April 1533.
2) 1533, 8. April. Bern an Genf. Man habe die Antwort, welche die von Genf durch ihre Gesandten aufden Brief vom 30. März gegeben, verstanden. Man habe dieselbe anders erwartet und nicht geglaubt, daßdiese Angelegenheit Anlaß zu Tumult geben sollte, wie dieses gemäß den Berichten von Baudichon und So-lomon. den beiden Bürgern von Genf, der Fall gewesen. Die genannten hätten in Gegenwart der Ge-sandten von Genf auseinandergesetzt, wie die Sache ihre» Verlauf genommen, nicht um Klage zu erheben,sondern um die Wahrheit zu entdecken und um sich zu vcrthcidigen, wenn sie von den Gesandten von Genfhiefnr veranlaßt wurden. Bin» habe über die herrschende Unruhe großes Mißfallen, weil diese dazu ange-than sei, das bürgerliche Gemeinwesen derer von Genf zu zerstören. Dieses zu vermeide», habe man denGesandten von Genf freundschaftliche Vorschläge gemachtjene aber haben erwidert, daß sie keine andern, alsdie in ihrer vorgelegten Instruction enthaltenen Aufträge haben. Man bitte nun die von Gens dringend,miteinander im Frieden zu leben, den Baudichon und Solomon dcßwegen, weil sie nach Bern gekommen,ui keiner Weise zu verfolgen; würde man diese und andere, welche das Wort Gottes verlangen, dcßwegenbedrängen, so möge man bedenken, daß die zu Bern von der Partei der letztern seien und wie sie ein solchesVorgehen aufnehmen müßten. Man hoffe daher, daß die von Genf die Freundschaft mit denen von Bern»>ehr betrachten als die Artfreizungen der Priester. Uni die Meinung derer von Bern noch klarer anzu-zeigen werde» diese nach Ostern Gesandte hinsenden. Inzwischen mögen die zu Genf zu ihrem eigenen Nutzenu»d zum hohen Wohlgefallen derer von Bern als gute Bürger im Frieden leben; ein anderes Benehme»würden die von Bern als persönliche Beleidigung betrachten. Man habe auch vernommen, daß zu Genf einMönch predige, der bereit sei, mit den Predigern derer von Bern, namentlich mit Wilhelm Farcl, zu dis-putiren. Da dieses die Ehre derer von Bern betreffe, so ermahne» sie die von Genf in Kraft des Burg-rechts, daß sie den benannten Mönch anhnlten, seinem Erbieten Genüge zu leisten, und zu diesem Zweckedie Ankunft der Gesandten von Bern erwarte», die von Farel oder einem andern begleitet werden, um dieDisputation mit jenem zu bestehen. Man verlange Antwort durch de» hingesandten Läufer.
St. A. Bern: Welsch Missivb.iV. t. 268. Abgedruckt im Archiv für schm. Reform. Gesch. I. 840 mit dem Datum vom V .April,
3) 1533, 11. April. Vor dem Rathc zu Gens berichten die in Bern gewesenen Gesandten, daß siedort den Baudichon de Maison ucuve und Claude Salomon angetroffen, die ihnen sagten, daß sie hinge-kommen, sich zu vcrthcidigen, für den Fall, daß den Gesandten etwas wider sie vorzutragen auferlegt wäre;ö»ß dann die genannten mit ihnen vor den Rath getreten und an der linken Seite der Gesandten Platzgenommen haben; sie haben ein Gesuch eingelegt, welches verlesen und vom Schultheiß den Gesandten zurBeantwortung zugestellt worden sei; diese haben hierauf einzutreten verweigert, weil sie hiefür keinen Anf-log hatten, und weil es hieß, der Rath werde Gesandte hinschicken, die Sache zu untersuchen.
K. A. Genf: RathSeeqister.
SS.
Itern. 1533, April.
Staatsarchiv Bern - RatbSbuch Nr. SZ8, S. 70.
Boten von Lausanne eröffnen, die von Freiburg wollen ihnen das Bnrgrccht aufgeben. Der Credenz-btief besagt deßnahen, die von Freibnrg beklagen sich: k. daß einige Bnrgersöhne einen Priester ans einenSchlitten gesetzt und ihn geschwungen, weil er, als sie „niincn Herren" zugezogen, mit lauter Stimme ge-rodet, Gott wolle, daß keiner mehr wieder komme, denn sie ziehen wider den Glauben; spater habe er ineinem Wirthshanse geredet, daß die Ruthe über ihren Rücken kommen werde, die Zeit sei da, er habe esgelesen. Der Priester sei dann berufen worden und habe sich ans Gnade in die Strafe ergeben. Dessen aberseien die Chorherren nnzufrieden gewesen und haben ihn aufgestiftct, von seiner Erklärung wieder abzugehen.
8