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April 1533.
Darauf habe man ihn auf einen Schlitten gesetzt, durch die Stadt gefahren, geschwungen und den Schlittenvor dem Hause des Henkers stehen lassen, 2. Aus der St. Lorcnzen Kirche seien alte Götzen genommen undin einen Brunnen geworfen worden. 3. Gesandte von Freiburg hätten hierauf das Recht verlangt und denBurgrechtsbrief dargelegt. Die von Lausanne seien nun auf Sonntag Quasimodo (20, April) nach Peter-lingeu geladen. Alan rathet ihnen, den Tag zu besuchen und zu hören, was die von Freiburg klagen, unddann hierüber sich mit den Boten (von Bern) zn bcrathen oder die Sache heimzubringen. Dabei sollen dieGesandten von Bern ihr Bestes thun, damit das Burgrecht nicht zertrennt werde. Dieselben sollen sich auchzum Bischof von Lausanne verfügen und mit ihm und dem Capitel reden, und denen von Lausanne demBurgrccht gemäß beholfen sein.
Das Berner Jnstructionsbnch Ii, I. 247 enthält in kürzerer Fassung denselben Abschied französisch; dieoben aus der Credenz der Gesandten von Lausanne angeführten dortigen Vorfälle werden, in der genanntenAusfertigung übergangen.
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Lucei'N. 1533, 16. April (Ostermittwoch).
Staatsarchiv Lncer»: Alig. Absch. II. t, t. M. Kantonsarchiv Areiburg: Abschiede Bd. ss, t'. e,
Tag der V Orte und Freiburg.
Gesandte: Freiburg. Hans Studer. (Andere unbekannt).
i». Da viele starke Bettler und Landstreicher, deutsche und wälsche, zu großer Beschwerde für das Volk,hin und her ziehen, so wird auf Hintersichbringen verfügt, es soll jedes Ort in allen Kircheib seines Gebietsverkünden lassen, daß keiner mehr betteln gehe, ohne einen Schein von seiner Obrigkeit; wer es dennoch thue,soll ohne Verzug bei dem Eid aus dem Gebiete der V Orte und Freiburgs gewiesen werden; wird ein solcherivieder ergriffen, so ist er am Leibe zu strafen. Wenn einige Orte diese Verfügnng nicht genehmigen, so sollensie doch ihren Boten ans den Tag zu Einsiedeln Vollmacht geben, sich zu etwas anderem zu vereinbaren.I». Es begehrt einer Rath über einige Allstände betreffend Schultheiß Biinzli von Wallenstadt. Die deßhalbeingelegte Kundschaft wird jedem Boten mitgetheilt, um sich auf nächstens Tag zu bcrathen. ««. Heimzubringenlind auf dem Tag zu Einsiedeln Antwort zn geben über die Schreiben Berns an Bremgarten und dessenAntwort an Bern. «I. Da etwa vierzig Ungehorsame zu Bremgarten nicht zum Sacrament gehen, weil derPfarrer es ihnen nicht hat bewilligen wollen, so will man dies Heimbrillgen. «. Heimzubringen und inEinsiedeln Antwort zu geben, wie man sich gegen Bern verantworten wolle in Betreff des Brennens, dessen„sie" zum Theil die V Orte beschuldigen; desgleichen, ob man hierüber dem Herrn von Musso schreiben wolle,l. Da man jetzt auf den Vortrag der kaiserlicheil Gesandteil Antwort geben sollte, aber einige Orte deßhalbnoch keine Instruction haben, so wird beschlossen, es solle sobald möglich eine gemeinsanle Antwort verabredetund gegeben werden. K. Da eiller von Glarus, genannt Störi, über die V Orte geäußert, sie habeil Zürichschändlich und mörderisch allgegriffen, und derselbe etwelche» Widerruf gethan hat und um 50 Pfund bestraftworden ist, so wird in den Abschied genommen, ob man sich mit dieser Strafe begnügen, oder ob man dasRecht gegen ihn vornehmen wolle. I». Aus das Begehre» Untcrwaldens um Rath ist auch in EinsiedelnAntwort zu gebe», i. Die Vergleichsartikel über das zürcherische Mandat werden von Lucern, Uri, Schwpz