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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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Mai 1533. 69

Dabei protestire man wider dea von Markgraf Philipp ergangenen Spruch und alle solche, die in Betreffdes Mooses wider Wissen und Willen derer von Bern erfolgt seien, zumal jener nieder Macht noch Gewalthatte, in die Herrlichkeit dieser einzugreifen. Würde aber Siegel und Brief in solcher Weise nicht ausgestelltwerden, so könnte man die Sache ohne das Recht zu bestehen nicht fallen lassen. Sodann haben die vonBern für nöthig erachtet, die von den Boten von Neuenbürg wegen des Mooses eingelegten Briefe abschreibenzu lassen, wogegen aber die Gesandten befürchteten, daß dieses denen von Neuenbürg vielleicht nicht gefälligsein möchte. Man bitte, dieses in keiner argen Meinung aufzunehmen.

St. A. Bern: Deutsch Missivenbuch 'r, S. ö?s.

4«.

Areiömg. 1533, 5. Mai.

Verhandlung zwischen Bern und Freibnrg wegen Lausanne.

Gesandte: Bern. Wolfgang von Weingarten; Michael Angsbnrger.

Wir sind auf die Mittheilung folgender zwei Missiven angewiesen, die indessen die Hauptverhandlungso ziemlich enthalten werden:

1) 1533, 5. Mai. Bern an die benannten Gesandten, jetzt zu Freiburg. Den Gesandten sei unterAnderm aufgetragen worden, mit denen zu Freiburg in Betreff Meister Farels, der auf ihrem Gebiet zuDomdidier gefangen worden, zu verhandeln. Nun berichten Schultheiß und Rath zu Murten, daß Farelbefreit worden und ohne Beleidigung zu erdulden nach Murten gekommen sei. Es sei zwar richtig, daß erzu Dompierre gefangen genommen und nach Domdidier vor den Vogt geführt worden sei; dieser aber habe ihnfreigelassen, weil er von seinen Obern keinen Befehl hatte, Farel festzunehmen, sondern die Bauern denselbeneigenmächtig gefangen hatten. Die Gesandten haben daher dießfalls denen von Freiburg nur anzuzeigen,wie Farel und sein Begleiter (Gsell") von den Ihrigen gefangen genommen worden, und sie zu bitten, daßsie ihre Unterthnnen anweisen, den Farel und andere Prädicanten, so lange sie auf ihrem Gebiete nichtsZugeschicktes vornehmen, unangetastet zu lassen, weil sonst durch solche Hitze leicht Unruhe entstehen möchte.

St. A. Bern: Deutsch Missivenbuch r, S. ssn.

Wir begleiten diese Missive mit einein Artikel der Instruction an die Berner Gesandten vom ll. Maifür den Tag in Freiburg vom 12.13. Mai. Derselbe geht dahin:

Letzten Montag (5. Mai) habe die Botschaft von Bern in Freiburg Farels Gefangenschaft angezogen,darüber wurde ihr geantwortet, man habe nicht auf Farel gefahndet, wohl aber auf den Prädicanten vonAelen, der wider die von Freibnrg so geredet und gehandelt, daß wenn sie ihn auf ihrem Gebiet betreten,sie ihn festnehmen werden. Die Boten sollen nun bitten, daß man mit diesem nichts Gcwaltthätiges vor-nehme, damit keine Unruhe erfolge; wenn er wider die aufgerichtete Ordonnanz gehandelt habe, möge manihn derselben gemäß bestrafen. St. A. s-rn: J»strmtw»-nbuch v, r. esi.

2) 1533, «. Mai. Bern an Lausanne. Dieser Tage haben die von Bern ihre Gesandschaft in Frci-burg gehabt wegen des Auslandes, der zwischen Freibnrg und Lausanne walte und betreffend den ein Rechts-tag nach Peterlingen anberaumt sei. Die von Bern haben vorgeschlagen, eine Botschaft nach Lausanne ab-zuordnen, wenn die von Freibnrg dasselbe thun wollen. Nachdem dieser Vorschlag abgelehnt worden, wollendie von Bern anzeigen, daß sie auf den nächsten Montag (12. Mai) ihre Botschaft wegen der Genfer An-gelegenheit in Freiburg haben werden; es mögen daher die von Lausanne diesen Tag auch besuchen; da aberdie Zwischenzeit sehr kurz sei. so habe man die Verhandlung wegen Lausanne ans den Dienstag (13. Mai)gestellt. In gleicher Weise habe man den Bischof von Lausanne eingeladen, den Tag zu besuche», damitSeitens aller Parteien verhandelt werden könne. St. A. Bern: Wersch Missivenbuch ü, r. svg.