März 1
beseitigt werde; im klebrigen wolle» sie Zürich kein Recht abstreite» oder Abbruch thun, souder» bei seinenFreiheiten und löbliche» Bräuchen schütze» und handhaben helfe», wie die Bünde es vermögen. Auf de»Anzug, daß andere Städte oder Herrschaften unter den Eidgenossen, die ihren Glauben auch haben, Zürich nochnie ersucht, das Mandat abzuthun, daß also die V Orte es ebenso wohl hätten ruhig lassen können zc,, ent-gegnen sie ,,,, wenn Zürich ihnen nicht mehr zugesagt und verschrieben als andern, so würden sie auch nichtsgefordert haben; sie hoffen aber bei dem, was ihnen zugesagt worden, zu bleiben, was die Rechtsprecher auchbillig dünken werde. Es sei nämlich „ein alt gesprochen wort", daß gebrannte Kinder das Feuer fürchten,und ihre Obern besorgen, daß mit diesem Mandat ein Anfang („ingang") gemacht werden könnte. Die An-deutung von Zürich, daß sei» Glaube auch vielfach beschimpft und geschmäht werde, lasse man für einmalruhen, da man nicht dcßwegcn ins Recht verfaßt sei; wenn aber hierüber zu reden wäre, so würden dieRechtsprccher doch wohl merken, wen: es mehr noth thätc zu klagen; dies sage man jedoch einzig für denFall, daß, wenn dieser Span gütlich beseitigt worden, die Richter weiter darauf eintreten wollten. Sie wollennun die Zugesetzten nicht weiter behelligen, sondern alles zum Recht gesetzt haben.
(Vk.) „Miner Herren (von Zürich) end und bcschluß red."
Nach allem was beiderseits vorgebracht worden, begehren die Gesandten sich nicht weiter einzulassen, sondernnur auf zwei Puncte, welche die V Orte einzuführen vermeinen, in Kürze zu antworten. Der Anzug, daß andereStädte Zürich des Mandats wegen nicht angefochten, sei in keiner bösen Absicht geschehen, und die Bemerkung,daß sei» Glaube auch etwa gescholten werde, in keiner ander» Meinung gefallen, als um den Richtern zuverstehen zu geben, daß jetzt überhaupt keine Commune, Herrschaft ?c. sei, die nicht irgend welcher Maßenihres Thuns wegen Nachrede und Unwillen ertrage» müsse, wobei man die V Orte bitte, weil Gott der Herreinmal die Zeit so geordnet, daß leider in allen Landen Widerwärtigkeiten gespürt werden, diese Sachen Gottzu befehlen und es den Zeitumstände» zuzuschreiben. Für ihr frenndlichcs Erbieten danke man zum besten,und zu der letzten Eröffnung, daß sie nach Beilegung dieses Spanes zu einer Verständigung wegen derSchmähungen sich herbeilassen werden, spreche Zürich die Hoffnung aus, daß seine Obern zn allem, was dieZugesatztcn als zu Ruhe und Frieden dienlich berathen würden, gerne Hand bieten wollen, womit es die Sachegänzlich dem Recht Übergebe. Staatsarchiv Zürich: Absch. Bd. Ii, t'. 4->7. 4M—wo.
Diese Verhandlung scheint noch nirgcus benutzt worden zu sein. Der Kern derselben liegt offenbar inAbschnitt IV, der auch am wenigsten an Wiederholungen leidet; deßhalb ist, das Wesentliche im Originaltextniitgetheilt.
2) Die aufgesetzten Vergleichsmittel sind die im Abschied vom 18. Febr. in der Note zu zx vorgemerktenund im Abschied vom 22. April n angenommenen.
;Z) Dem Lucerner Abschied ist ein Schreibe» der Zugesetzten von Zürich, Uri nnd Schwyz sä. ll.2U. März) beigelegt, dem folgende Puncte zu entheben sind: . . . Nachdem beider Parteien Anwälte ihreGründe in Klage nnd Antwort, Rede und Widerrede u. s. w. dargethan, was zum freundlichsten, ohne allenZank geschehen, und dabei allerlei vorgekommen, was das Urtheil schwer mache, auch zu besorgen, daß einSpruch allen Theilen viel mehr zur Unruhe als zur Freundschaft dienen würde, so haben die Sätze unterMitwirkung der Boten von Glarus nnd Appenzell etliche Vcrglcichsnrtikel aufgesetzt, welche die Anwälte selbsteröffnen werden. Nun bitte man mit höchstem Fleiß, des Rechtsprechens entladen zu werden, indem dasRecht zweifelhaft erscheine und Niemand ermessen niöge, welche Folgen es haben könne; wenn aber Lucernund die andern vier Orte, wie man hoffe, sich mit den gütlichen Artikeln begnügen, so werde wohl mitGottes Gnade die alte Eintracht wiederkehren. . .
Zu I». Die Freiburger Instruction beauftragt sin besonderer Ausfertigung) die Gesandten, mit denBoten der V Orte „in Geheimd, allein und besonders" über das Verhalten derer von Freiburg für den Fall,daß es zum Kriege käme, zu reden. Man sei zwar ganz bereit, der gcthanen Zusage Genüge zu leisten;wenn aber die von Bern stillsitzen würden, so verlange man doch dringend zn wissen, ob in diesem Falle dievon Freiburg, in Anbetracht ihrer Lage, nicht auch stillsitzen dürsten. n.A. Freibmg: Jnstr»ctionsl>. Nr. n, r. si.