,

Die im Eingang angeführten Data stützen sich auf das Freiburger Rathsbuch Nr. 50. Der Abschiedhat das Datuni vom 15. Mai. In der Freiburger Sammlung folgt dem deutschen Abschied unmittelbarGle französische Ucbersetzung, die aber nur u. und Ii» enthaltet.

Der deutsche Abschied ist unterschriebe»!Stattschriber zu Frpburg," Das französische Exemplar trägtdie ausdrückliche Unterschrift von Krummenstoll.

Die Namen der Savoyer Gesandten aus dem angeführten französischen Abschied; die der Bcrncr ansihrer Instruction vom 9. Mai, St. A, Bern: Jnstructbch. 11, 1. 251.

Zu i^. Eine Theilnahme Genfs an dieser Verhandlung war beabsichtigt, scheint aber unterblieben zu sein,

1) 1533, 5. Mai. Im Rath zu Genf wird das Schreiben derer von Bern verlesen, laut welchem diesavoyischen Gesandten Verminderung der im Abschied von St. Julien bestimmten Verpfändung verlangen,dagegen (sonstige) Sicherheit anerbieten und eine Quittung für die 21,000 Kronen fordern. Man beschließt,zwei Gesandte nach Bern zu senden, mit dem Auftrag, eine Verminderung der Pfandschaft und jede Aendcrungdes Urthcils von Petcrlingcn zu verweigern,

2) 6, Mai. Der Rath der Zweihundert wählt als Gesandte nach Bern: Claude Savope, Franyois Favreund Mathieu Carricr. K.A.Kms: RathsrcM-r,

Man vergleiche dazu die Abschiede vom 16. und 19./22. Mai.

Das Nnthsbuch von Frciburg führt vom 11.15. Mai die Art, u< in flüchtiger Fassung aus;unterm 16. Mai folgt dann nachstehende Verhandlung:

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