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4-4 März 15,33.
und demzufolge in einen tödlichen Krieg gerathen, durch Schickung Gottes und biderber Leute Zuthun oberwieder die Unterhandlung eines Friedens angefangen worden, habe» die V Orte besorgt, es möchte dabeigehen wie vormals, und nicht darein willigen wollen, sondern ihren Gesandten angezeigt, das; bei einen,Frieden Ja Ja bleiben solle und nicht rückgängig gemacht werden dürfe; an, folgenden Tag sei ihnen aberaus dem Lager von Zürich ein Brief zugekommen, dessen Inhalt nach ihrer Meinung hätte nachgelebt werdensollen; sie seien bereit, denselben hier verlesen z» lassen; daraufhin haben sie eingewilligt, einen Frieden zumachen, im Hinblick ans die große Liebe und Freundschaft, welche die fromme lobliche Stadt Zürich ihnenvon Alter her vielfach treulich erzeigt; da sodann der Friede beschlossen worden, so haben sie nichts andereserwartet, als das; die gegebenen Zusagen stracks erfüllt würden, wie denn sie selbst und die Ihrigen glauben,in keinen, Stücke darwider gehandelt zu haben; dennoch habe Zürich seitdem ein Mandat ausgehen lasse»,das ihrer Meinung nach hier gehört werden solle. . .; das sei ihnen eine hohe und „dure" Beschwerde, undnicht ohne Grund; denn wären sie die Leute, die einen solchen Glauben hätte» und zu pflanzen begehrte»,wie das Mandat sage, sso...?); dadurch seien sie verletzt; zudem gehe dasselbe wider jenen Brief, die ge-gebenen guten Worte, den versiegelten Landfrieden. . , und die geschworne» alten Bünde; darum haben sieZürich oftmals mit Worte», Schriften, Abschieden und allen zur Freundschaft dienlichen Mitteln angesucht,dieses schwere Mandat abzuthun, aber gar nichts erreicht, so das; die Sache sich lang verzogen und zuletztkein anderer Weg zu finden gewesen, als das; beide Parteien zu». Recht veranlaßt worden, mit dem sie nunzu erlangen hoffen, daß das Mandat aufgehoben, überall entfernt und widerrufen werde, damit jedermannspüre, daß dasselbe wider die Bünde, den Landfrieden und andere Zusagen erlassen worden; endlich haben siedessentwegen schon viele Mühe und Kosten gehabt, wissen auch nicht, ob und wann dieser Span ausgemachtwerde, weßhalb sie meinen, es sollte die Zugesatzten billig und recht dünken, daß ihnen dafür Ersatz geschehe,in der Minne oder mit Recht; sie beh'alteu sich übrigens, je nach der Autwort, Weiteres vor.
(I b.) „Antwurt miner Herren von Zürich."
Nachdem die lieben Eidgenossen von den V Orten ihre Klage vernünftig und geschickt dargethan, zuwiederholen unnötig,. .. anerkenne Zürich vorerst als wahr, daß es mit Leib und Gut viel zu ihnen ge-setzt, sei dies auch in Ewigkeit zu thun geneigt, und daß es hinwieder von ihnen in Lieb und Leid vielempfangen, i» der Hoffnung, daß sie noch ferner solches leiste» werden. Auf den Anzug betreffend denKrieg, der durch Verhängnis; Gottes leider entstanden, und den Brief, der ihnen zugekommen sein solle, be-gehre man, das; derselbe verhört werde... Dessen Inhalt habe man nicht gekannt; er sage aber, daß Ja Jaund Nein Nein bleiben solle; man hoffe übrigens, daß dein bisher gelebt worden, indem man nicht andersgesonnen sei, als alle Pflichten treulich zu erfüllen . . . Gegen den Vorwurf, daß man diesem Brief und demspäter gemachten Frieden nicht Statt gethan. indem man ein solches Mandat habe ausgehen lassen, sei zuerwiedern, das; die Obern darin keineswegs gefehlt, weil die Stadt Zürich gefreit und begabt sei, die Ihrigenmit Geboten nnd Mandaten zu berichten, wie es sie jederzeit nützlich und löblich bedünke; es seien auchetliche den Glauben berührende Mandate, worunter das verlesene, dem Landfrieden ganz gemäß; weil aberdieselben von einigen Unterthancn verachtet worden, so habe die Obrigkeit ein Mandat erlassen, um Jeder-mann zu warneu, damit die früher ausgegangenen stät gehalten würden, worin sie nicht unrecht gehandelthabe; man könne auch nicht spüren, das; dasselbe den V Orten an ihrem Glauben nachtheilig sei, indem essie ja mit keinem Buchstaben nenne; darum getröste man sich, dieser Klage durch gütlichen oder rechtlichenSpruch entledigt zu werden, da doch jenes Mandat für gar niemand gelte, als für die eigenen Unterthanen;denn hätte man in den Bünden, dem Landfrieden und andern Verkommnissen finden können, (daß der Stadtsolches nicht zustehe?), so hätte man nicht dawider gehandelt, weil man solche redlich zu halten begehre; mansei aber der Zuversicht, das; nichts darin gefunden werde, womit das Mandat nicht verträglich wäre, undhoffe hiemit genugsam geantwortet zu haben. Kosten abzutragen sei man demnach nicht pflichtig; im Gcgcn-theil Hütte man Grund, die Kläger darum zu erfordern, da man ihnen nichts zugemuthet, wenn sie dasMandat nicht angezogen hätten; damit setze man die Sache zum Recht, mit dein Vorbehalt, weiter darzu-thun, was die Nothdurft erheische.