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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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April 15,33.

05.

solches Geleit ausschreiben wolle, z». Zürich zieht an, daß der Abt von St. Gallen einige» Predigern,welche laut den Verträgen von den ueugläubigen Gotteshausleuten erhalten werden, das Taufen, Copnlirenund die Spendung des Nacht,»als (zu den, tisch gou") verbiete, und begehrt, daß man ihn anhalte, solchesM bewilligen, weil sie ihn sonst an seinen pfärrlichc» Rechten nicht beeinträchtigen. Heinizubringen und ansnächsten Tag mit Befehl zu erscheinen, wozu auch den Parteien verkündet werden soll. Der Sohn^ ^unker Heinrich Lanz, der ledig und deßhnlb der Eidgenossen Leibeigener ist, wünscht sich zu lösen und>un zu machen; deßhalb wird der Landvogt beauftragt, sich nach dessen Vermögen zu erkundigen und darüber^wicht zu erstatten, i. Die Boten von Zürich sollen eingedenkt sein, was die von llri und Zug wegen desSchulmeisters von Zug und seiner Schwester mit ihnen geredt haben. Die Boten (von Solothurn) sollendcx> Schreibens von Frauenfeld wegen des Fensters gedenken.

(Besondere Verhandlung der V Orte). Auf dem in verflossener Osterwoche zu Lueern gehaltenen^"g (10. April) haben die Botschaften des Papstes und Kaisers in Betreff der Eingehung eines Verständnissesmit den V Orten einen Vortrag gehalten, wie derselbe jedem dieser Orte schriftlich zugestellt worden. Es wirdnun diesfalls folgende Autwort zu geben beschlossen: I. Sie verdanken auf das höchste die von ihrem aller-heiligsteu Vater und ihrem gnädigsten Herren ihnen zugewendete Rücksicht. 2. Eine Verpflichtung mit jemandenemzugehen sei ihnen derzeit unschicklich, indem man unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht wisse, wohin^wse führe» würde. Die V Orte seien in der Nachbarschaft von Eidgenossen, die ihnen in allen Widerwär-bgkeitcn beistehen sollten, gegen die sie sich aber selbst in Acht nehmen müssen, (die müssen wir cntsitzcn")und es liege ihnen ob, sich gegen dieselben zu vereinigen. 3. Indessen seien sie stets bereit, den alten, wahre»,uugczwcifelten christlichen Glauben »nd ihre Mutter die heilige christliche Kirche mit Darstrekuug von Ehre,^ib und Gut beschützen und beschirmen zu helfen; sie wollen sich auch in dieser Beziehung dem Papst und^uiser empfohlen wissen, welche mit Rücksicht auf die vorwaltenden Umstände diese Antwort nicht »ngüüg

unsnehmen wollen. St. A. Lucern: Unemgcbundenc Abschiede. Der Act duttrt aus den SS. April Ii-SS.

«i. Verhandlung zwischen den Gesandten von Zürich und Bern; siehe Note.

ii aus besondern Urkunden enthoben fehlt dein Aschiedtcxt und wird weiter hier nicht berührt. In,Zürcher fehlen I»v; im Bcrncr fehlen I»«i, »; im Basier fehlen I»i>, <>; im Frcibnrgerfehlen I»im Solothnrner ebenso; im Schaffhanser I»«I, i»«i; K ist nur bruchstückweise vorhanden;aus dem Zürcher, « aus dem Solothurner Ex.

Zürich, Freiburg, Schnffhauscn datiren auf Jeorii oder Jörgentag.

Der Name des Gesandten von Bern aus der Instruction vom 18. April. St. A. Bern: Jnstructbch.li, t. 248; für Basel a. tovAo des Baslcr Abschieds; für Frciburg aus dortigem Nathsbuch Nr. 5>«t vom!S. Mai.

Zu t. Der Bcrner und Solothurner Abschied besagen, daß jeden, Bote» Abschriften einiger bezügliche»Verhöre mitgethcilt worden seien; auch kennen die Boten die an den Landvogt zu Baden erlassenen Weisungen.Den, Abschied beigelegt ist sodann der Auszug des Verhörs mit dem >» Frauenfcld gefangen liegendenGeorg Blary von Münchenbuchsce, wie er und bei sechzig andere auf Anstiftung eines wälschen Herren vor-genommen, im Gebiet von Zürich und Bern zu brennen. Er beschreibt die Kleidung der Brenner und giebtan, wo sie der Abrede gemäß wieder zusammen kommen wollen. Der Auszug schließt mit der Bemerkung,der Gefangene sei ein Dieb und nach seiner übrigen Vergicht ein großer Mörder.

Zu Ic. Diesen Artikel geben der Zürcher, Berner, Frcibnrger, Solothurner und Schaffhauser Abschied>» folgender Weise: Die V Orte haben angezogen und erzählt, wie es mit Bremgarten ergangen; wie sie

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