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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
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Februar 1533.

Zu II. Der Lucerner Abschied enthält einen durchgestrichenen Artikel (zwischen i und K), der die Er-gänzung zu Ii bildet: Da die Schiedorte nichts unterlassen wollen, so haben sie beschlossen, daß Glarus, Frei-burg, Solothurn und Appenzell (zugleich) im Namen der übrigen Orte auf Dienstag nach der alte» Fastnacht<4. März) ihre Botschaft in Zug haben, um von einem Ort zum andern zu reiten, die Sache den Oberngehörig vorzustellen und zur Annahme dieser (hier fehlenden) Mittel zu bewegen; dcßhalb sollen alle V Orteauf diese Zeit ihrenGewalt" oder die Genieinden versammeln.

Es mag am Platze sein, hier noch folgende Acten zu notiren.

1) 1533, 24. Februar (St. Mathistag). Zürich an die Schiedortc. Betreffend die geforderte Ver-nichtung der vorhandenen Mandate habe es dieselben sowohl bei dem Druter als anderswo eingezogen undwerde sie beseitigen, wenn sich serner solche zeige» sollten. Die Forderung, künftig keine, dem Landfriedenzuwiderlaufende Mandate zu erlassen, sei unnöthig, da es stets angelobt habe und jetzt verspreche, den Land-srieden in allen Theilen zu halten. Begnüge man sich hiemit nicht, so wolle man bei dem veranlaßte»Necht und Nechtstag verbleiben. St. A. Bern: Kirchliche Angelegenheiten IklluSil, Copie. K. A. Frcibnrg: Zürcher Wisswcn.

2) 1533, 25. Februar (Mittwoch nach Mathis.) Solothurn an Bern. Uebermittlung der Abschristobigen Briefes voll Zürich. Da aus demselben sich ergebe, daß Zürich es wohl leiden möge, wenn die Schied-boten zu den V Orten reiten, so bitte man, damit desto wirksamer gehandelt werde, daß auch Bern seine Bot-schaft dahin abgehen lasse, wenn nicht, doch zu bewilligen, daß die Schicdorte auch im Namen derer vonBern handeln Mögen. Staatsarchiv Bern, i. r.

3) 1533, 27. Februar. Freiburg an Bern. Wie Solothurn wegen Abordnung einer Botschaft mit denSchiedorte» an die V Orte; man wolle zu diesem Ende auf Dienstag (4. März) in Zug sein. naa»,,,.

Zu >». Dieser Artikel befindet sich in der Berner Sammlung in besonderer undatirter Beilage in Bd. 1411,p. 29, unter den Abschieden von 1537.

Zu ». 1533, 8. März (Samstag nach Jnvocavik). Zürich an Zug. Das Schreiben derer vonZug lilld was die Gesandten beider Orte in Betreff der Kernengülten zu Baden geredet, habe man ver-nommen, und verstanden, daß die von Zug in Betreff der Mandate und anderer Dinge nicht geneigt seien,lliit denen zu Zürich das Recht zu bestehen, sonder» hoffen, daß alles dieses freundlich erledigt werden könne.Das Mandat wegen der Kernengülten sei zuFürstand" des gemeinen armen Mannes erlassen worden, da-mit er bei dieser harten klemmen Zeit mit Verzinsung der Früchte nicht sobärlich" beschwert werde. Daaber dieser Anstand nur zeitliches Gut betreffe und man von denen von Zug viele Freundschaft und guteNachbarschaft erfahre, so sei man nicht gewillt, wegen dieser Kernengülteu sich in ein rechtliches Verfahre»einzulassen, sondern wolle denen von Zug die Kernenzinse nach Inhalt der Verschreibungen verabfolgen lassen,wogegen man hoffe, daß mit Bezug auf die versessenen Zinse bescheiden gefahren werde.

St. A. Zürich: Missivenbuch 1533, t'. 54.

Zu v. 1533, It>. März (Montag nach Reminiseere). Zürich an den Landvogt zu Baden. DerPrädicant von Dietikon, der jetzt zu Urdorf sei, berichte, daß er zu Dietikon nicht mehr sicher gewesen,sondern gewarnt worden sei, daß er, wegen ihm unbekannter Ursachen, gefangen gesetzt werde. Man habesich hierüber bei den Gesandten, die auf dem letzten Tage zu Baden waren, erkundigt und von diesen ver-nommen, daß der betreffende Prädicant vonden Eidgenossen anzenemmen bekennt sige" und zwar wegendreier Artikel, die er entgegen dem Landfrieden gepredigt habe, nämlich: 1. Zu Weihnachten habe er gepredigt,Christus sei nicht bei verschlossener Thür hineingekommen, sondern man habe ihm solche geöffnet; man glaube,der Prädicant habe hiemit die Jungfrauschaft Mariens verdächtigen wollen, weil sonst zu Weihnachten nichtüber dieses Evangelium gepredigt werde. 2. Zu Lichtmeß habe er gepredigt, daß nur die Juden mit Lich-tern umgehen. 3. Die Taufe der Evangelischen sei besser als jene der Päpstler,dann wir gangind nitmit kaadt umb als dise". Der Prädicant behaupte, daß ihm seine Rede verkehrt worden sei und bitte,ihm zu verhelfen, daß er sich verantworten könne. Ria» ersuche nun den Laudvogt, ihm dieses zu gewähren