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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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Z2 Februar 1583.

Areilntrg. 1533, 5. Alävz.

KaiitonSarchiv Nreiburq : Rathsbuch Rr. Kv.

Zwei Anwälte der Stadt Lausanne erscheinen vor Rathen und Bürgern der Stadt Frcibnrg und fordern,daß ihnen jene genannt werden, welche die von Lausanne bei denen von Freiburg verklagt (vertragen")haben. Zudem haben sie vernommen, wie das Capitel von Lausanne Willens sei, bei denen von Freiburgsich in Schirm zu begeben. Die Anwälte möchten sich nun dafür verwenden, daß solches nicht geschehe unddaß man insbesondere keine Klagen annehme, ohne daß die von Lausanne auch dazu berufen wurden. Sollteauch der Bischof in Betreff der Geschwornen, die sie zur Förderung des Rechts verlangt, denen von Freiburgeine Antwort ertheilt habe», so wünschen sie, diese zu kernten. Rüth und Burger antworten, sie seien nichtgewohnt, jene an den Tag zu geben, die ihnen Klagen vortragen. Daneben beglaube man hinreichend unter-richtet zu sein, wer die Mißhandlungen verübt habe. Man gebe ihnen zu bedenken, ab es dem Burgrechtgemäß sei, wenn man den Priestern in die Häuser breche, da esse und trinke, (sie?) daraus fordere und nehme;wenn man einen Priester gewaltthätig fange, binde, mit Ruthen rings in der Stadt herumschlage und danndem Henker übergebe, wofür sie weder Befngniß, noch Recht haben; wenn ferner einer mit Trommel undPfeife auf des Baters Grab ziehe, auf demselben tanze und sage, das sei seines Vaters: libora. mo und anderes.Mau werde indessen des ferner» darüber sitzen und in der Folge ihnen mit weiten» Bescheid begegnen.

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Wesen. 1533, 0. März.

TtiftSiN'chi» St. Galle»: IIi«tai'i»> FaSc. IS. Ans der gedrucktenDocmnentensamm!»»,,.

Gesandte: Schwyz. Ulrich Gupfer, Bogt zu Windeck und im Gastcr; Marlin Geißer, alt-Vogt zu Mendris,beide des Raths. Glarus. Jost Hösli, alt-Hauptmann zu St. Gallen; Jacob Knobel, alt-Bogt zu Werden-berg, beide des Raths. Abt St. Gallen. Hans German, Landvogt in der Grafschaft Toggenburg.

Bor den Obern der beiden Orte Schwyz und Glarus war Abt Johann von St. Johann erschienen undhatte eröffne!, wie am 23. August 1532 Abt Diethelm von St. Gallen, dessen Näthe und die Gesandtenvon Schwyz und Glarus einen gütlichen Tag zu Wyk gehalten haben. Daselbst sei er, Abt Johann, und seinConvent und seine Näthe einerseits und die Landleute aus der Grafschaft Toggeuburg, des Abts Gottes-hausleute, anderseits erschienen, betreffend gewisse Anstände, die sich wegen des Gotteshauses St. Johann,dessen Besitzung und Eigenthum zugetragen. Diese Angelegenheit sei dann von Artikel zu Artikel verhandeltund entschieden und jedem Theil ein Abschied zugestellt worden. Da nun aber in Folge Mißverständnissesdieser Entscheidung neuer Streu entstanden, so hat der Abt von St. Johann die von Schwyz und Glarusersucht, ihm hierin beholfeu zu sein und die zu Wyl gegebene Entscheidung zu erläutern. In Folge dessenhaben sich auf Anordnung der Näthe beider Orte ihre und des Abts von St. Gallen (benannte) Gesandtejetzt zu Wesen auf einem freundlichen Tag versammelt. Bor ihnen erscheinen nun der Abt des GotteshausesSt. Johann, nebst Burkart Steiger, Bogt zu Schwarzenbach, Joachim (Jochcm") Foler, Amtsman» des