Februar 15,33.
31
R«
Lausanne. 1533, klirz vor dem 24. Februar «Matthias».
Verhandlung einer Botschaft von Frei bürg in Lausanne.
Gesandte: Freibnrg- Anton Pavillard; (Hans) Künzis, Bürgermeister.
Anstatt eines Abschiedes erübrigt mir folgende Notiz im Freibnrger Rathsbnch.
1) 15,33, 34. Februar. Vor Rath und Burger» zu Frciburg berichten die genannten Boten, was siezu Lausanne gehandelt und wie sie die Sache befunden. Da sich einige unschicklich und entgegen dein Rechtund der Herrlichkeit des Bischofs benommen, so beschließen Rath und Burger, an den Bischof zu schreiben.
K. A. Freibnrg: Ncithsbuch Nr. 5«.
3) Die dicsfällige Missive von, 34. Februar (Matthias) geht dahin: Man sei unzufrieden über das Benestme» derer von Lausanne, die Burger derer von Freiburg seien. Da der Bischof sich über tägliche Eingriffe, sowieüber Beleidigungen gegenüber den Capitelsherren beklage, so rathe man ihm, über alles Vorgefallene genaueErkundigung einzuziehen und dieselbe anhcr zu berichten. Wenn dieses geschehen, werde man unverzüglicheinen Rechtstag ansetzen und Gesandte abordnen, welche denen von Lausaune das Burgrecht auskündeu. Zudiesem Ende werde man auch den Mitbürgern von Bern Kenntnis) geben, damit sie ebenfalls Gesandte hin-schicken können, U. s. w. K- A. Ari-iburg: Misswenbuch Sir. c. m, (Französisch.)
Entern. 1533, 2ti. Februar (Mittwoch nach St. Matthias.)
Slistöal'fhiv Lneevn.
Die V Orte schreiben an Wallis, es sei bekannt , wie den V Orten täglich allerlei Drohtingen undWarnungen zukommen und sich zwischen ihnen und denen von Zürich ein Span erhoben, betreffend gewisseMandate, die zu Schmähung und Schmälerung der Ehre Gottes und ihres wahren, ungezweifelteu christlichenGlaubens errichtet worden, bezüglich derer nach vielen Verhandlungen die Parteien endlich zu einem Rechtveranlaßt worden. Aber obwohl die von Zürich gute Worte geben, erhalte man dach stündlichen Bericht, daßNe die V Orte unversehens mit Krieg überfallen wollen, während man nichts mehr wünschte, als bei demgemachten Frieden, Bünden und Recht zu bleiben. Da man aber das Gegentheil befürchten müsse, so sei esunerläßlich, sich zu rüsten, um nicht schlafend Schaden zu leiden, lim sich diesfalls zu unterreden, habe man>»it denen von Freiburg sich vereinbart, ans den 11. März in Lncern. einen Tag zu besuchen. Man bittedie von Wallis („üiver fürstlich gnad und wpsheit"), diesen Tag durch eine bevollmächtigte Nathsbotschastbesuchen zu lassen. Denn würde den V Orten des Glaubens wegen Ungemach geschehen, würden dieses auchdie von Wallis als die nächsten mitempfinden. Das könne abgewendet werde», wenn man zusammenhalte,wofür man durch die christliche Liebe und „bürgerliche Pflicht" verbunden sei. Sollte es aber ungelegen sein,>ekl einen „stattlichen Gewalt" zu haben, um einen bevollmächtigten Anwalt z» bestimmen, so bitte man,durch den hingesandten Boten anzuzeigen, wann der nächste Landratb und „ganze Gewalt" gehalten »verde.
(Concept.)
Es läßt sich verniuthen, daß die ab dem letzten Tage z» Baden heimkehrenden Voten in Lncern noch eine Sitzunghielten, um obiges Schreiben zn erlassen. Man vergleiche den Abschied vom 18. Februar um und 11. Marz i.