April 1533.
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und Zu,; angenommen; Zil Einsiedelu soll dann Zürich angehalteil werde», sich zuerst zu erkläre». It. Auchwird beschlösse», an Zürich das freundliche Gesuch zu stelle», de» Seiue», welche die Messe höre» möchte»,dieses z» erlaube», weil ma» auch ttiemaude» („dcu Unseru") verivehre, zur Predigt zu gehe». I. Es wirdbeantragt, die Freiämtler zu ermahne», ihre» Versprechungen Genüge zu leiste». I» Einsiedel» ist AntwortZu gebe», ob mau eine Botschaft dahin schicke» oder a» sie schreibe» wolle. «». Der Bischof von Lausaunebegehrt dem kürzlich mit Freiburg und Wallis aufgerichtete» Burgrecht beizutrete». I» Einsiedelu soll mandarüber Antwort gebe». Heimzubringen, daß Bern alle Amtslente von seinem ganze» Gebiete auf Oster-dienstag in die Stadt berufe» habe; warum weiß mau nicht.
J>» Freiburgcr Abschiede fehle» »>—«1, 85 II, I
Dcr Name des Freiburger Gesandten aus dem Freib. Rathsbuch Nr. 50 vom 12. Mai.
Z7.
Wem ttud Ireiöurg. 1533, 17. bis 24. April.
Archive Bern und Freiburg.
Verhandlungen zwischen Savoyen, Bern und Freiburg.
Gesandte: Savoyen. Von Lulli», Gubernator der Waadt; Collateral Milliet. Frei bürg. Peterman»"uu Pcrromau, Schultheiß; (Peter) Tossis, Sekelmeister.
I- (17. April). Vor dem Rath zu Bern verdanke» Gesandte des Herzogs von Savoyen den bewilligtenAufschub »iid wollen die letzte Zahlung der 21,000 Kronen entrichten, verlangen aber dabei Aufhebung derKundschaft, eine Quittung und daß man Leute abordne, die den Herzog in seine Rechte zu Genf undSusanne einsetzeu, laut Zusage und Brief; bald werde beiuebeus der Herzog sich nähern, um über Erneuerung
Vundes zu verhandeln. Der Rath berichtet au die zu Freiburg, daß sie ans Sonntag (20. April)Abends ihre Botschaft in Bern haben mögen. Staatsarchiv Bm>: Rathsb»ch Nr. sss, s. vt.
kl- (21. April). Die Gesandteil von Freiburg eröffneil vor dem Nathe zu Bern, daß sie abgefertigtworden, von den Savoyern die letzte Zahlung entgegen zu nehmen und zu quittiren, doch daß eS Abschiedund Nrtheil, denen gemäß das Geld zu Freiburg erlegt werden sollte, unschädlich sei; auch wolle mau denHerzog („in") vermöge des Urtheils einsetzen, die Verpfändung der Waadt dagegen solle nicht aufgehobeilwerde». Dieser Bescheid wird den savoyischen Boten angezeigt, „der Waad mit dach" (?). Diese erwähnenV'r Hypothek, berufeil sich auf den von beiden Stadtschreibern verzeichneten Abschied und verlangeil, daß de»Verheißungen stattgethau werde, daß mau Leute abordne, den Herzog in seine Prnenünenz zu Genf lindLausanne einzusetzen, „Brief darum geil"; der Herzog werde das Geld nicht erlegen, es werde denn dieHypothek aufgehoben; es solleil Land lind Geld laut Zusage guittirt werden. Es wurden dann die Botenuon Freiburg befragt, ob sie weitere Vollmacht besitzen, wenn nicht, mögen sie darum schreiben oder solcheKl erhalten verreiten. Nachdem dieselben einen Verdank begehrt, erklärten sie, daß sie nur bei dem Urtheile«u verbleibeil beauftragt seien, und verlangten die Sache in den Abschied, sie an ihre Obern zu bringen. DerV'UH zu Bern seiner Seits beschloß, gemäß der Zusage zu handeln. St. A. Bm> - RauM. Nr. ss«. S. ins.
III- (23. April, Mittwoch Georgii). 1) Vor den Rätheu zu Freiburg anerbietet eine Botschaft desHerzogs von Savoyen, nämlich der Herr von Lullin und andere den auf Freiburg treffenden Theil der