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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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März 1533.

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Mrunnen. 1533, 27. März.

Staatsarchiv Luccr» : Allg. Absch. K. i. t'. sv.

Tag der V Orte.

t». Da dieser Tag angesetzt worden, um zn berathen, ob man die Vergleichsartikel der Sätze und^chiedorte annehmen oder das Recht walten lassen wolle, so werden die Jnstrnetionen eröffnet: Lucern nulldas Recht walten lassen und nicht weiter arguiren, sondern bittet die vier Orte, sich nicht von ihn« znsondern. Uri will den Vergleich annehmen, wenn Zürich es zuvor thnt; wo nicht, so will es auch ohneWeiteres das Recht walten lassen. Schwyz will den Vergleich auch annehmen, mit der Bedingung, daßZürich die angeschlagene!? Mandate entferne und zn Händen ziehe, und dergleichen in keiner Form mehr"'lasse; es soll auch demselben frei herausgesagt werden, daß man, wenn es je wieder derart gegen die V Orte,die Bünde und den Frieden handle, nicht weiter mit ihm rechten, sondern die Bünde und den Frieden von'hm zurückfordern und nicht mehr neben ihm tagen werde. Unterwalden will bei»? Recht bleiben und nichtweiter rathschlagen. Zug will den gütlichen Vergleich annehmen aus alleil bekannten Gründen, sich jedochauf keinen Fall von den andern vier Orten sondern. Da nun die Instructionen so ungleich lauten und keinZote voil der seinigen abgehen will, so hat man es wieder in den Abschied genommen, um sich zu Ein-siedeln über etile Antwort vergleichen zu können. I». Der Landvogt von Baden schreibt, es seieil wiederumll Centner Pulver von Notweil nach Zug geschickt worden; die ergangenen Kosten von t 35 Gulden rhein.habe er bezahlt. Da dies auf jedes Ort 27 Gulden trifft, und für das frühere auch jedes noch 19 Guldenlchnldig ist, sg s>K jedes seinen Theil nach Zug schicken, damit man dem Vogt die gehabten Auslagen zurück-"Itatten könne. Auch wird beschlossen, das Pulver nicht zu theileu, sondern einem rechtlichen Manne anzu-vertrauen, der es erst theilen soll, wenn die Roth da ist. t. Das Schreiben des Landvogtes von BadenMeldet mich, auf den Bericht des Egg von Nischach, daß der Türke mit dein Kaiser einen langen Frieden^'geschlossen, und daß letzterer seine Truppen aus Ungar» zurückberufe. «I. Weiter berichtet dasselbe Schreiben,wie ihm amz Zürich insgeheim bedeutet worden, es sollten die V Orte an Zürich das Gesuch stellen, die ge-währen zu lassen, welche die Messe und das Sacrament haben möchten; denn vielleicht könnte das jetzt er-hältlich sein. Heimzubringen und zu Einsiedeln darüber Antwort zn geben. Was man dem Landvogt hier-über geantwortet, weiß jeder Bote. «?. Lucern zeigt an, wie es gewarnt worden, daß Bern zu rüsten be-fahlen :c. Daher werden Lucern und llnterwalden beauftragt, gut zu kundschaften; übrigens sollen alleV Orte sich bereit halten, worüber man ebenfalls zu Einsiedel» sich weiter berathen will. I'. Heimzubringenund in Einsiedel» Antwort zu geben über den Bericht des Boten von Unterwalden, daß der Prediger znBrienz die Messe eine Ketzerei gescholten. K. Den vier Orten zu lieb will Lucern die Absendung einer Bot-schaft nach Frankreichbis über das heilig zyt" verschieben. I». Lucern soll dein Bischof von Constanz derWik ihm aufzurichtenden Capitel wegen schreibe», daß der Artikel die Hülfe betreffend Widerspruch finde, undgegenwärtig räthlich sei, davon abzugehen, um keinen Spnu zu wecke»; mau werde jedoch immer bereits"n, sich mit dem Bischof zu verständigen; aber derzeit seien die X Orte in den fraglichen Sachen einig zc.