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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Februar 1533.

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doch kein Vergleich erlangt werden. Dadurch werden die sieben Orte gcnöthigt, einen Nechtstag anzusetzenin das Gotteshans Einsiedeln auf Sonntag Oculi(1K. März); als gemeiner Schreiber wird bezeichnet HansLocher, Landschreiber zu Frnuenseld. 2. Die V Orte beschließen: Luccrn soll den Redner, Uri und Schmyzdie Zugesetzten, Unterwalden und Zug die Rathgeber dazu verordnen. Jeder Bote soll auch heimbringen,aus welchem Ort man einen Schreiber nehmen wolle, der die Klagepunkte der V Orte abzufassen hätte, undans dem Tag zu Lncern darüber Antwort geben. Ii. Da die Pröpsti» zu Münsterlingen eine alte Frauund ihrem Amte nicht mehr gewachsei? ist, so bittet sie um Entlassung; weil aber keine Frau daselbst dasAmt übernehmen will, so wird der Landvogt im Thnrgau beauftragt, sich zu erkundigen, wer sich etwadarum bewerben möchte. Antwort auf nächstem Tag. i. Heimzubringen das Gesuch der Erben des HeinrichEngel sel., die noch ausstehenden Zehrnngskosten der letzten Landvögte im Thnrgau: Stocker, Zigerli undBrnnner und ihrer Amtsleute, im Ganzen 23 Gld., zu berichtigen. Ii. Abgeordnete von Waldkirch bringenvor: 1. Sie haben einen Prediger in ihren eigenen Kosten angestellt, aber der Abt von St. Gallen glaube,sein Mcßpriester müsse die Kinder taufe» und die Ehen zusammengeben; das komme ihnen unbillig vor.2- Auch hnben sie eine Pfründe zu Waldkirch, welche sie von jeher verliehen, und welche den Abt von St.Gallen nichts angehe; aber auch darin wolle er ihnen Eintrag thun; sie bitten, ihn davon abzuweisen.Antwort des Hauptmanns von St. Gallen: In den Verträgen von Norschach und Frnncnfcld seien dem Abtalle pfärrlichen Rechte vorbehalten; darum sei er der Ansicht, der Prediger dürfe nicht taufen noch copnliren.Jenes Pfründchen habe ein Leutpriester zu Waldkirch gestiftet; könne man aber dem Abt beweisen, daß esihn nichts angehe, so wolle er zurücktreten. Heimzubringen. I. Lncern soll seine Schifflente anweisen, nach-zusehen, ob die Fache ans der Rens; überall nach Verordnung ivcggeschaft seien, und darüber dem Landvogtzu Baden berichten. »». Das auf dein letzte?? Tage voi? Herr?? von Boisrigault verlangte Zeugnis? habe??alle Orte mit Ausnahme voi? Zürich, Bern, Schwpz und Basel sofort ertheilen wolle??; die Bote?? dieser vierOrte sollen dies nochmals heimbringen und sich dafür verwenden, daß eine solcheBekanntnuß" ertheiltwerde, indem darin nichts anderes gesagt wird, als daß man nur Gutes von ihm wisse, und daraus keinRachthcil entstehen kann. Es soll nun jedes Ort seine Antwort unverzüglich den? Landvogt in Baden miteigenen" Bote?? zuschicken, i». Ans dem letzten Tag war noch folgendes Büttel verabredet worden: I.Wcnnkünftig Mandate erlassen werden, so solle man prüfen, ob sie den Bünden und dem Landfrieden gemäßtz'ien; 2. was voi? de??obgennnnten" (streitige??) Mandaten (Zürichs) noch vorhanden, sollensie" zu ihrenHandel? nehmen, nicht weiter verbreiten, auch die Buchdrucker solche nicht mehr feil halten lasse??. Die Botenvon Zürich haben keine Vollmacht, dies anzunehmen, wollen es aber heimbringen; wenn die Obern dazu ein-willigen, solle?? sie es unverzüglich den vier Schiedorten anzeigen, damit dieselben in? Rainen aller siebe» Orledaraufhin zu den V Orte?? reite?? und mit diese?? handeln können. «». Die Boten (der IV Orte) wissen, wieDegen sel. voi? Schwpz über die Hauptmanilschaft zu St. Gallen Rechnung gegebe» hat. l». Gabriel Streu!ierscheint in? Ramen des Generalcontroleurs Lambert Mnigret, französischer Gesandter, und trägt vor, wieSchultheiß Hug voi? Lncern ihn? letztes Jahr auf Palmtag (24. Marz) geschrieben, die Practiken, die ertreibe, seien dem König schädlicher als diejenigen Stephan de Jnsnla's in Ron?; denn aus seinen Umtriebenin der Eidgenossenschaft sei viel Uneinigkeit entstanden, was zuletzt wohl an den Tag kommen werde. Maigrethabe diese Rede der Vergessenheit übergeben wollen, in der Ueberzengnng, daß dieselbe unbegründet sei; alleinder König habe ihm seither geschrieben, dies sei mit der Absicht ersonnen, mcht blas Maigret zu schmähen,sondern auch die Geschäfte des Königs zu verwirren, und ihn? deßhalb besohlen, sich darüber zu verantworten.