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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Februar 1533.

Darum habe Margret zu Solothuru mit Hug geredet und rhu gebeten, die Urheber dieser Beschuldigung an-zuzeigen, worauf letzterer geantwortet, diese Sage seiin den Orten" allgemein, ja es heiße, wenn MaigretZweie kenne, die eines Sinnes seien, so thue er sein Bestes, um sie uneins zu macheu. Diese Aeußerung habeihn noch mehr verwirrt; weil er nun nicht wisse, air weir er sich halten stind wie er den Erdichter findensolle, so sehe er für das Ersprießlichste an, sich vor gemeinen Eidgenossen zu entschuldigen. Demnach bitte erdie versammelten Boten, ihren Obern zu melden, daß er zur Verantwortung bereit sei, und überall anzu-zeigen, wer irgend glaube darthuu zu können, daß er etwas geredet, geschrieben oder gehandelt hätte, heim-lich oder öffentlich, das wider den König, den Frieden und die Einigkeit der Eidgenossen wäre, solle auf demnächsten Tag zu Baden erscheinen; da werde Maigret mit der Hülfe des Allmächtigen beweisen, daß solcheAnklagen erdichtet und gänzlich grundlos seien. Wenn aber Niemand erschiene, um dieselben zu bewähren,so ersuche er die Eidgenossen, ihm darüber einen Brief auszustellen, des Inhalts, daß dieAnfänger" dieserReden keine Ursache dazu gehabt, damit er dein König zeigen könne, daß er das nicht sei, wie er verschrien(vermcret") worden. Bitte, diesen Vortrag in jeden Abschied zu setzen. <>. Der Bote (von Freiburg) wisseseinen Obern die Antwort des Schultheißen Golder zu berichten, daß sie den Commenthur von Englisberg (zuBnchsee) gütlich abweisen möchten, i . Dem Falkner, Unterschreiber zu Freiburg, ist zu sagen, er solle dasWappen und Fenster derer von Lucern zumHübschesten" machen lassen und was es koste nach Luccrn be-richten, man werde es bezahlen. In Betreff des Kirchensatzes zu Birmenstorf fragt der Bote von Bern,ob man seine Herren bei ihren Freiheiten und Gerechtigkeiten belassen wolle. Es wird dieses bejaht; dochsollen sie den Priester daselbst nicht um des Glaubens wegen und nicht ohne Ursache verabschieden. 4. Daeinem von Bremgarten ein Faß mit Bildern, die er für andere Waare verzollt, in Beschlag genommen worden,so bitten die übrigen Orte die von Bern, sie wollen dein armen Gesellen dieselben gütlich verabfolgen lassen.,i. Verhandlung zwischen Zürich und Zug in Betreff der Kerncngttlten; siehe Note,v. Verhandlung der V (oder VIII) Orte in Betreff des Prädicantcn von Dietikon; siehe Note.

(Besondere Verhandlungen der V Orte.) «. Freiburg verweigert, mit den V Orten ins Recht zu stehen,und rüth zum dringendsten, die gestellten Vergleichsvorschläge anzunehmen, x. Obwohl auf letztem Tag inLucern beschlossen worden, es solle jedes der V Orte auf diesen Tag 30 Kronen erlegen zur Bezahlung desFeuerwerks", sind jetzt doch einige Orte der Meinung, nichts weiter zu thun. Weil aber früher Lucern undUri beauftragt worden sind, die Sache zu beschaffen und deßhalb viele Kosten gehabt haben, so will mandie Sache einstellen und weitere Kosten sparen bis auf nächsten Tag, wo ein Beschluß darüber gefaßt werde»soll. z. Notweil sendet für die V Orte etwas Büchsenpulver; dem Landvogt von Bade» wird befohlen, die'100 Gl. daran zu geben, welche des Tauchers wegen erlegt werden; darüber trifft es jedem Ort noch 10 Gl.zu zahlen. Auf dem Tag in Lucern soll dann berathen werden, wie man es mit dem jetzt in Zug liegen-den Pulver halten wolle. 5«. In der Sache Heini Wittwers von Zug kommt man überein, Zug soll ihm50 Gl. und die übrigen vier Orte (zusammen) auch 50 Gl. entrichten als Beisteuer. Da jedoch Schwyzkeine Instruction hat, so nimmt man es für den nächsten Tag in den Abschied. Luccrn erhält den

Auftrag, nach Wallis zu berichten, was auf diesem Tage verhandelt worden, und dasselbe zum nächsten ein-zuladen; auch Freiburg soll dazu berufe» werden. Dieser Tag wird angesetzt nach Lucern auf Montag nachNeminiscere (10. März).

Im Zürcher Abschied fehlen ^ ü, t;I» aus dein Zürcher. Im Bcrner fehlen >5, ll ; 5» und tans dem Bcrner. Im Freibnrger fehlen u, Ic, I; 8' enthält die Wahl des Schreibers und des übrigen