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März 1533.
28.
St. Gassen (?). 1533, 29. März.
Verhandlung zwischen Zürich und dem Abt von St. Gallen.
Gesandte: Zürich. Kaspar Nasal, Burgermeister.
Anstatt eines Abschiedes mittheilen mir auszüglich folgende Missive:
1533, 2. April (Mittwoch »ach Indien). Zürich a» den Abt von St. Galle». Nachdem KasparNasal von dem Abt wieder heimgekommen, habe er berichtet, wie dieser einverstanden sei, wenn Zürich mitseinen Gotteshanslenten in Betreff der Forderunge» derer von Zürich gütlich verhandeln wolle, daß jene ansDienstag in den Osterfeiertagen (15. April) auf der Pfalz zu Wpl gemeinden mögen. Alan nehme das sehrwillfährig auf und werde diesen Tag besuchen, in der Meinung, daß dann eine weitere Rechtfertigung un-»öthig werde. Der Abt möge die Gotteshausleute berichte», daß sie auf den benannte» Tag in Betreff derForderung derer von Zürich, auch wegen Peter Webers und was je ei» Theil an dem andern anspreche, be-hufs gütlicher Unterhandlung verfaßt seien. Da ferner ohne Beisei» des Jacob Hugendobler, dem in denbetreffenden Angelegenheiten vieles bekannt sei, nichts Ersprießliches verhandelt werden könne, so bitte man,demselben unter Ertheilnng sichern Geleits für hin und zurück auf Kosten derer von Zürich den betreffendenTag ebenfalls zu verkünden. Da „die" Boten derer von Zürich das geneigte Entgegenkommen des Abtes nichtgenug loben konnten, so versichere man ihn des guten Willens, solches an ihm und seinem Gotteshause zu ver-
Lienen. St. A. Zürich: Missivenb. 1533, k. 00.
Das Datum und den Namen des Zürcher Gesandten entnehmen wir von daher: Am 29. März 1533quittirt der Abt den benannten Burgermeister zu Händen der Stadt Zürich für 300 Gulden, die die vonZürich dem Abt als Zins für 6000 Gulden gemäß dem Spruch zu Frauenfeld (4.—10. November 1532,Bd. IV. 1.5, S. 1425 8.) bezahlen. St. A. Zürich: Besiegelt- Urk. aus Papier.
2».
EiMedeltt. 1533. 2. April.
Staatsarchiv Llicer»: Allg. Absch. I(. l, t. s«. Staatsarchiv Zürich! Absch. IS. I. SV. Tschiidischc Sa»»»li»m: B. 7, Nr. XIV,
KantonSarchiv Solothnr». Abschiede Bd. i».
Dag von zehn Orten (ohne Bern, Basel, Schaffhausen).
Gesandte: Fr ei bürg. Hans Stnder. (Andere unbekannt.)
Da Nim 11 Ceutner Pulver in zwei großen Fässern und 9 Centner in sechs kleinen Fässern zn Zngliegen, so hat man beschlossen, van den kleinen soll jedem Ort eines verabfolgt werden, das übrige in Zugverbleiben zu gemeinen Handelt; die zwei großen Fässer sollen in Uri bei einem vertrauten Manne, aufbewahrtwerden, der im Fall der Gefahr das Pulver auszutheilen hätte. I». Heimzuberichten, wie Bern überall Ge-meinden gehalten nnd was es ihnen vorgegeben hat. e. Der Schaffner van Fischingen bringt vor, daß dasKloster iit großen Schulden stehe und den Unterhalt der Prädicanten und Meßpriester neben den sonstigenKosten nicht bestreiten könne, und daß am leichtesten damit zn helfen wäre, daß einige Höfe, welche als Hand-lehen verliehen worden, geehrschaßt nnd nach altem Brauch und Erblehnsrecht verliehen würden. Heimzn-bringen. «I. Der Schilltheiß von Solothnrn macht die Anzeige, daß im Gebiet von Solothnrn nnd Berit