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daß der Vertrag nicht laute, wie der mit den frühern Bischöfen geschlossene, die Sache aber nächtig ist, sowird der Handel in den Abschied genommen, t. Der Vogt in den Freien Aemtern im Aargan berichtet,es sei das Lehenbnch im letzten Kriege abhanden gekommen, darum habe er alle Lehcnlente norbeschieden, umüber ihre Lehe«? Auskunft zu geben. Da man gefunden, daß einige ihre Lehen versetzt haben, so wird diesm den Abschied genommen, »m ans dem nächsten Tag zu beschließen, ob sie ihre Lehen wieder lösen sollenoder nicht. «I. Heimznberichten, was in Betreff des Pulvers in Zug verhandelt worden. Da die^chiedsboten und Znsätzer betreffend „das Mandat" nach Anhörung der Klage und Antwort einen Vergleichs-vorschlag entworfen und den Parteien dringend zur Annahme empfohlen haben, so wird für die V Orte«v» ^ng nach Brunnen angesetzt ans Donstag nach U. Frauen Tag frühe (27. März); was man thun oderbissen null, soll man wieder zu Einsiedeln am 1. April eröffnen, i. Die Boten von Zürich sollen Heim-bungen, nms die von Schmilz an sie gebracht, betreffend den Wein, der dem Heinrich Schinder aus den Höfenvor Anfang des Krieges weggenommen und noch nicht bezahlt worden; wohl hat er zu Zürich von dem-bath die Antwort erhalten, er möge den Betreffenden selbst um Bezahlung belangen, derselbe aber nichtvv'hr als 5 Pfund gegeben mit dem Vorwand, das andere sei durch die Kosten verzehrt; weil nun SchulderVicht zugeben will, daß aus demjenigen, was ihm gehöre, Kosten bezahlt werden, so bittet Schwyz, ihm zuvollem Ersätze zu helfen; der eine Schuldner heißt Hans Alder, der andere (ist'ch Gerber, der ob KüßnachtK-. Die von Rappersivpl legen einen Brief betreffend die Zollpflicht der Sarganser vor und klagen,baß diese gar nichts geben und Recht bieten; darüber begehren sie Rath. Man verhört nun den erwähnten^vief, Hgns Werni Pnri, als Obmann, unter dem Siegel von Schwpz erlassen morden ist; derselbe
ist im Abschied wörtlich aufgenommen und lautet dahin, daß die Stadt Nappcrswyl bei allen ihren herge-blachten Freiheiten »ngekränkt bleibe«? solle; weil aber die Sarganser laut eingelegter Kundschaft seit mehrob-> Menschengedenken solchen Scezoll nie gegeben haben, derselbe auch nie gefordert worden, so solle«« wedernoch ihre Nachkomme«« für Lebensmittel aller Art, die sie hinaus oder hinab fertigen, Zoll zu entrichte««lchaldig sei,,, aber für ausländische Kaufninnnsgüter, die man gebundene nennt, bezahle«« wie bisher; das imRechte«, „angeschlagene" Gut sei hieniit ledig gesprochen, im klebrigen jedem Theil vorbehalte», seine An-lplüche gütlich oder rechtlich geltend z» machen. Dies fällt in den Abschied; bei der nächsten Zusammenkunftvvll man steh darüber entschließen.
Geheime Verhandlung zwischen den V Orten und Freibnrg; siehe Note.
Im Zürcher und Glorncr Abschied fehlen », l», <1; t ans dein Zürcher, ans den« GlarnerExemplar.
Der Zürcher nnd Glarner Abschied datirc», sachlich mit dem Lneerner gleichförmig: „nf Gertrndis."
Die Namen der Zürcher, Urner nnd Schwpzcr Gesandten, so weit sie Richter sind, ans der in derNote N) z>, angeführten Missive von« 2t). März; der Freibnrger ans dortigem Jnstrbch. Nr. 2, s. 8t).
Zn t) Wir lassen hier die Vorträge der Parteien folgen:
„Elag nnd antwort zivüschent den v Orten eins nnd «««inen Herren andersteils, von wegen eins spans
des «lsgangnen Mandats, daß die meß nit die geringist verschinelerung des lide» Eristi syn sölte."
(k n). „Der v orte» ingefürtc elag wider «nine Herren von Zürich irs in« trnck nsgnngne»
Mandats halb."
Als man vor etwas Jahre» nnd Tagen in eine Feindschaft und Unwillen — mer daran schuld oder
«>icht, lasse man jetzt dahin gestellt, da der Abschied von Baden die Parteien anweise, gütlich zn rechte»
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