Marz 1533,
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so gefaßt worden; weiter begehre man darüber nicht z» dispntiren nnd bitte die V Orte, über diese Erläuterungnicht zu zürnen, da doch alle Rechte zugeben, daß Kläger nnd Antwortcr vorbringen, was sie für ihre SacheZinn Recht dienlich ansehen. Wen» sie sodann zugestehen, daß Zürich seinen Glanben in seinein Gebiet predige»,auskünden nnd rühmen möge, so viel es wolle, dabei aber fordern, daß es den ihrigen nicht schelte, wie esmit dem Mandat geschehen, so verweise man abermals darauf, daß man sie darin nirgends genannt, es ihnenund den Ihren auch nicht zugeschickt, nnd man, wie bereits erläutert, zum Erlaß desselben durch die Rothgedrungen worden . . .; die Obrigkeit habe damit ihre Gesinnung und ihren Willen eröffnen müssen, um Un-ruhen zu verhüten. Gegen die Andeutung, daß man auch ferner gemeinsam Siege, Ehre und Gut erlangenkönnte wie vormals, wenn Zürich ihren Glauben wieder annähme, habe man nichts einzuwenden; es habeaber Gott diese Zeit geschickt, so daß viele Städte, Regimente nnd Herrschaften de» Glauben annehmen,den sie und Zürich für de» rechten halten; zudem habe man allezeit erboten, sich gütlich und willigweisen zu lassen, wenn aus göttlicher biblischer Schrift gezeigt werden könnte, daß es geirrt, wozu es nochbereit sei. Wenn dabei bemerkt werde, es sei noch wenig Glück und Heil und gute Frucht aus diesemGlauben gekommen, so setze man dagegen dem Allmächtigen anhcim, ob solche Strafe um unserer Sünden oderum des Glaubens willen uns auferlegt worden. Die Zusicherung, Zürich bei seinem Glauben vermöge desFriedens bleiben zu lassen, nehme man dankbar mit dem freundliche» Gegenerbicten an, den V Orten dasGleiche zu erstatten. Wenn sie dann aber klagen, daß das Mandat sie am Höchste», an der Seligkeit ihrerSeele, berühre, so müsse man wahrlich hoch bedauern, daß sie die Sache so schwer nnd wichtig machen, da»>an doch niemals im Sinne gehabt, sie zu schmähen, »och viel weniger, sie an ihrer Seligkeit irgendwie zuhindern, indem ja das Mandat ganz allein für die eigenen Angehörigen, zu Niemands Verachtung oderSchmach, erlassen worden. Der Klage, daß mit der römischen Kirche, die man sonst bisher die christliche ge-heißen, auch die V Orte genannt und getroffen worden, sei entgegen zu halten, daß die römische Kirche nichtden V Orten zur Schmach genannt worden, und daß noch viele andere Städte, zum Theil in der Eidge-nossenschaft, jenem Glanben anhangen, die sich über die Sache nicht so größlich beschweren wie die V Orte;Zürich müsse übrigens auch oft vernehmen, daß man seinen Glauben als lutherisch, zwinglisch, neu, und bis-weilen noch gröber bezeichne, wolle aber hierüber nicht weiter dispntiren. Wenn ferner die V Orte de» Rich-en zu Herzen führen wollen, daß sie, wenn das Mandat von Zürich nicht abgethnn werden müßte, mehr nndöesseres Recht hätten, wider dieses und seinen Glanben auch Mandatc zu erlassen, nnd was für Folge» darausentstehen müßten, so verlasse man sich darauf, daß die Zugesatzten Gründe genug gehört nnd verstanden haben'Verden, um zu erkennen, daß es das Mandat keineswegs widerrufen müsse; wenn die V Orte dann aber»uch Mandatc ausgeben wolle», so könne man dawider nichts haben, sei übrigens nicht deßwege» in s Riehlgetreten . . . Renn glaube aber, daß sie ihre Klage und Forderung nicht hinreichend begründet haben .... ge-tröste sich des Landfriedens, der durch die Bünde gesicherten Freiheiten .... wie diese dargelegt worden, unddes Umstandes, daß die V Orte in dem Mandat in keiner Weise angezogen oder genannt seien, setze also d.eseAntwort zu rechtlichem Spruch, empfange übrigens das Erbieten der V Orte, die Bünde und tun Fliedentreulich zu halte», mit großer Freude und Dank und zweifle nicht, daß die Obern als treue Eidgenossen dies"'cht weniger erstatten werden.
(Va,.) „Der v orten beschloß red."
Sie habe» gestern begehrt, daß der Kläger wie billig und recht die Rachrcde haben solle, ivorauf ver-einbart worden, daß es so zu halten sei, wenn Zürich nichts RcneS bringe, was sie nun der Kürze wegenannehmen wollen, indem sie hoffen, daß es auch bei minder verständigen Richtern . .. nichts mehr nöthig märe,sie weiter zu „Helgen" und zu bemühen, so gründlich nnd wohl sei nun die sachc versaßt ... Da nun aberZürich nochmals sein Fundament darauf setze, daß die V Orte in dem Mandat nirgends genannt seien, soweise» sie aus die ganz ausdrückliche Aeußerung hin, daß die päpstische Lirchc eine Verkleinerung des LeidensChristi sei; nun liege hell am Tage, daß ihre Obern sich rühmen, der hl. römischen Kirche anzuhangen undderen Glieder zu sein; darum fordern sie nochmals, daß die betreffende Stelle, die ihren Glauben angreife.